Hallo,
ich hoffe dass ihr mir vielleicht weiterhelfen könnt. Ich habe vor vier Jahren im zweiten Lehrjahr meine Ausbildung zur Krankenpflegerin abgebrochen.Jetzt würde ich aber gerne Pflegewissenschaften studieren und da ist eine Ausbildung in der Pflege Zugangsvoraussetzung.
Ein Arbeitskollege hat mir erzählt, dass ich mir die zwei Jahre anerkennen lassen könnte und somit dann staatl. anerkannte Krankenpflegehelferin wäre.Jedoch konnte er mir keine richtige Info darüber geben. Weiss jemand von euch ob das wirklich stimmt, und an wen ich mich da wenden muss.Vielen Dank im voraus !!!
Lg
Guten Tag,
da liegt der Kollege falsch da es sich um zwei unterschiedliche Ausbildungswege handelt, es sei denn Du hast damals eine Prüfung zur Helferin abgeschlossen.
Grüße. FF
Hallo,
das stimmt so nicht. Du kannst Dir zwar die 2 Jahre
anerkennen lassen (bei der dafür zuständigen Kammer),
aber Du hast keine Prüfung abgelegt. Auch Krankenpflegerhelfer müssen, soweit ich weiß, eine Prüfung ablegen.
Ob die 2 Jahre ohne Abschluß als Zugangsberechtigung zum Studium anerkannt werden und ausreichend sind, musst Du mit Deinem Studienberater abklären.
Viel Erfolg
Tut mir leid: In diesem Bereich kenne ich mich nicht aus. Viel Erfolg wünsche ich Dir aber.
Hallo Alina,
mit der Krankenpflegeausbildung bin ich leider nicht vertraut und weiß deshalb auch nicht, welche Zeiten für ein Studium anerkannt werden können.
Ich hoffe, es gibt in dem Forum aber die gesuchten Experten.
nordon
Hallo,
Ausbildungen in der Pflege „attestiert“ das Kultusministerium (des jeweiligen Bundeslandes). Wenn Du in München wohnst, dann das Bayerische Kultusministerium (Adresse googeln).
Es kann aber auch sein, dass der Beirat der Universität, an der Du studieren willst, darüber entscheiden darf, ob Du zugelassen wirst oder nicht.
Am besten beide Wege beschreiten. Oft ist es auch so, dass eine andere Uni/FH, etc. das anerkennt, was die eine nicht akzeptiert. Trend: Im Osten und im Norden gibt es eher Ausnahmen…
Beste Grüße
Zur Not auch einen Studentenberater beim BIZ (bei der Arbeitsagentur) löchern…
Hallo!
Ich würde mir in jedem Fall die zwei Jahre anrechnen lassen, damit Sie einen Abschluss als Helferin haben. Wenden Sie sich an die KP-Schule, in der sie die Ausbildung gemacht haben oder an das zuständige Regierungspräsidium. Die können Ihnen sagen, welche Unterlagen sie benötigen.
Allerdings bin ich sehr unsicher, ob sie dann die Voraussetzungen für ein Pflegewissenschaftsstudium haben. Ich danke, dass Sie da examiniert sein müssten.
Viel Erfolg! *
Hallo Alina,
zunächst entschuldige bitte dass es etwas gedauert hat mit der Antwort. Gerne beantworte ich dir deine Fragen.
Mindestanforderung Studiengang Pflegewissenschaften:
-Abiur bzw. Fachhochschulreife.
Was ebenfalls Grundvorraussetzung ist, ist das ableisten eines Praktikums. Eine wie von dir angeführte Ausbildung z.B. als Krankenschwester benötigst du nicht überall. Hier gibt es meines Wissens keine allgemein gültige Regelung.Das müsstest du an den entsprechenden Hochschulen und Universitäten abfragen… Ich pers. finde es aber gut, wenn man den Beruf erlernt hat, der sich in großen Teilen des Studiums wieder findet.Ob deine 2 jährige Ausbildungszeit anerkannt wird (als Praktikum)kann ich dir leider nicht sagen. Aber auch das erfährst du an den Schulen und Universitäten, ggf. auch über das Regierungspräsidium deines Bundeslandes. Ich hoffe ich konnte dir ein bisschen weiter helfen.
LG Thomas