Hallo Kay-Uwe,
hier ist es gut erklärt:
Wie lange das Krankentagegeld gezahlt wird, ist in dem Tarif der jeweiligen PKV geregelt. Häufig endet es bei Eintritt von Berufsunfähigkeit (BU). Die BU wird von der PKV oder deren Gutachtern festgestellt. Ob eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung bewilligt wurde, ist dabei ohne Bedeutung.
In der GKV besteht der Krankengeldanspruch für 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren (§ 46 SGB V). Wenn eine Rente wegen voller Erwerbsminderung oder eine Altersrente bewilligt wurde, endet es vorzeitig. Die Feststellung einer Berufsunfähigkeit führt nicht zum Wegfall des Krankengeldes.
Gruß
RHW