Krankentagesgeld-Tarif von 1958 gesucht

Herr Prior, an ihr Kindergarten-Deutsch kann ich mich einfach
nicht gewöhnen.

Das glaube ich ihnen,Herr Uhrig.Aber wollen sie mich jetzt dafür verantwortlich machen,dass sie nie in den Genuss gekommen sind,einen Kindergarten respektive eine Schule von innen zu sehen?

Wo steht hier, dass es sich um einen Versicherungsvertreter
der DBV/AXA handelt.

Herr Uhrig,wie sagt man so schön?Erst lesen,dann denken,dann posten.Auch wenn ihnen die ersten beiden Schritte aus den unterschiedlichsten Gründen schwer fallen,so würden sie Ihnen doch einen Rest Glaubwürdigkeit erhalten.
Ich habe nur angemerkt,dass es sich nicht um einen Makler drehen kann,der Rest ihres kruden Posts entspringt ihrer zugegebenermaßen nicht sonderlich ausgeprägten Phantasie.

Ich kann mich den anderen Antworten nur anschließen - zumindest unter der Annahme, dass der Vertrag noch aktiv ist. Sollte der Vertrag allerdings seit zig Jahren gekündigt sein, gilt das natürlich nicht.

Mein lieber Sapine,

Ihnen hätte ich ein wenig mehr Fachkenntnisse zugetraut.
Aber weit gefehlt.

Man sollte sich bei einer Frage erst einmal über den Wahrheitssinn Gedanken machen.

Wenn der Vater eine Krankentagegeldversicherung im Jahre 1958 abgeschlossen hat,
wie alt dürfte er denn damals gewesen sein. Gehen wir mal von mindestens 15 Jahren aus (was ich als unwahrscheinlich ansehe). Also Geburtsjahrgng 1943 - dann wäre er heute 70 Jahre.

Schauen Sie einmal in den ihnen bekannten Krankentagegeldvers. nach, wann diese Verträge enden.

§ 15 Sonstige Beendigungsgründe

Das Versicherungsverhältnis endet hinsichtlich der betroffenen
versicherten Personen
a) Bei Wegfall einer im Tarif bestimmten Voraussetzung
für die Versicherungsfähigkeit zum Ende des Monat, in
dem die Voraussetzung weggefallen ist. Besteht jedoch
zu diesem Zeitpunkt in einem bereits eingetretenen Versicherungsfall
Arbeitsunfähigkeit, so endet das Versicherungsverhältnis
nicht vor dem Zeitpunkt, bis zu dem der
Versicherer seine im Tarif aufgeführten Leistungen für
diese Arbeitsunfähigkeit zu erbringen hat, spätestens aber
drei Monate nach Wegfall der Voraussetzung;
b) mit Eintritt der Berufsunfähigkeit. Berufsunfähigkeit
liegt vor, wenn die versicherte Person nach medizinischem
Befund im bisher ausgeübten Beruf auf nicht absehbare
Zeit mehr als 50% erwerbsunfähig ist. Besteht jedoch
zu diesem Zeitpunkt in einem bereits eingetretenen
Versicherungsfall Arbeitsunfähigkeit, so endet das Versicherungsverhältnis
nicht vor dem Zeitpunkt, bis zu dem
der Versicherer seine im Tarif aufgeführten Leistungen für
diese Arbeitsunfähigkeit zu erbringen hat, spätestens aber
drei Monate nach Eintritt der Berufsunfähigkeit;
c) mit dem Bezug von Altersrente, spätestens, sofern tariflich
vereinbart, mit Vollendung des 65. Lebensjahres.
Sofern eine Beendigung mit Vollendunge des 65. Lebensjahres
vereinbart ist, hat die versicherte Person das Recht,
nach Maßgabe von § 196 VVG (siehe Anhang) den Abschluss
einer neuen Krankentagegeldversicherung zu verlangen.
d) mit dem Tod. Beim Tode des Versicherungsnehmers
haben die versicherten Personen das Recht, das Versicherungsverhältnis
unter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers
fortzusetzen. Die Erklärung ist innerhalb
zweier Monate nach dem Tode des Versicherungsnehmers
abzugeben;
e) Bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes in einen
anderen Staat als die in § 1 Abs.8 genannten, es sei denn,
dass das Versicherungsverhältnis aufgrund einer anderweitigen
Vereinbarung fortgesetzt wird.

