Hallo peme,
Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland erhält man nur im Rahmen einer Versicherungspflicht oder durch Fortsetzung einer bereits bestehenden Versicherung. Also zum Beispiel durch Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses (nicht im geringfügigem Rahmen) oder durch Fortsetzung der Familienversicherung bei den Eltern. Diese Fortsetzung kann auch auf freiwilliger Basis erfolgen, ist aber nicht möglich, um den Zugang zur Krankenversicherung zu erlangen.
Im Fall Ihrer Mutter steht meines Erachtens beides nichts zur Verfügung. Bei einem befristeten Auslandsaufenthalt lohnt es sich meistens, die deutsche gesetzliche Krankenversicherung mit einer Anwartschaftsversicherung aufrecht zu erhalten. Diese Anwartschaftsversicherung kann dann nach Rückkehr nach Deutsch in eine freiwillige aber vollwertige Versicherung umgewandelt und somit fortgesetzt werden. Da ich annehme, dass ihre Mutter keine Beschäftigung aufnehmen wird und daher keine Versicherungspflicht entsteht, wird ihr die gesetzliche Krankenversicherung verwährt bleiben.
Auch wenn es für Ihre Mutter nun nur die Möglichkeit einer Privatversicherung geben wird, die mit hohem Einstiegsalter und ggf. vorhandener Vorerkrankungen sehr teuer sein wird, kann es sogar möglich sein, dass Ihnen die Privatversicherer kein Angebot machen werden (dürfen sie). Ihre Mutter hat durch die lange Abwesenheit einfach zu lange „nicht in den großen Gemeinschaftstopf“ eingezahlt. Daraus beruht auch das Prinzip der gesetzlichen Krankenversicherung, dass man in jungen Jahren mit wenig Erkrankungen viel in den Topf einzahlt, aber sich genauso im Alter darauf verlassen kann, auch wieder einiges davon zurück zu erhalten. Es wäre nicht fair den anderen gesetzlich Versicherten gegenüber, ihre Mutter jetzt in die die Versichertengemeinschaft aufzunehmen, in einem Alter, in dem erwartungsgemäß höhere Kosten für die Krankenbehandlung entstehen werden.
Bei einem längeren Aufenthalt im EU-Ausland gibt es aber diverse Ausnahmen. Sollte Ihre Mutter z.B. in Spanien einer gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund ihres Rentenbezuges angehört haben, könnte diese Versicherung ggf. in Deutschland fortgesetzt werden (nach Vorlage der entsprechenden Nachweise).
Leider keine positiven Nachrichten also. Günstig wird es, bis auf die o.g. Ausnahme, wohl eher nicht werden. Bleibt nur der Versuch, einige Privatversicherer (Barmenia, Signal, HUK, Debeka,…) abzuklappern und es zu versuchen und die Preise zur vergleichen.
Gruß
triceratops