Krankenschein! Darf mein Chef ein gesondertes Attest verlangen

Guten Abend!

Niemand wird „krank geschrieben“. Der Arzt stellt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus und arbeitsfähig oder nicht ist eine Frage der ausgeübten Tätigkeit. Ein Pianist ist mit einem verstauchten kleinen Finger der linken Hand vermutlich arbeitsunfähig, aber ein Mitarbeiter eines Call-Centers eher nicht. Natürlich ist die Unfähigkeit, an einem Gespräch teilzunehmen, denkbar. Aber es sind auch Umstände denkbar, unter denen ein Arbeitgeber für solchen Fall eine ärztliche Bescheinigung einfordert.

Das anberaumte Mitarbeitergespräch wird eine Vorgeschichte haben, die Du vermutlich kennst. Gab es wiederholte Arbeitsunfähigkeiten und stehen diese womöglich im Zusammenhang mit betrieblichen Vorgängen… Darüber Bescheid zu wissen, gehört zu den Aufgaben, u. U. auch zu den Fürsorgepflichten eines Vorgesetzten.

Gruß
Wolfgang

Hallo Liebe Com

Ich hab hier mal eine Frage zum Thema Arbeitsrecht

Ich bin Krank geschrieben und soll trotzdem Einen Termin zu einem Mitarbeitergespräch wahr nehmen.
In der Zeit der Krankschreibung. Falls mir dies nicht möglich ist soll ich ein gesondertes Attest dazu vorlegen!!!

So nun die Frage dazu muss ich während einer Krankschrift überhaupt Termine beim Arbeitgeber wahrnehmen. Und darf er dieses gesonderte Attest verlangen?

Vielen dank im Voraus

Ps: wenn es euch möglich ist legt mir Paragrafen oder Gerichtsurteile dazu bei

naja… FAQs sind jetzt „Tipps“. wenn man in den Rechtsbrettern nur die Tipps anzeigen läßt, findet man sie.

:wave:
KHK

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Hallo,

dann lies bitte erst einmal FAQ 1129

Wow! Ich schwöre, ich habe neulich schon mal mehrere Stunden danach gesucht… Danke

wen interessiert das hier? die mods und das team jedenfalls nicht.

Kannst Du den hier mal verlinken? Ich suche ihn nun schon seit Wochen. :wink:

Ja ich verstehe schon was du meinst Wolfgang aber was ich meine ne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

soll ja heissen das du aus welchen Gründen auch immer nicht in der Lage bist zu Arbeiten und während einer Arbeitsunfähigkeit soll man sich erholen um bald möglichst wieder einsatzbereit zu sein …

Also kann mein Chef doch nicht von mir Verlangen mich in seinem Betrieb einzufinden.

Da ich mich Fristgemäß bei ihn Krank gemeldet habe.

Ich sehe da keinen Sinn und auch keine Rechtliche Grundlage

Guten Abend!

Der Vorgesetzte kann nicht beurteilen, ob der nicht ganz alltägliche Fall vorliegt, in dem ein Gespräch den Genesungsprozess beeinträchtigt. Im Koma liegend kann man natürlich nicht hingehen. Führt jeder Pulsanstieg zur lebensbedrohlichen Situation, wäre vom Gespräch abzuraten. Details der offenbar üblen Erkrankung kennt der Chef aber nicht und gehen ihn auch nichts an. Deshalb möchte er ein ärztliches Attest, wenn der Beschäftigte meint, zum Gespräch nicht erscheinen zu müssen. Ist bis dahin in Ordnung.

Keine Frage, es gibt mancherorts windige Methoden, aber in aller Regel wird ein Mitarbeitergespräch nicht ohne guten Grund anberaumt.

Übrigens: In besonderen Fällen muss ein Chef nicht jede ärztliche AU akzeptieren und kann den medizinischen Dienst der Krankenkasse einschalten.

Gruß
Wolfgang

Hi!

Nein.

Nein.

Die Pflicht zu Personalgesprächen resultiert aus § 106 GewO.

Da steht:

Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach
billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht
durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung,
eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften
festgelegt sind. Dies gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des
Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb. Bei der Ausübung des Ermessens
hat der Arbeitgeber auch auf Behinderungen des Arbeitnehmers Rücksicht
zu nehmen.

Das Resultat ist ziemlich einfach zu erklären: Die Arbeitsunfähigkeit hat zur Folge, dass in dem Zeitraum keine Arbeitsleistung erbracht wird. Insofern kann auch Inhalt, Ort oder Zeit nicht durch das Direktionsrecht näher bestimmt werden.
Ähnlich sieht es aus, würde er ein solches Gespräch nach Feierabend anberaumen.

VG
Guido

Hi!

Auf welcher rechtlichen Grundlage, wenn bereits eine AU vorliegt?

Klar kann der AG den MDK einschalten - dann kümmert sich aber dieser um alles Weitere und teilt dem AG allenenfalls mit, ob die AU in Ordnung ist oder aber ab wann der AN wieder arbeitsfähig ist.

VG
Guido

Hallo,

die sich immer nur auf die konkreten arbeitsvertraglich verlangten Pflichten bezieht.

Da die ständige Konversation mit Vorgesetzten bei den allermeisten AN nicht unbedingt zu den täglichen arbeitsvertraglich verlangten Pflichten gehört, kann der AG sehr wohl eine Bestätigung verlangen, daß sich eine AU des AN auch auf das Führen von Personalgesprächen erstreckt.

&Tschüß
Wolfgang

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Mir geht zu dem Thema eine andere Frage durch den Kopf: wie sollte ein solches Attest aussehen? Welchen Formbogen nimmt ein Arzt dafür? Gibt es eine Schlüsselnummer für „wirklich arbeitsunfähig“? Ich bin mir aber bewusst, dass es nur wenige Arbeitgeber gibt, die man so sarkastisch nach ihren Gedanken fragen darf.

Hi!

Auf welche Grundlage stützt Du das?

VG
Guido

Hallo,

auf ein leider nicht veröffentlichtes Urteil des LAG Ba-Wü von 2005, das das Verlangen des AG für zulässig erklärt hatte. Es ging um einen unserer Fahrer.

Hi!

Meinem Kollegen hat das ArbG Krefeld in 2007 oder 2008 mit der Begründung, die ich schon nannte, die Forderung um die Ohren gehauen :smile:

OK, jetzt ist „Bürotätigkeit“ vielleicht auch zu nah an „Gesprächen“ aber die Urteilsbegründung hing sich an der Arbeitsleistung auf und daran, dass diese während einer AU nicht zu erbringen sei.

Dass die Idioten sich nie auf eine Linie einigen können …

VG
Guido

Es ist ungewöhnlich, dass das noch nie im Grundsatz in höchster Instanz entschieden wurde.

Das einzige im Netz verfügbare Urteil, was der DGB in einem einzelnen Satz zur Verfügung stellt, ist das hier, aber da reden wir ebenfalls wieder von der ersten Instanz und kennen genau null Details.

Vernünftige Aussagen, die man im Netz findet, sind ebenfalls recht rar gesät, diese hier stützt meine Auffassung.

Und dann halt noch die Sachen ohne Begründung, z.b.
http://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/krankheit/blog-news/personalgespraeche-waehrend-krankheit/

VG
Guido

Während einer gültigen AU vom Arzt brauchst Du für den Arbeitgeber überhaupt nicht erreichbar zu sein, d.h. auch kein Mitarbeitergespräch.