Krankentagegeld

Hallo lieber Experte,

ich bitte Sie um einen kurzen Rat bzgl. meiner privaten Krankenkasse. Ich bin sei etwa 9 Wochen krank „geschrieben“ und mein Arbeitgeber hat nach 6 Wochen die Gehaltszahlung eingestellt. So weit so gut. Nun wollte ich heute von meiner PKK wissen wohin ich die Arbeitsunfähigkeitsmeldungen schicken solle, damit ich das Krankentagegeld von der Versicherung erhalte. Daraufhin meine mein Ansprechpartner, dass ich dringend die AU Meldungen abgeben müsse, sonst verfällt mein Anspruch, wenn das nicht eh schon passiert ist… Kann das sein?

Kann eine private KK das Krankentagegeld wirklich ablehnen oder kürzen, weil man die ärtzliche Krankmeldungen erst nach 6 Wochen eingereicht hat? Welcher Rechtsgrundsatz würde hier ziehen? Was würde passieren, wenn ich im Koma oder im KKH läge?

Besten Dank für eine kurze Rückmeldung.

Viele Grüße

Samsam123

Hallo samsam123,

leider kann ich Ihnen bei dem Thema nicht helfen, da sich mein Wissen auf die gesetzliche Krankenversicherung beschränkt.
In der gesetzlichen KV ist es so, dass die AU-Meldung innerhalb von 7 Tagen nach der ärztlichen Feststellung der Krankenkasse vorliegen muss, sonst kann der Anspruch auf KG verfallen. Dieser Satz steht auch auf dem A5 großen AU-Zettel vom Arzt, wo die Diagnose draufsteht.
Ich denke, dass es bei der PKV nicht anders sein wird aber ich will da keine falschen Äußerungen treffen.

Tut mir leid.

Mit freundlichen Grüßen
03042-Joe

Hallo Samsam,

ja eine verspätete Meldung kann dazu führen, dass das Krankengeld erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs der ärztlichen Bescheinigung gezahlt wird. Natürlich wird dabei berücksichtigt, ob eine rechtzeitige Meldung überhaupt möglich ist. Grundstzlich gilt, sobald absehbar ist, dass die Krankschreibung länger als 6 Wochen dauert, ist es sinnvoll die Erkrankung telefonisch dem Versicherer zu melden. Dieser wird dann zusammen mit Ihnen alles in die Wege leiten, dass sie ihren berechtigten Anspruch bekommen. Wenn Sie selbst nicht dazu in der Lage sind, dann sollten Sie, wenn möglich, jemand anderen beauftragen, dass für Sie zu tun.

Ich hoffe ich konnte Ihnen helfen.

Herzliche Grüße
Arno Schimanski

Hallo Herr Schimanskl,

Besten Dank für die hiefreiche Info.

mit freundlichen Grüßen

Samsam123