Wo steht hier, dass es sich um einen Versicherungsvertreter
der DBV/AXA handelt.

Herr Uhrig,wie sagt man so schön?Erst lesen,dann denken,dann
posten.Auch wenn ihnen die ersten beiden Schritte aus den
unterschiedlichsten Gründen schwer fallen,so würden sie Ihnen
doch einen Rest Glaubwürdigkeit erhalten.
Ich habe nur angemerkt,dass es sich nicht um einen Makler
drehen kann,

Na wenn Sie dies so feste behaupten, gibt es nur ganz wenige Möglichkeiten.

  1. entweder ein Vorfahre von ihnen hat diesen Vertrag vermittelt,
  2. Sie kennen die Fragende, oder dies ist einer ihrer weiteren Nicks mit denen Sie ihr Unwesen treiben.
  3. Sie gehören zu den wenigen Menschen, die als Hellseher durch die Lande wandern.

Warten wir doch einmal einen weiteren Hinweis der Fragenden ab.

Herr Uhrig - ich darf Sie doch „Herr Uhrig“ nennen, ist irgendwie persönlicher ; -)

Da gibt die AXA Millionen für (Positiv-) Werbung aus und dann lässt man Sie in einem emotional so aufgewühlten Zustand zu nachtschlafender Zeit Beiträge zu einem Thema verfassen, welches Sie offensichtlich inhaltlich nicht mehr im Griff haben.

Dem Versuch durch persönliche Angriffe und das Zünden von Nebelkerzen von der eigentlichen Thematik, dem Vorwurf des Nichtübersendens der Versicherungsbedingungen seitens der AXA abzulenken, wird der geneigte Leser nicht folgen.

?? Einlassungen ?? - Deutsche Sprache - schwere Sprache !!

Nur für Sie, ich möchte ja, dass Sie was lernen: http://de.wikipedia.org/wiki/Einlassung
Fand ich irgendwie ganz passend :wink:

Was soll den dieser Unsinn ?
Lesen und verstehen ist wohl nicht gerade ihre Stärke…

Hier steht lediglich, dass er die Tarifbedingungen haben
möchte.
Ein Hinweis, dass er die DBV darum gebeten hat fehlt völlig.

Richtig. Es geht um die AXA.

Oder glauben Sie wirklich, dass es in der Krankenversicherung
üblich ist,
dass ein Krankentagegeldtarif bis zum Lebensende weiterläuft.

Üblich nicht, aber warum wollen Sie das dem VN verwehren?

Außerdem können Makler mit einem Maklerauftrag die Verträge
anfordern.

Herr Uhrig, wollen Sie uns allen Ernstes erklären, dass die AXA derart sensible Informationen nur aufgrund eines vorgelegten Maklerauftrages herausgibt? Das kann ich gar nicht glauben - da fragen wir doch gleich mal bei Ihrem Datenschutzbeauftragten an. Oder meinten Sie eine Maklervollmacht? Kennen Sie den Unterschied nicht, nach all den Jahren. in denen Sie in der Branche tätig sind?

Scheinbar sind Sie noch nicht solange in dem Bereich tätig.

Nun Herr Uhrig, Ihre Jahre in der Branche kann ich tatsächlich nicht aufbieten, allerdings zeigt sich ja ganz deutlich, dass Ihnen die Jahre nicht nur gut getan haben.

Die TO schreibt von der AXA und nicht von einem Makler - so
sehr es auch nicht in Ihr Weltbild passt.

Und was besagt dies jetzt ?

Das hier, entgegen Ihrer Einlassungen (siehe oben) kein Makler involviert ist. Vielleicht erlöst uns ja der / die TO mit weiteren Details, damit Sie nicht immer irgendwelche haarsträubenden Phantastereien bemühen müssen.

Gruß Merger

Herr Uhrig, auch ich grüße Sie und wir freuen uns schon auf Ihre Erwiderung, die sicher eines gewissen Unterhaltungswertes nicht entbehrt.

1 Like

Hallo Herr Wolff,

Herr Uhrig - ich darf Sie doch „Herr Uhrig“ nennen, ist
irgendwie persönlicher ; -)

sicher, warum nicht.

