Krankentagesgeld-Tarif von 1958 gesucht

Hallo,

mein Vater hat 1958 eine Krankentagegeldversicherung bei der DBV, bzw. AXA abgeschlossen. Nun möchte er sich gerne den KTG-Tarif von damals anschauen. Er selber hat ihn nicht mehr vorliegen.
AXA ist diesbezüglich nicht entgegekommend (es gab Unstimmigkeiten bezgl. einer Beitragserhöhung von mehr als 110%).
Ein Anwalt meinte es gäbe die Tarife, auch ältere im Internet zu finden. Eine längere Suche ergab keinen Erfolg. Ein Versicherungsvertreter riet uns unter „Bedingungswerk“ zu suchen - ebenfalls keinen Erfolg.
Weiß jemand Rat wohin wir uns noch wenden könnten? Wo man gezielt suchen kann? Oder ob es aussichtslos ist?
Besten Dank schonmal im voraus.

Hallo Eve,

PN ist unterwegs.

Gruß Merger

Servus,

der Versicherer schuldet die Übermittlung der Vertragsbedingungen.
Sie dazu § 7 (4) VVG (4) Der Versicherungsnehmer kann während der Laufzei…

Sollte ein Anwalt eigentlich auch wissen (wenn er schon
gefragt wird) und dem Versicherungsunternehmen mit Vergnügen
mächtig in den H… treten.

Dies ist nicht notwendig, da mit Sicherheit der Versicherer nicht nach einer Kopie der Vertragsbedingungen gefragt wurde.

Dies ist nicht notwendig, da mit Sicherheit der Versicherer
nicht nach einer Kopie der Vertragsbedingungen gefragt wurde.

Woher nehmen Sie diese Erkenntnis?

AXA ist diesbezüglich nicht entgegekommend…

Heißt nach meinem Verständnis, dass der Versicherer (oder sein Vertreter - was das Gleiche wäre) nach den Bedingungen gefragt wurde und die Übersendung verweigert.

Dies ist nicht notwendig, da mit Sicherheit der Versicherer
nicht nach einer Kopie der Vertragsbedingungen gefragt wurde.

Woher nehmen Sie diese Erkenntnis?

Da ich seit über 25 Jahren für die DBV tätig bin, und bisher hat jeder Kunde von mir eine Kopie seiner Vertragsbedingungen erhalten !

AXA ist diesbezüglich nicht entgegekommend…

Heißt nach meinem Verständnis, dass der Versicherer (oder sein
Vertreter - was das Gleiche wäre) nach den Bedingungen gefragt
wurde und die Übersendung verweigert.

Der Versicherer mit Sicherheit nicht.

Nur der Hinweis auf den Versicherungsvermittler ist berechtigt - scheint eine Pflaume zu sein.

Gruß Merger

Woher nehmen Sie diese Erkenntnis?

Da ich seit über 25 Jahren für die DBV tätig bin, und bisher
hat jeder Kunde von mir eine Kopie seiner Vertragsbedingungen
erhalten !

Also keine Erkenntnis, sondern eine Hoffnung!? :wink:

Der Versicherer mit Sicherheit nicht.

Nur der Hinweis auf den Versicherungsvermittler ist berechtigt

  • scheint eine Pflaume zu sein.

Scheint so - allerdings muss sich der Versicherer (auch rechtlich) das Verhalten seines Vertreters (denn dieser vertritt die Gesellschaft) zurechnen lassen.

Gruß Merger

Viele Grüße
U. Wolff

Hallo,

dass der Versicherer die Versicherungsbedingungen offenlegen muss wurde ja schon genannt. Warum der Anwalt das nicht weis, lässt leider vermuten dass hier kein Fachanwalt am Werk. Sollte die Versicherung nicht einlenken, einfach an den Ombudsmann für die Versicherungen wenden. Das kostet nichts und sollte zum Erfolg führen. Viele Grüsse

Nur der Hinweis auf den Versicherungsvermittler ist berechtigt

  • scheint eine Pflaume zu sein.

Scheint so - allerdings muss sich der Versicherer (auch
rechtlich) das Verhalten seines Vertreters (denn dieser
vertritt die Gesellschaft) zurechnen lassen.

Wobei ich vermute, dass es sich hier um einen Versicherungsmakler handelt,
denn viele dieser Kunden kommen in die Agentur wenn ihr Makler nicht mehr richtig spurt.

Gruß Merger

Wobei ich vermute, dass es sich hier um einen
Versicherungsmakler handelt,
denn viele dieser Kunden kommen in die Agentur wenn ihr Makler
nicht mehr richtig spurt.

Und was wollen diese Verbraucher dann bei ihnen?Sich überteuerte und/oder leistungsschwache Produkte andrehen lassen mit dem Wissen,dass der Vertreter noch nicht einmal seine (die des Kunden) Interessen vertritt?

Wobei ich vermute, dass es sich hier um einen
Versicherungsmakler handelt,
denn viele dieser Kunden kommen in die Agentur wenn ihr Makler
nicht mehr richtig spurt.

