Krankentagegeld gbr Krankheit

Hallo, es wird eine Gbr mit 2 gesellschaftern geführt.  Die private Krankenversicherung von beiden wird gleich von firmenkonto bezahlt.  Jetzt ist ein gesellschafter für eine längere Zeit wegen Krankheit ausgefallen. Jeder gesellschafter bekommt monatlich einen festen lohn  und dieser wurde auch dem kranken in der Krankheit fortfezahlt. Dem kranken steht krankentagegeld zu hat aber auch arzt rechnungen wo er immer ein teil selbstbeteiligung hat. Leider wurde für diesen fall keine finsnzielle regelung getroffen. 
 Vorschlag des kranken: er erhält lohn und krankentagegeld und zahlung von Ärzte Rechnungen zieht noch eine große summe selbstkosten ab und rest überweist er aufs geschaftskonto.

Ist das so ok? Oder doch eher das der kranke seine selbstkostrn vom Arzt bezahlt und gesamte Summe vom krankentagegeld aufs geschaftskonto überweist .

ich habe fast so den Eindruck, dass die beiden Gesellschafter kein Gehalt erhalten.

Warum sollte ein Gesellschafter, sein Krankentagegeld aufs Geschäftskonto einzahlen.

Ihr werft ja alles durcheinander.

Gruß Merger

Das Krankentagegeld gilt als Ersatz für das bei Krankheit entfallende Gehalt.
Bekommt der Versicherte trotz Krankheit weiter sein volles Gehalt, könnte die PKV auf den Gedanken kommen, dass er a) gar nicht krank ist oder b) trotz Krankheit arbeitet - beides wäre Betrug.

Gruß florestino

Hallo,

ich denke, hier müssen mal Begriffe geklärt werden. Ein Gesellschafter einer GbR erhält keinen Lohn, das scheint mir eine regelmäßige Entnahme zu sein. Dann ist es auch kein Problem mit der Weiterzahlung im Krankheitsfall. Allerdings frage ich mich, wofür dann Krankentagegeld versichert wurde. Oder gibt es zusätzlich ein Arbeitnehmerverhältnis ?.

Wenn das Krankentagegeld aufs Geschäftskonto gezahlt wird, ist das eigentlich nicht der Sinn einer solchen Versicherung. Mich wundert, dass der Versicherer das mitmacht. Mindestens ist das Krankentagegeld vom Betrieb zu versteuern, vor allem, wenn die Beiträge steuerlich abgesetzt wurden.

Keinesfalls ist das KT geeignet, den Selbstbehalt aus dem Tarif vorab zu decken.

Viel Glück

Barmer