Hallo,
angenommen ein Geschäftsführer hat in seinem Vertrag mit seinem Unternehmen 6 Monate Lohnfortzahlung im Krankheitsfall vereinbart.
Dann brauchts ja eigentlich keine Krankentagegeldversicherung ab der 6. Woche. Die Gefahr: wenn der Geschäftsführer nicht da ist, läuft der Laden nicht. Da der Laden eh schon auf Messers Schneide steht, ginge er im Krankheitsfall des GF wahrscheinlich Pleite. Also keine Krankengeldfortzahlung.
Kann der Geschäftsführer sich dagegen irgendwie absichern?
Kann er Krankentagegeld nach der 6. Woche versichern?
Oder muss er Krankentagegeld nach 6 Monaten versichern?
Was passiert, wenn die Firma pleite ist? Dann ist er arbeitslos. Dann zahlt auch keine Krankentagegeldversicherung, richtig?
Vielleicht habt ihr einen Tip zur Lösung.
Danke!
Sonja