Mensch Merger,
erst nicht den Mumm haben als AXA-Vertreter hier unter Klarnamen aufzutreten und dann einen dermaßenen vordergründigen Unfug von sich zu geben, das lässt tief blicken *kopfschüttel*

Der Vertrag wurde 1958 vermittelt. Der damalige Vermittler ist mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr am Markt. Nun wendet sich der Kunde gem. Ursprungsbeitrag an die AXA (so schreibt es die Fragenstellerin) und wünscht die Vertragsbedingungen - was offensichtlich zu Problemen führt. Der Fehler liegt also offensichtlich in Ihrem Hause. Kehren Sie dort!

Gruß Merger

Gruß
U. Wolff (dessen Profil mit Klarnamen aufrufbar ist)

Hallo, dann wäre es doch das Einfachste, der Anwalt fordert die AGB an, die Gesellschaft ist dazu verpflichtet. Seinerzeit wurde noch nichts online/ PC- betrieben, das erschwert die Aktion, kann sein, dass AXA auch ins Archiv muss, Mitarbeiter, die den Tarif noch kennen, werden jedenfalls immer seltner. alles Gute

Mein lieber U.Wolff,

vielen hier im Forum ist mein richtiger Name bekannt.

Den muss ich schließlich ja nicht jedem auf die Nase binden.
Die Entscheidung wem ich den mitteile, entscheide ganz allein ich.

Wobei ich vermute, dass es sich hier um einen
Versicherungsmakler handelt,
denn viele dieser Kunden kommen in die Agentur wenn ihr Makler
nicht mehr richtig spurt.

Mensch Merger,
erst nicht den Mumm haben als AXA-Vertreter hier unter
Klarnamen aufzutreten und dann einen dermaßenen
vordergründigen Unfug von sich zu geben, das lässt tief
blicken *kopfschüttel*

Auf der Fragestellerin ist meine Email-Adresse bekannt und ich habe ihr meine Hilfe angeboten.

Der Vertrag wurde 1958 vermittelt. Der damalige Vermittler ist
mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr am Markt. Nun wendet
sich der Kunde gem. Ursprungsbeitrag an die AXA (so schreibt
es die Fragenstellerin) und wünscht die Vertragsbedingungen -
was offensichtlich zu Problemen führt.

Nein - so schreibt es nicht die Fragestellerin.
Sie erwähnt lediglich dass ein Versicherungsvermittler sie auf das Internet verwiesen hat.

Der Fehler liegt also
offensichtlich in Ihrem Hause.

Möglich. Aber wahrscheinlich bei dem Vermittler, der auch ein Makler sein kann.

Gruß Merger

Gruß
U. Wolff (dessen Profil mit Klarnamen aufrufbar ist)

Und was besagt dies über ihre Fähigkeiten, bzw. Kenntnisse ?

Gruß Merger

bla bla bla…

Na Herr Uhrig,dann wissen sie ja nun,wie es mir und vielen anderen beim Lesen ihrer geistigen Nichtergüsse hier geht.

Wobei ich vermute, dass es sich hier um einen
Versicherungsmakler handelt,
denn viele dieser Kunden kommen in die Agentur wenn ihr Makler
nicht mehr richtig spurt.

Wer des Lesens mächtig ist,ist klar im Vorteil,Herr Uhrig.Der/die TO schreibt klipp und klar von einem Vertreter.Ein Makler kann kein Vertreter sein,ganz im Gegensatz zu ihnen,der ja ausschließlich die Interessen „seiner“ Gesellschaft zu vertreten hat.

Mein lieber U.Wolff,

vielen hier im Forum ist mein richtiger Name bekannt.

Den muss ich schließlich ja nicht jedem auf die Nase binden.
Die Entscheidung wem ich den mitteile, entscheide ganz allein
ich.

Kein Thema. Bei der solchen Einlassungen und dem Verhalten würde ich auch lieber anonym schreiben.

Auf der Fragestellerin ist meine Email-Adresse bekannt und ich
habe ihr meine Hilfe angeboten.

Das wird ja auch Zeit, dass die AXA sich darum kümmert.

Der Vertrag wurde 1958 vermittelt. Der damalige Vermittler ist
mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr am Markt. Nun wendet
sich der Kunde gem. Ursprungsbeitrag an die AXA (so schreibt
es die Fragenstellerin) und wünscht die Vertragsbedingungen -
was offensichtlich zu Problemen führt.

Nein - so schreibt es nicht die Fragestellerin.
Sie erwähnt lediglich dass ein Versicherungsvermittler sie auf
das Internet verwiesen hat.

Welchen Teil von "mein Vater hat 1958 eine Krankentagegeldversicherung bei der DBV, bzw. AXA abgeschlossen. Nun möchte er sich gerne den KTG-Tarif von damals anschauen. Er selber hat ihn nicht mehr vorliegen. AXA ist diesbezüglich nicht entgegekommend … " möchten Sie erläutert haben?

