Krankenversichert?

Hallo community

Ich hab ein dringende und wichtige Frage. Die Lage ist wie folgt:

Ich studiere zum Lehramt und beziehe Halbwaisenrente. Dadurch das ich diese Leistung beziehe, bin ich automatisch durch die gesetzliche Krankenversicherung versichert.

Ich hatte psychische Probleme und konnte der Ausbildung nicht voll nachgehen und will mich auch neu orientieren. 

Die Rentekasse hat mich jetzt angeschrieben (24. September) und will ein Studienbescheid haben. Den kann ich denen aber nicht aushändigen, da ich von der Uni aus als „Studieninaktiv“ verzeichnet wurde. Ich kann also keinen Studienbescheid bekommen.

Meine Frage ist: Bin ich immer noch krankenversichert für den nächsten Monat (Oktober)?

Wäre es möglich, den Brief im Oktober zurückzuschicken mit der Begründung, das ich das Studium abgebrochen habe im Oktober mit dem Exmatrikulationsbescheid und wäre ich dann für Oktober noch krankenversichert?

Ich bedanke mich schon für alle Antworten.

PS: Ich bin schon dabei, eine private Krankenversicherung abzuschließen, aber die Bearbeitung dauert eben auch seine Zeit.

Hallo,

zuerst mal der Hinweis: wir haben in Deutschland eine Krankenpflichtversicherung !!

Hallo community

Ich hab ein dringende und wichtige Frage. Die Lage ist wie
folgt:

Ich studiere zum Lehramt und beziehe Halbwaisenrente. Dadurch
das ich diese Leistung beziehe, bin ich automatisch durch die
gesetzliche Krankenversicherung versichert.

Also besteht doch ein Krankenversicherungsschutz.
Nur solltest Du der Krankenkasse die jeweiligen Änderungen mitteilen.

Ich hatte psychische Probleme und konnte der Ausbildung nicht
voll nachgehen und will mich auch neu orientieren. 

Die Rentekasse hat mich jetzt angeschrieben (24. September)
und will ein Studienbescheid haben. Den kann ich denen aber
nicht aushändigen, da ich von der Uni aus als „Studieninaktiv“
verzeichnet wurde. Ich kann also keinen Studienbescheid
bekommen.

Meine Frage ist: Bin ich immer noch krankenversichert für den
nächsten Monat (Oktober)?

Wenn auf Grund deines Studien/Ausbildungsabbruchs keine Halbwaisenrente mehr gezahlt wird musst Du deine GKV in eine freiwillige Krankenversicherung ändern lassen.
Die KV-Beiträge werden sich dann erhöhen.

Wäre es möglich, den Brief im Oktober zurückzuschicken mit der
Begründung, das ich das Studium abgebrochen habe im Oktober
mit dem Exmatrikulationsbescheid und wäre ich dann für Oktober
noch krankenversichert?

Krankenversichert ja - aber zu einem höheren Beitrag, der auch rückwirkend erhöht werden kann.

PS: Ich bin schon dabei, eine private Krankenversicherung
abzuschließen, aber die Bearbeitung dauert eben auch seine
Zeit.

Die Möglichkeit für eine private Krankenversicherung erschließt sich mir aus deinem Text nicht.

Außerdem würdest Du vermutlich auf Grund deiner psychischen Problemen zur Zeit keine PKV, oder nur mit einem hohen Beitragszuschlag bekommen.

Gruß Merger

Hallo,
die Rentenversicherung hat zunächst auf die Krankenversicherung keinen Einfluss.
Allerdings könnte evtl. Rentenzahlung enden wenn die Ausbildung endet…damit auch die vermutlich bestehende Mitgliedschaft in der KVDR. Wird eine (weitere) Ausbildung/Studium angestrebt?
Es ist, bei Ende der Mitgliedschaft KVDR eine Weiterversicherung in der gesetzlichen Kasse möglich. Hier würde empfehlen möglichst schnell mit der bisherigen Kasse Kontakt auf zu nehmen - freiwillige Weiterversicherung wahrscheinlich zu Beitrag um 150 Euro/Monat.
Von einem Antrag auf private Krankenversicherung kann - nach den bisher vorliegenden Informationen - nur dringend abraten. Oder existiert eine Anwartschafts-/Ruhensversicherung bei einer Privatkasse?
Gruß J.K.