Da gibt die AXA Millionen für (Positiv-) Werbung aus und dann
lässt man Sie in einem emotional so aufgewühlten Zustand zu
nachtschlafender Zeit Beiträge zu einem Thema verfassen,
welches Sie offensichtlich inhaltlich nicht mehr im Griff
haben.

weit gefehlt, manchmal muss man auch um diese Zeit für besondere Kunden die sich im Ausland befinden zur Verfügung stehen und dabei kann man auch auf manche fehlerhaften, bzw. unwissenden Texten in einem Forum antworten.

Dem Versuch durch persönliche Angriffe und das Zünden von
Nebelkerzen von der eigentlichen Thematik, dem Vorwurf des
Nichtübersendens der Versicherungsbedingungen seitens der AXA
abzulenken, wird der geneigte Leser nicht folgen.

Völlig falsch.

  1. habe ich der Fragenden angeboten, ihr die Vertragsbedingungen zu besorgen.
    (nur scheint sie daran kein Interesse zu haben.
  2. stellt sich mir einmal die grundsätzliche Frage, ob ein heute vermutlich 70-jähriger
    bzw. noch Älterer überhaupt noch einen Anspruch auf Krankentagegeld haben kann.
  3. steht nicht fest, von wem der Vater der Fragenden überhaupt betreut wird,
    von einem Versicherungsakler, Mitarbeiter der DBV, eines Versicherungs-Agenten,
    oder evt. sogar von einem Mehrfachagenten oder Nebenberufler.
  4. hätte sich die Fragende direkt an die AXA/DBV/DÄV gewandt, hätte man ihr die
    Vertragsbedingungen zugeschickt, wenn dieser Vertrag noch bestanden hätte.

Oder glauben Sie wirklich, dass es in der Krankenversicherung
üblich ist,
dass ein Krankentagegeldtarif bis zum Lebensende weiterläuft.

Üblich nicht, aber warum wollen Sie das dem VN verwehren?

Verwehren ? Mit Sicherheit nicht.
Nur sollte man dazu die Vertragsbedingungen beachten.
In einer anderen Antwort habe ich die Beendigungsgründe aufgeführt.

Die TO schreibt von der AXA und nicht von einem Makler - so
sehr es auch nicht in Ihr Weltbild passt.

Und was besagt dies jetzt ?

Das hier, entgegen Ihrer Einlassungen (siehe oben) kein Makler
involviert ist. Vielleicht erlöst uns ja der / die TO mit
weiteren Details, damit Sie nicht immer irgendwelche
haarsträubenden Phantastereien bemühen müssen.

Richtig ist dass der Versicherer die DBV/AXA ist.
Der Betreuer kann sehr wohl ein Makler sein.

Aber wir sollten wirklich auf einen weiteren Hinweis der Fragenden abwarten.

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Hallo,

vielen Dank für Eure Antworten. Soweit ich informiert bin, ist das Problem, daß die Versicherung eine Beitragserhöhung von mehr als das Doppelte verlangt hat. Dies war mein Vater nicht bereit zu zahlen. Es gab Zahlungsaufforderungen etc seitens der Versicherung und schließlich ein Kündigung ( wer wem gekündigt hat und was oder ob letztenendes noch etwas gezahlt wurde, entzieht sich meiner Kenntnis).
Mein Vater ist natürlich wütend. Er hat seit 1958 seine Beiträge gezahlt und es beschleicht einem das Gefühl, des er nicht mehr lukrativ für die Versicherung ist und altersmäßig vllt sogar droht im Bedarfsfall zu teuer zu werden.
Ermöchte nun den Tarif zum Zeitpunkt des Vetragsabschlußes, eben  1958 - welche die Versicherung (NACH der Kündigung) nicht mehr rausrückt. „Sie wäre dazu schließlich nicht mehr verpflichtet.“
Mein Vater hofft damit vielleicht noch etwas „rausholen“ zu können. Eine Rückerstattung, er hat ja jahrelang eingezahlt.
Ich weiß nicht ob das was bringt.

Ihnen hätte ich ein wenig mehr Fachkenntnisse zugetraut.
Aber weit gefehlt.

Süß.Danke für die Blumen.

Man sollte sich bei einer Frage erst einmal über den
Wahrheitssinn Gedanken machen.

Unglaublich,mit welcher Borniertheit sie sich anmaßen zu beurteilen,worüber man oder Frau sich Gedanken zu machen haben.Im Übrigen hätten sie damit auch etwas früher anfangen können.