Der Fehler liegt also
offensichtlich in Ihrem Hause.

Möglich. Aber wahrscheinlich bei dem Vermittler, der auch ein
Makler sein kann.

Sie glauben ernsthaft, dass der Vermittler von 1958 (von vor 55 Jahren) noch aktiv ist?
Die TO schreibt von der AXA und nicht von einem Makler - so sehr es auch nicht in Ihr Weltbild passt.

Gruß Merger

Gruß
U. Wolff (dessen Profil mit Klarnamen aufrufbar ist)

Und was besagt dies über ihre Fähigkeiten, bzw. Kenntnisse ?

Nun, ich verstecke mich nicht hinter einem Pseudonym und stehe zu dem, was ich sage und schreibe.

Gruß Merger

Trollige Grüße

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Kein Thema. Bei der solchen Einlassungen und dem Verhalten
würde ich auch lieber anonym schreiben.

?? Einlassungen ?? - Deutsche Sprache - schwere Sprache !!

Auf der Fragestellerin ist meine Email-Adresse bekannt und ich
habe ihr meine Hilfe angeboten.

Das wird ja auch Zeit, dass die AXA sich darum kümmert.

Wobei man sich natürlich noch die Frage stellen muss,
wenn man 1958 einen Krankentagegeldtarif abgeschlossen hat, wie alt dieser VN zwischenzeitlich sein muss. Vermutlich ist er schon in Rente.

Der Vertrag wurde 1958 vermittelt. Der damalige Vermittler ist
mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr am Markt. Nun wendet
sich der Kunde gem. Ursprungsbeitrag an die AXA (so schreibt
es die Fragenstellerin) und wünscht die Vertragsbedingungen -
was offensichtlich zu Problemen führt.

Nein - so schreibt es nicht die Fragestellerin.
Sie erwähnt lediglich dass ein Versicherungsvermittler sie auf
das Internet verwiesen hat.

Welchen Teil von "mein Vater hat 1958 eine
Krankentagegeldversicherung bei der DBV, bzw. AXA
abgeschlossen. Nun möchte er sich gerne den KTG-Tarif von
damals anschauen. Er selber hat ihn nicht mehr vorliegen. AXA
ist diesbezüglich nicht entgegekommend …
" möchten Sie
erläutert haben?

Was soll den dieser Unsinn ?
Lesen und verstehen ist wohl nicht gerade ihre Stärke…

Hier steht lediglich, dass er die Tarifbedingungen haben möchte.
Ein Hinweis, dass er die DBV darum gebeten hat fehlt völlig.

Außerdem sollte man sich bevor man sich so weit aus dem Fenster herauslehnt,
zuerst einmal überlegen, warum der Anwalt diese nicht angefordert hat.

Oder glauben Sie wirklich, dass es in der Krankenversicherung üblich ist,
dass ein Krankentagegeldtarif bis zum Lebensende weiterläuft.

Der Fehler liegt also
offensichtlich in Ihrem Hause.

Möglich. Aber wahrscheinlich bei dem Vermittler, der auch ein
Makler sein kann.

Sie glauben ernsthaft, dass der Vermittler von 1958 (von vor
55 Jahren) noch aktiv ist?

Strengen Sie ihr Köpfchen einmal mehr an.
Auch Makler geben ihre Bestände an die Nachfolger weiter.
Außerdem können Makler mit einem Maklerauftrag die Verträge anfordern.

Scheinbar sind Sie noch nicht solange in dem Bereich tätig.

Die TO schreibt von der AXA und nicht von einem Makler - so
sehr es auch nicht in Ihr Weltbild passt.

Und was besagt dies jetzt ?

Gruß Merger

Gruß
U. Wolff (dessen Profil mit Klarnamen aufrufbar ist)

Und was besagt dies über ihre Fähigkeiten, bzw. Kenntnisse ?

Nun, ich verstecke mich nicht hinter einem Pseudonym und stehe
zu dem, was ich sage und schreibe.

Und warum schreiben Sie solch einen Unsinn ?

Gruß Merger

Trollige Grüße

Wie bereits oben geschrieben,
lesen und verstehen ist nicht ihre Stärke.

Na Herr Uhrig,dann wissen sie ja nun,wie es mir und vielen
anderen beim Lesen ihrer geistigen Nichtergüsse hier geht.

Herr Prior, an ihr Kindergarten-Deutsch kann ich mich einfach nicht gewöhnen.

Herr Prior, oder sollte man schreiben Swing Kid ?

Bitte richtig lesen !

Ein Anwalt meinte es gäbe die Tarife, auch ältere im Internet zu finden.
Eine längere Suche ergab keinen Erfolg.
Ein Versicherungsvertreter riet uns unter „Bedingungswerk“ zu suchen -
ebenfalls keinen Erfolg.

Wo steht hier, dass es sich um einen Versicherungsvertreter der DBV/AXA handelt.