Hallo lieber Experte,
ich bitte Sie um einen kurzen Rat bzgl. meiner privaten Krankenkasse. Ich bin sei etwa 9 Wochen krank „geschrieben“ und mein Arbeitgeber hat nach 6 Wochen die Gehaltszahlung eingestellt. So weit so gut. Nun wollte ich heute von meiner PKK wissen wohin ich die Arbeitsunfähigkeitsmeldungen schicken solle, damit ich das Krankentagegeld von der Versicherung erhalte. Daraufhin meine mein Ansprechpartner, dass ich dringend die AU Meldungen abgeben müsse, sonst verfällt mein Anspruch, wenn das nicht eh schon passiert ist… Kann das sein?
Kann eine private KK das Krankentagegeld wirklich ablehnen oder kürzen, weil man die ärtzliche Krankmeldungen erst nach 6 Wochen eingereicht hat? Welcher Rechtsgrundsatz würde hier ziehen? Was würde passieren, wenn ich im Koma oder im KKH läge?
Besten Dank für eine kurze Rückmeldung.
Viele Grüße
Samsam123