Also ich denke mal in dem Fall, kann sie ohne Probleme in die gesetzliche Krankenkasse gehen.( Private täte ich auf Grund des Alters nicht empfehlen)
Anmeldungen von Familienangehörigen im eigenem Betrieb ist immer so eine Sache, auf jeden Fall wirde diese Beschäftigung überprüft werden, ob es sich dabei um eine Familienhafte Beschäftigung handelt ( ist nicht gerade mein Fachgebiet) Aber eine 83 jährige Angehörige, lässt wahrscheinlich schon etwas zweifeln ob die Anmeldung zurecht wäre.
Wenn sie sich selberversichert:
Sie müßte den Mindestbeitrag zahlen, dier wird momentan aus 851,68 Euro gerechnet also liegt für die Krankenkasse bei 121,79 plus + 16,61 Pflegeversicherung ( Kann im Pfennigbereich etwas abweichen max. 0,10, habe meine Rechnegrößen im Geschäft)
Sie sollten darauf achten das es keine Krankenkasse ist die noch einen Zusatzbeitrag hat, sonst käme dieser auch noch dazu.
Das ist die Mindeststufe, günstiger kann man sie nicht versichern.
In vielen Fällen übernimmt das Sozialamt die Beiträge, ich kann aber in dem speziellen Fall nicht sagen, ob das bei Ihnen der Fall wäre.
Den Paragraphen können Sie einfach Goggle am besten SGB V ein geben und dann im § 5 nachlesen, ich habe Ihnen aber den Text unten hingeschrieben gehabt.
Es ist bloß manchmal von Vorteil wenn sie den Antrag stellen das sie gleich den Paragraphen parat haben.
Ich würde Ihnen empfehlen bei einer Krankenkasse Ihre Wahl vorbei zuschauen und zusagen, dass sie gern einen Antrag auf eine Versicherung nach § 5 Abs 1 Pkt. 13 SGB V haben möchten, den füllen Sie mit Ihrer Mutter aus, bringen eine Anmeldebestättigung von Einwohnermeldeamt mit ( weil diese Datum der Anmeldung Versicherungsbeginn ist), eine Bescheinigung das sie bisher in Kolumbien gelebt und Ihren Rentenbescheid, (weitere Einnahmen hat sie ja nicht)
Ich hoffe es ist nicht all zu verwirrend und ich habe Ihnen weiter helfen können, Schönen Abend noch.