Hallo, es gibt eine Krankentagegeldversicherung, die die vertragsmäßige Zahlung verweigert, weil man angeblich ein Mail mit einer Aufforderung zu einer Obliegenheit zugesendet bekommen hat. Dieses Mail ist aber nicht eingegangen. Erst nachdem der Termin zur Wahrnehmung der Obliegenheit verstrichen war, wurde per Post das Mail als Kopie zugesendet. Diese Versicherung hat ihren Sitz in Köln und wird durch eine sehr große gesetzliche Krankenversicherung empfohlen.
Nun meine Fragen:
Ist diese Art von Geschäftspraxis auch anderen bekannt?
Ist es rechtlich abgesichert das ein angebliches Versenden eines Mails ausreicht um die Zahlung einzustellen?
danke für eure Mühe!
Dieses Mail ist aber nicht eingegangen.
Und wie will man der Versicherung nun beweisen dass die Mail NICHT eingegangen ist? Oder sie ist im SPAM-Ordner gelandet den man sich nie ansieht und der nach 30 Tagen automatisch gelöscht wird.
Ist diese Art von Geschäftspraxis auch anderen bekannt?
Dass Firmen Emails verschicken? Da gibt es so einige…
Hallo,
Hallo, es gibt eine Krankentagegeldversicherung, die die
vertragsmäßige Zahlung verweigert, weil man angeblich ein Mail
mit einer Aufforderung zu einer Obliegenheit zugesendet
bekommen hat.
um welche Obliegenheits-Verletzung handelt es sich denn ?
Außerdem gibt es Kunden die vom Versicherer verlangen, bzw. beantragen,
dass der Kontakt über Email statt finden soll.
Der Grund dazu, es gibt dann bei einigen Versicherungstarife Sondernachlässe.
Gehört dieser Kunde dazu ?
Dieses Mail ist aber nicht eingegangen. Erst
nachdem der Termin zur Wahrnehmung der Obliegenheit
verstrichen war, wurde per Post das Mail als Kopie zugesendet.
Und hat man danach, die entsprechende Auskunft erteilt, mit dem Hinweis,
dass man diese Email nicht erhalten hat ?
Alternativ hätte man auch mit seinem Versicherungsvermittler (Makler oder Vertreter)
Kontakt aufnehmen können, um die Angelegenheit mit ihm zu klären.
Diese Versicherung hat ihren Sitz in Köln und wird durch eine
sehr große gesetzliche Krankenversicherung empfohlen.
Nun meine Fragen:
Ist diese Art von Geschäftspraxis auch anderen bekannt?
Siehe oben!
Ist es rechtlich abgesichert das ein angebliches Versenden
eines Mails ausreicht um die Zahlung einzustellen?
Siehe oben!
danke für eure Mühe!
Gruß Merger
Sehr ungewöhnlich, dass solche Dinge per Mail geregelt werden. Wenn nicht ausdrücklich jeder Schriftverkehr per Mail vereinbart ist, muss man das nicht akzeptieren.
Viel Glück
Barmer