Krankenversicherung

Wenn Deine Mutter eine gesetzliche Rente bezieht, ist sie
pflichtversichert.

Grüße
Steffen

An alle Beteiligten:besten Dank für die bisherigen Antworten!Spitze!
Vielleicht hilft dieses weiter:meine Mutter war viele Jahre an der „Deutschen Schule“ in Kolumbien beschäftigt,wurde aber als „Ortskraft“ entlohnt,d.h. es wurden auch die Sozial-und Krankenkassenbeiträge dort bezahlt.
Eine Reise-KV die jährlich erneuert wird scheint mir im Augenblick die „realistische Lösung“ zu sein.
Vielleicht kommt noch die „Erleuchtung“!
Trotzdem Danke für die bisher eingegangenen Vorschläge.
Gruß
peme

Da wir in Deutschland eine Versicherungspflicht haben hat auch Ihre Mutter einen Anspruch/eine Verpflichtung auf eine Krankenversicherung da Sie sich nach der derzeitigen Rechtslage ohne Kranken- & Pflegeversicherung strafbar macht!
Die Gesetzlichen Kassen (AOK, TK, DAK, GEK, BEK, etc.) haben eine Verpflichtung zur Aufnahme.
LG
Rubberduck
Enrico Lamek

Werde bei meiner Krankenkasse nachfragen!Danke+Gruß
peme

sorry kann ich dir leider nicht beantworten

löieben gruss susanne:smile:

Hallo!
Eine Reisekrankenversicherung über dem 70. Lebensjahr muß tagesgenau im Voraus bezahlt werden. Dies ist für 360 Tage recht teuer!

Grüße
Steffen

Mir fällt da nur spontan die freiwillige Versicherung ein die Einkommensabhängige Beiträge hat.

Am besten einfach bei einer Krankenkasse vor Ort beraten lassen, da es bei dieser Versaicherung auch viele persönliche Sachen berücksichtigt werden.

Hallo, tut mir leid ich war im Urlaub.
Ich hoffe Sie haben Ihre Antwort erhalten. Wenn nicht, wäre es wichtig zu wissen aus welchem Land sie nach Deutschland kommt.

Hallo, tut mir leid ich war im Urlaub.
Ich hoffe Sie haben Ihre Antwort erhalten. Wenn nicht, wäre es
wichtig zu wissen aus welchem Land sie nach Deutschland kommt.

Guten Morgen,Katja,
meine Mutter lebt seit mehr als 60 Jahren in Kolumbien und war dort als „Ortskraft“ an der Deutschen Schule beschäftigt.Vielleicht hilft dieses weiter!
Gruß
peme

Hallo Peme

daran entscheiden ist das es kein europäisches Land gewesen ist, dann ist es nämlich etwas schwieriger.

Wo war sie den vor 60 Jahren versichert? Wenn das überhaupt fragen kann. Der Hintergrund ist, wenn jemand aus dem nicht europäischen Ausland wieder zurück nach Deutschland kommt hat er ein anrecht auf eine Versicherung nach § 5 Abs 1 Pkt 13 SGB V und da steht drinn das die letzte Kasse wo sie versichert war sie wieder auf nehmen muß. Der entscheidente Punkt ist, war sie privat oder gesetzlich?
Wenn sie nicht versichert gewesen sein sollte (was ich mir nicht vorstellen kann), hat sie ein Wahlrecht ob privat oder gesetzlich.

Ich muß zu geben das ich nicht ganz weiß wie die Krankenversicherungslage vor über 60 Jahren gewesen ist, ob es da auch schon private Krankenversicherungen gab. Also wenn sie nicht gerade Beamtin war, ist die Wahrscheinlichkeit eigentlich groß dass sie gesetzlich versichert war.

Nachprüfen kann man dass mit Sicherheit auch nicht mehr.

Hier ist dann mal noch der gesetztes Text:

Versicherungspflichtig sind Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und

a)
zuletzt gesetzlich krankenversichert waren oder
b)
bisher nicht gesetzlich oder privat krankenversichert waren, es sei denn, dass sie zu den in Absatz 5 oder den in § 6 Abs. 1 oder 2 genannten Personen gehören oder bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit im Inland gehört hätten.

Dann alles Gute.

Grüße Katja

Hallo,Katja,
danke für die bisherige Mühe!Meine Mutter ist 1946 als junge Frau mit ihren Eltern nach Kolumbien
„ausgewandert“.Muss abklären,ob sie vor dem 2ten. Weltkrieg in ehemaligen Sudetenland krankenversichert war.
Würde es etwas bringen,wenn ich meine Mutter bei mir im Betrieb als „?“ anmelden würde?Nur ein Gedankenspiel.
Meine Mutter hat eine umgerechnete Rente von ca. €150,00 für Ihre Lehrtätigkeit in Kolumbien,Sie war dort bei der kolumbianischen Sozialversicherung angemeldet.
Mit den von Ihnen genannten Paragraphen kann ich leider nicht viel anfangen.Wo kann ich bitte diese „nachschlagen“?
Danke für die weitere Unterstützung!
Gruß
peme

Also ich denke mal in dem Fall, kann sie ohne Probleme in die gesetzliche Krankenkasse gehen.( Private täte ich auf Grund des Alters nicht empfehlen)

Anmeldungen von Familienangehörigen im eigenem Betrieb ist immer so eine Sache, auf jeden Fall wirde diese Beschäftigung überprüft werden, ob es sich dabei um eine Familienhafte Beschäftigung handelt ( ist nicht gerade mein Fachgebiet) Aber eine 83 jährige Angehörige, lässt wahrscheinlich schon etwas zweifeln ob die Anmeldung zurecht wäre.

Wenn sie sich selberversichert:

Sie müßte den Mindestbeitrag zahlen, dier wird momentan aus 851,68 Euro gerechnet also liegt für die Krankenkasse bei 121,79 plus + 16,61 Pflegeversicherung ( Kann im Pfennigbereich etwas abweichen max. 0,10, habe meine Rechnegrößen im Geschäft)
Sie sollten darauf achten das es keine Krankenkasse ist die noch einen Zusatzbeitrag hat, sonst käme dieser auch noch dazu.
Das ist die Mindeststufe, günstiger kann man sie nicht versichern.
In vielen Fällen übernimmt das Sozialamt die Beiträge, ich kann aber in dem speziellen Fall nicht sagen, ob das bei Ihnen der Fall wäre.

Den Paragraphen können Sie einfach Goggle am besten SGB V ein geben und dann im § 5 nachlesen, ich habe Ihnen aber den Text unten hingeschrieben gehabt.
Es ist bloß manchmal von Vorteil wenn sie den Antrag stellen das sie gleich den Paragraphen parat haben.

Ich würde Ihnen empfehlen bei einer Krankenkasse Ihre Wahl vorbei zuschauen und zusagen, dass sie gern einen Antrag auf eine Versicherung nach § 5 Abs 1 Pkt. 13 SGB V haben möchten, den füllen Sie mit Ihrer Mutter aus, bringen eine Anmeldebestättigung von Einwohnermeldeamt mit ( weil diese Datum der Anmeldung Versicherungsbeginn ist), eine Bescheinigung das sie bisher in Kolumbien gelebt und Ihren Rentenbescheid, (weitere Einnahmen hat sie ja nicht)

Ich hoffe es ist nicht all zu verwirrend und ich habe Ihnen weiter helfen können, Schönen Abend noch.