PS: Ich bin schon dabei, eine private Krankenversicherung abzuschließen, aber die Bearbeitung dauert eben auch seine Zeit.

Wenn deine psychischen Problem aktenkundig sind (ärztliche Behandlung), ist dieser Versuch zwecklos.

Hallo,
mit dem Ende der Rentenzahlung endet auch die Krankenversicherungspflicht, zunächst.
Liegtdas Ende der Rentenzahlung nach dem Tag der Exmatrikulation und liegt dieser Tag widerum vor dem 01.08.2013, dann endet auch die Kassenmitgliedschaft kraft Gesetz.
Liegt das Ende nach dem 01.08.2013, dann schliesst sich, wenn es nicht direkt geklärt wird, eine „Zwangsversicherung“ bei der bisherigen Kasse an. Entscheidend ist hier nun die Mitteilung des RV-Trägers über das Ende des Rentenbezugs.
Gruss
Czauderna

Hallo
Vielen Dank an alle Antworten! Ihr habt mir wirklich weitergeholfen. 

Mir war nicht klar, das ich einfach in eine freiwillige Krankenversicherung führen kann. Gerade weil ich ein Leie in diesem Thema bin, wollte ich mich von Leuten beraten lassen, die mehr von der Materie verstehen. Ich war schon immer in einer Krankenkasse und das ist das erste mal das soetwas aufkommt. Verzeiht mir mein Unwissen auf diesem Gebiet :smile:. Gerade das man Krankenversichert sein MUSS, hat mir Angst und Bange gemacht. Nochmals, vielen Dank!

hallo,
für außenstehende ist es recht schwierig eine Einschätzung vorzunehmen.
mM die Rentenversicherung möchte überprüfen ob Ihnen überhaupt noch Halbweisenrente zusteht. Und das ist hier die Frage es kommt auf Ihr Alter an und eben darauf ob Sie studieren. es kann durchaus sein das Sie Ihren Ansspruch auf die Rente und damit auch Ihre Krankenversicherung verloren haben. Das sollten Sie zuerst mit der Rentenversicherung klären uind falls nötig dann auch mit der Krankenkasse.
Von eine privaten rate ich ersteinmal ab, da es auf Grund der Vorerkrankung zu einem Zuschlag kommen wird, welcher möglicherweise im Anschluss übernommen wird, und kann dadurch exorbitant steigen, wenn sie z.B nicht verbeamtet werden und nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen werden.
mfg
R.Maaß

Der beste Weg: Wende dich an die KK bei der du versichert bist.Frage nach ob du aufgrund  der HW- Rente weiter versichert bist. Viel Erfolg! Liebe grüße

Hallo,

die Rentenversicherung zahlt die Halbwaisenrente, solange man eingeschriebener Student ist (maximal bis zum Ende des Monats des 25. Geburtstages). Bei Wehr- oder Zivildienst ggf. entsprechend verlängert.

Wenn man nach Einstellung der Rente weiter eingeschriebener Student ist, zahlt man den Studententarif von 78 Euro monatlich. Sonst fällt meistens ein Monatsbeitrag von 155 Euro an.

Bafög-Bezieher erhalten auf Antrag einen Beitragszuschuss von ca. 70 Euro monatlich.

Als Referendar zahlt man Beiträge nach der Höhe der Bruttoeinnahmen (14,9% zur Kranken- und 1,275% zur Pflegeversicherung).

Bei einem Versicherungsantrag in der privaten Krankenversicherung sind die Gesundheitsfragen immer zu 100% exakt zu beantworten:

http://www.test.de/Formulare-der-Privaten-Krankenver…

Noch Fragen offen?

Gruß

RHW