Krankentagegeld nach Geschäftsauflösung

Hallo,

mein Freund ist seit 2004 selbstständig und ist jetzt seit Oktober 2012 Arbeitsunfähigkeit weil er eine Bandscheiben und Schulter Op hinter sich hat. Voraussichtlich ist er auch noch Ca. 2 Monate weiter Arbeitsunfähig. Da er seine körperlich schere Arbeit wohl nicht mehr ausführen kann spielt er nun mit dem Gedanken seine Selbstständigkeit aufzugeben. Kann mir nun jemand sagen, ob er nach Geschaftsaufgabe weiterhin Anspruch auf Krankentagegeld hat? Er ist natürlich Privatversichert.

LG Meli

Hallo
streng genommen nach den MB/KT §15 a endet der Versicherungsschutz Ende des Monats in dem der Versicherer die Aufgabe der Selbstständigkeit erfährt - spätestens aber nach 3 Monaten. Denn gemäß den Musterbedingungen ist der Versicherte verpflichtet dies dem Versicherer mitzuteilen.

Hallo
streng genommen nach den MB/KT §15 a endet der Versicherungsschutz Ende des Monats in dem der Versicherer die Aufgabe der Selbstständigkeit erfährt - spätestens aber nach 3 Monaten. Denn gemäß den Musterbedingungen ist der Versicherte verpflichtet dies dem Versicherer mitzuteilen.

Wobei als erstes geklärt werden sollte was passiert nach der Abmeldung - wird ARG II beantragt? Wo ist ihr Freund weiter versichert? Privat oder Gesetzlich? Krankenversichert muss er in Deutschland sein ?

… mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/query/display_query?..

wert er wieder gesund geschrieben ist hört die Zahlung auf… leider

Hallo,

dies ist so einfach nicht zu beantworten.

Zuerst muss einmal geprüft werden, ob er dem Arbeitsleben noch weiterhin zur Verfügung steht.

Unter Umständen muss er sogar Rente bzw. Berufsunfähigkeitsrente beantragen.

Auf jeden Fall sollte er sich einmal mit seinem Versicherungsvermittler in Verbindung setzen.

Gruß Merger

dürfte so sein, aber wo ist das problem sein gewerbe angemeldet zu lassen!? sich ist sicher

Hallo,
Grundsätzlich ja, da die Krankheit fortbesteht. Es kommt aber auch auf die tarifliche Gestaltung an. Dort steht eventuell, dass nur eine bestimmte Zeit Krankentagegeld gezahlt wird. Es kann auch passieren, daß die Krankenversicherung sagt, er wäre BU und die BU sagt, er sei krank. Hängt immer von Tarif und Gesellschaft ab.
MfG
JOs

Grundsätzlich ja - im Zweifelsfall sind aber die Bedingungen der privaten Krankenversicherung maßgeblich.

MfG
CKH