Wenn der Vater eine Krankentagegeldversicherung im Jahre 1958
abgeschlossen hat,
wie alt dürfte er denn damals gewesen sein. Gehen wir mal von
mindestens 15 Jahren aus (was ich als unwahrscheinlich
ansehe). Also Geburtsjahrgng 1943 - dann wäre er heute 70
Jahre.

Wer sagt denn,dass es sich um eine ungekündigte Police handelt?Bemühen sie wieder ihre Glaskugel?Das ist auch gar nicht das Kernthema,sondern vielmehr das kundenrfeindliche Auftreten der AXA.

Schauen Sie einmal in den ihnen bekannten Krankentagegeldvers.
nach, wann diese Verträge enden.

§ 15 Sonstige Beendigungsgründe

Das Versicherungsverhältnis endet hinsichtlich der betroffenen
versicherten Personen
a) Bei Wegfall einer im Tarif bestimmten Voraussetzung
für die Versicherungsfähigkeit zum Ende des Monat, in
dem die Voraussetzung weggefallen ist. Besteht jedoch
zu diesem Zeitpunkt in einem bereits eingetretenen
Versicherungsfall
Arbeitsunfähigkeit, so endet das Versicherungsverhältnis
nicht vor dem Zeitpunkt, bis zu dem der
Versicherer seine im Tarif aufgeführten Leistungen für
diese Arbeitsunfähigkeit zu erbringen hat, spätestens aber
drei Monate nach Wegfall der Voraussetzung;
b) mit Eintritt der Berufsunfähigkeit. Berufsunfähigkeit
liegt vor, wenn die versicherte Person nach medizinischem
Befund im bisher ausgeübten Beruf auf nicht absehbare
Zeit mehr als 50% erwerbsunfähig ist. Besteht jedoch
zu diesem Zeitpunkt in einem bereits eingetretenen
Versicherungsfall Arbeitsunfähigkeit, so endet das
Versicherungsverhältnis
nicht vor dem Zeitpunkt, bis zu dem
der Versicherer seine im Tarif aufgeführten Leistungen für
diese Arbeitsunfähigkeit zu erbringen hat, spätestens aber
drei Monate nach Eintritt der Berufsunfähigkeit;
c) mit dem Bezug von Altersrente, spätestens, sofern tariflich
vereinbart, mit Vollendung des 65. Lebensjahres.
Sofern eine Beendigung mit Vollendunge des 65. Lebensjahres
vereinbart ist, hat die versicherte Person das Recht,
nach Maßgabe von § 196 VVG (siehe Anhang) den Abschluss
einer neuen Krankentagegeldversicherung zu verlangen.
d) mit dem Tod. Beim Tode des Versicherungsnehmers
haben die versicherten Personen das Recht, das
Versicherungsverhältnis
unter Benennung des künftigen Versicherungsnehmers
fortzusetzen. Die Erklärung ist innerhalb
zweier Monate nach dem Tode des Versicherungsnehmers
abzugeben;
e) Bei Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes in einen
anderen Staat als die in § 1 Abs.8 genannten, es sei denn,
dass das Versicherungsverhältnis aufgrund einer anderweitigen
Vereinbarung fortgesetzt wird.

Ich werfe lieber einen Blick in das VVG.Das sollten sie sich auch des Öfteren mal gönnen,Lesen bildet schließlich.Selbst wenn wir ihr krampfhaft inszeniertes Szenario als gegeben stehen lassen,stellen wir fest,dass das VVG durchaus eine Weiterversicherung bis zur Vollendung des 70.Lebensjahres zulässt.

Wie schlau unser Sapinchen doch ist ?

Ich werfe lieber einen Blick in das VVG.Das sollten sie sich
auch des Öfteren mal gönnen,Lesen bildet schließlich.Selbst
wenn wir ihr krampfhaft inszeniertes Szenario als gegeben
stehen lassen,stellen wir fest,dass das VVG durchaus eine
Weiterversicherung bis zur Vollendung des 70.Lebensjahres
zulässt.

Würden Sie mir bitte das VVG aus dem Jahre 1958 zur Verfügung stellen,
damit ich die entsprechenden §§ auch mal nachlesen kann.

