Krankenverischerung als Student 25 Jahre alt

Hallo zusammmen,

ich hab folgende Frage:

Und zwar bin ich derzeit Student 26 Jahre alt und zahle meine monatlichen 78 Euro im Monat, wegen der Krankenversicherung für Studierende ab dem 25. Lebensjahr. Davor war ich Familienversichert und musste keine Krankenversicherung zahlen.

Als ich neben meinem Studium meine verpflichtende Praxisphase begonnen hatte, war ich 6 Monate lang am arbeiten, mit einem festen Einkommen im Monat. Die ersten 3 Monate 660 Euro und die letzten 3 Monate 396 Euro.

Zu dieser Zeit musste ich mich sofort selbst versichern und die 78 Euro zahlen.

Begonnen hat mein Arbeitsverhältnis am
01.10.2011 bis 31.03.2012
Am November 2011 wurde ich 25 Jahre alt.

Ich habe nun im Internet nachgelesen, dass wenn man Zivil- oder Wehrdienst geleistet hat, man sich diesen Zeitraum anrechnen lassen kann und weiterhin Familienversichert bleiben kann ohne Kosten.

Ich habe von diesem Recht noch keinen nutzen gemacht, denn auch als mein Arbeitsverhältnis am 31.03.2012 beendet wurde und ich KEIN Einkommen mehr hatte, hab ich bis heute weiterhin die 78 Euro zahlen müssen.

Theoretisch, wenn die 9 Monate direkt nach beginn meines 25. Lebensjahres gestartet wären, müsste ich 4 Monate haben, an denen ich keine Versicherug zahlen müsste.

Die Frage die sich mir nun stellt ist, kann ich das rückwirkend geltend machen und das Geld zurückfordern? Oder jetzt noch nachträglich beantragen?

Bin für eure Hilfe sehr dankbar.

das kann nur die GKV beantworten…

Ja, zu Unrecht gezahlte Beiträge müssen erstattet werden und das verjährt erst nach 4 Jahren. Ich hoffe, es handelt sich auch immer um die gleiche Kasse.

Viel Glück

Barmer

Hallo Achilleus,

tut mir leid, ich kann Ihnen bei Ihrem Fall nicht weiterhelfen, vielleicht findet sich noch jemand anderes hier…

Rückbeiträge habe ich bisher von der GKV allerdings noch nicht erlebt. Im Zweifelsfall einfach Anschreiben, im besten Fall gibt’s was wieder. Viel Erfolg.

Beste Grüße
tripleZ

Da gibt’s nur eins: mit dem Krankenversicherer reden! Im Internet wird leider auch extrem viel Müll verzapft.
MfG
Dr. Schamberger

Da kann man nur sagen: „Fragen kostet nichts“ Deine Krankenkasse ist dein Ansprechpartner.

Hallo,

rechtlich gesehen, hätte das zum damaligen Zeitpunkt beantragt werden müssen. Die Familienversicherung ist eine Anspruchsleistung, d.h. sie muss in Anspruch genommen werden. Die Voraussetzungen dafür werden bei Bedarf auf Antrag geprüft. Aber nur für die Zukunft; nicht nachträglich. Man kann also nicht sagen, es hätte einen niemand darauf aufmerksam gemacht und man hätte gern sein Geld zurück.

Wenn aber die eigene Mitgliedschaft und die Familienversicherung bei der gleichen Kasse begründet sind und keine Leistungen in dieser Zeit in Anspruch genommen wurden, lohnt es sich durchaus mal freundlich nachzufragen, ob der Versichertenstatus nicht nachträglich geändert werden könnte. „Umbuchen“ lassen sich Leistungen leider nicht mehr. Daher wird ein nachträgliches Unterbrechen der Mitgliedschaft zugunsten einer Familienversicherung nicht möglich sein.
Falls also diese Voraussetzungen erfüllt sind, mal freundlich (!) bei der Kasse nachfragen, denn ein Anspruch darauf besteht nicht.

Gruß
Karsten

Bitte setzen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung. Stellen Sie einen Antrag auf Familienversicherung und fügen Sie die Bescheinigung über den Grundwehr-/Zivildienst bei. Dann müsste eigentlich rückwirkend die Familienversicherung hergestellt werden (ab 01.04.2012 bis August 2012) Für den Zeitraum werden dann die Beiträge zurück erstattet. Danach wieder selbst versichert mit eigenem Beitra.
M.f.G.
Yvonne

Hallo
schöne Idee gefällt mir - doch leider steht dies dir nur zu wenn du nachweislich Zivil.- oder Wehrdienst geleistet hast - dies ist keine Joker den man ziehen kann zur Verlängerung.

Ganz einfach

Du kannst kein Geld zurück bekommen.

Hallo,

vom 1.4.2012 bis zum Tag 9 Monate nach dem 25. Geburtstag kann man kostenlos familienversichert werden. Bei der Krankenkasse der Mutter oder des Vaters die kostenlose Familienversicherung beantragen (mit dem entsoprechenden Formular und Dienstzeitbescheinigung beifügen). Danach die Erstattung der Beiträge bei der eigenen Krankenkasse beantragen. Die Verjährung hierfür beträgt 4 Kalenderjahre.

Bafög-Bezieher bekommen übrigens einen Zuschuss zu den Beiträgen (ca. 70 Euro monatlich). Bei einer Beitragserstattung ist die Bafög-Stelle umgehend zu informieren.

Gruß

RHW

Hast du dazumal keine Bescheinigung an Deine Krankenkasse geschickt für die Zeit?

1995 war es egal, ob man gedient hatte oder nicht, mit 25 Jahren war Schluss.
Kann gut sein, dass es heute gerechter ist.
Ich wuerde bei deiner Krankenversicherung explizit nachfragen.

Einfach mal an deine Krankenkasse wenden und den Fall schildern…verlieren kannst du doch nix.
Ist so wie du es darstellst korrekt

Hallo,

ich würde einfach direkt bei der Krankenkasse anrufen und nachfragen.
Gruß
Franjo