Hallo,
ich würde mit einer normalen Gehaltsbescheinigung zur Krankenkssse gehen und mir das gesetzliche Krankengeld (nach Abzug der Beiträge!) ausrechnen lassen. Dann die Differenz zwischen diesem Wert und dem normalen Netto ausrechnen. Wenn man die Differenz ohne Probleme (ggf. mit Rücklagen) für ca. 1 bis 2 Jahre verkraften kann, braucht man keine Krankentagegeldversicherung.
Teilweise bieten Krankenkasse auch besondere Krankengeld-Wahltarife (oder Angebote der Ptivatversicherung, mit der sie kooperieren).
Auf jeden Fall auch abwägen, ob das Geld woanders sinnvoller eingesetzt ist:
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- private Haftpflichtversicherung
- Vorsorge fürs Alter
Wenn man sich für eine Krankentageversicherung entscheidet, auf jedenFall auf diese Punkte achten:
- wird das Krankentagegeld immer erst ab Tag X (z.B. 43. Tag) gezahlt? Oder werden Arbeitsunfähigkeitszeiten mit gleicher Krankheitsursache addiert (wie es der Arbeitgeber macht)?
- wie ist Arbeitsunfähigkeit bei dieser Versicherung definiert? Wenn man seine Arbeit zu 100% nicht ausführen kann? Wenn man stundenweise Teilarbeiten verrichten kann (z.B. auch bei stufenweiser Wiedereingliederung), ist man nach dieser Definition nicht arbeitsunfähig.
Gruß
RHW