Außerdem sollte man alle Informationen lesen.
Dann wäre es bestimmt auch aufgefallen, dass der Vertrag nicht mehr existiert.

Noch ein Hinweis, so langsam machen Sie sich lächerlich.

Wie schlau unser Sapinchen doch ist ?

Geht so.Unser sapinchen hat es im Gegensatz zu ihnen,Herr Uhrig,nicht nötig,seine Inkompetenz hinter einer Fassade von Arroganz und dümmlich-dilletantischen Kommentaren zu verstecken.

Würden Sie mir bitte das VVG aus dem Jahre 1958 zur Verfügung
stellen,
damit ich die entsprechenden §§ auch mal nachlesen kann.

Könnte ich.Allerdings bezweifle ich,dass es etwas bringen würde,wenn sie die entsprechenden Passagen lesen,da es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit am Verständnis und der Auffassungsgabe scheitert.
Selbst ihnen sollte bekannt sein,dass das neue,verbraucherfreundlichere VVG auch für Altverträge Anwendung findet.So auch in diesem Fall,da es sich nicht um einen Leistungsfall handelt.
Es sei denn,die AXA möchte ihren Kunden diese vorteilhafteren Formulierungen nicht zuteil werden lassen.Das dürfen sie dann hier gerne bestätigen…

Außerdem sollte man alle Informationen lesen.
Dann wäre es bestimmt auch aufgefallen, dass der Vertrag nicht
mehr existiert.

Ja.Und?Ihr jämmerlich konstruiertes Szenario,mit dem sie sich aus der Affäre stehlen möchten,darf ich doch trotzdem zerlegen?Man muss ja nicht jedes Mal ihren Unfug unkommentiert stehen lassen.

Noch ein Hinweis, so langsam machen Sie sich lächerlich.

Hinweise von Ihnen interessieren mich noch nicht einmal am Rande.Abgesehen davon,sind sie mir zumindest in diesem Punkt ja auch um Einiges voraus.

Wie schlau unser Sapinchen doch ist ?

Geht so.Unser sapinchen hat es im Gegensatz zu ihnen,Herr
Uhrig,nicht nötig,seine Inkompetenz hinter einer Fassade von
Arroganz und dümmlich-dilletantischen Kommentaren zu
verstecken.

Dass Sie vieles nicht begreifen ist klar.
Nur mit solch dummen Sprüchen - haben Sie dies nötig ?

Würden Sie mir bitte das VVG aus dem Jahre 1958 zur Verfügung
stellen,
damit ich die entsprechenden §§ auch mal nachlesen kann.

Könnte ich.Allerdings bezweifle ich,dass es etwas bringen
würde,wenn sie die entsprechenden Passagen lesen,da es mit an
Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit am Verständnis und
der Auffassungsgabe scheitert.
Selbst ihnen sollte bekannt sein,dass das
neue,verbraucherfreundlichere VVG auch für Altverträge
Anwendung findet.So auch in diesem Fall,da es sich nicht um
einen Leistungsfall handelt.

Ach ja - und dies gilt auch für Verträge die nicht mehr bestehen ?

Wem wollen Sie denn noch ihren Unsinn hier im Forum andrehen ?

Es sei denn,die AXA möchte ihren Kunden diese vorteilhafteren
Formulierungen nicht zuteil werden lassen.Das dürfen sie dann
hier gerne bestätigen…

Siehe oben - möchte mich nicht wiederholen !

Außerdem sollte man alle Informationen lesen.
Dann wäre es bestimmt auch aufgefallen, dass der Vertrag nicht
mehr existiert.

Ja.Und?Ihr jämmerlich konstruiertes Szenario,mit dem sie sich
aus der Affäre stehlen möchten,darf ich doch trotzdem
zerlegen?Man muss ja nicht jedes Mal ihren Unfug unkommentiert
stehen lassen.

Mädel/Junge - bleib bei den Tatsachen - ernst nehmen kann ich Sie nicht mehr!

Noch ein Hinweis, so langsam machen Sie sich lächerlich.

Hinweise von Ihnen interessieren mich noch nicht einmal am
Rande.Abgesehen davon,sind sie mir zumindest in diesem Punkt
ja auch um Einiges voraus.

Und ihre Kommentare gehen mir am ?.. vorbei.

Wo ist die Igno-Taste ???

Ich kann dir nicht weiterhelfen.

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