Krankenversicherung

Meine Mutter (deutsche Staatsangehörige,83 Jahre) möchte nach über 60 Jahre Auslandsaufenthalt zurück nach Deutschland.
Meine Frage lautet wie folgt:

  • gibt es einen Anspruch auf Krankenversicherung?
    bzw.
  • gibt es eine Möglichkeit,eine günstige Krankenversicherung abzuschließen?
    Besten Dank!
    peme

Leider bin ich seit einigen Jahren aus dem Beruf. (Rente)
Ich bin daher nicht mehr auf dem Laufenden.
Sie können diese Frage jedoch jeder Krankenkasse stellen. Die Günstigste können Sie dann über das Internet ermitteln.

Leider bin ich seit einigen Jahren aus dem Beruf. (Rente)
Ich bin daher nicht mehr auf dem Laufenden.
Sie können diese Frage jedoch jeder Krankenkasse stellen. Die
Günstigste können Sie dann über das Internet ermitteln.

Leider ist dieser Versuch bereits im „Ansatz“ gescheitert,da meine Mutter nie hier in Deutschland bei einer Krankenkasse versichert war und im Alter von 83 Jahren nur eine Privatkasse in Frage kommen würde (und diese natürlich sehr teuer wäre!)
Trotzdem vielen Dank für die Mühe!
Gruß peme

Hatten wir die Frage nicht schon mal beantwortet ?

Sie ist sogar verpflichtet, eine Krankenversicherung abzuschließen, wenn sie zurückkehrt. Wichtig für die Beantwortung der Frage ist, wo sie damals in Deutschland zuletzt krankenversichert war - gesetzlich oder privat. Das jeweilige System muss sie jetzt wieder aufnehmen. Ob das bezahlbar ist, ist ein anderes Thema.Gruß

w.will

Hallo,
da wir in Deutschland seit ein paar Jahren eine Krankenversichrungspflicht haben, muß Deine Mutter in eine Krankenversicherung.
Hier ist die letzte Versicherung vor Beginn des Auslandsaufenthaltes die richtige Anlaufstelle.
Zu den Beiträgen:
In der Gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen und bei einer Privaten Krankenversicherung wird man Sie in den Basistarif mit evtl. Gesundheitsbedingten Zuschlägen einordnen.
Eine „Günstige“ Krankenversicherung mit diesem „Einstiegsalter“ wird es wohl eher nicht geben.
LG
Rubberduck
Enrico Lamek

Hallo Peter,
m.W. gibt es eine Möglichkeit in eine Gesetzliche zu kommen.
Da solltest Du einfach mal bei … der AOK anrufen.
In die Private ist es bei dem Alter ausgeschlossen, bzw. zu einem Beitrag, der Irrsinn ist.
Übrigens: wenn Du eine wirklich gute und preiswerte Gesetzliche suchst: sieh mal hier nach:
Matthias Hoschek
HANSEATISCHE KRANKENKASSE
(Vertriebsleiter/Maklerbetreuer)
Schützenstr. 15-17 ; 10117 Berlin
Tel.: 030/275830 - 12/Fax -29
Home-Office 030/335 05 8 05
Mobil : 0173/2006795
MAIL : [email protected],
[email protected],
[email protected]
Grüße
Raimund

Guten Tag,
bin sehr erfreut über den großen Zuspruch meines Anliegens.Problem ist:meine Mutter war nie in Deutschland krankenversichert,da sie als junges Mädchen
im Alter von ca. 9 Jahren aus dem heutigen Tschechien
mit ihren Eltern nach Südamerika ausgewandert ist.
Frage:verhält sich die „Versicherungspflicht“ ähnlich wie bei Spätaussiedlern,die einen Anspruch darauf haben?Kann mir jemand eine Antwort hierauf geben?
Danke!Gruß
peme

Guten Tag,
danke für die rasche Antwort.Habe bereits erwähnt,daß meine Mutter nie in Deutschland krankenversichert war.
Gibt es eventuell einen gesetzlichen Anspruch(wie bei Spätaussiedlern) auf eine Krankenversicherung?Spätaussiedler haben ja auch keinen Versicherung-sbeitrag in die Krankenversicherung geleistet.
Vielleicht gibt es eine Möglichkeit?
Gruß
peme

Hallo und guten Tag,
danke für den Vorschlag!Werde mit der angegebenen Person Kontakt aufnehmen.
Suche aber trotzdem nach einer „optimalen Lösung“
Gruß
peme

optimaler geht nicht!
Ausnahme: Deine Mutter ist nur zu Besuch in D. Dann gibt es so eine Art Reise-KV für Besucher in D. Das ist aber nicht für Dauerversicherung gedacht.
Grüße
Raimund

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,Raimund,
muß also meine Mutter eine Reise-KV abschließen und diese „jedes Jahr“ auffrischen?
Wäre ein Ansatzpunkt,müsste ich checken,ob es „funktioniert“!
Danke für die Mühe + Gruß
peme

Hallo Peter,
warte ab!
Ich bin gerade an einer Diskussion zu Deinem Fall.
Diese Reise-KV-Versicherung ist nur zeitlich begrenzt möglich Und dann ist die Frage, ob sie mit ihren 84 Jahren genommen wird.
Ich könnte sie schon in einer Privaten unterbringen. Das ist kein Problem. Das Problem ist der Beitrag.
Unter 1.000 Euro (geschätzt) dürfte da nichts zu.
machen sein! Das will ich ihr aber nicht antun.
Also, lass mir noch etwas Zeit!
Raimund

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,Raimund,
finde den Einsatz „einfach Spitze!“.Würde mich freuen,etwas „positives“ zu hören.Habe mit meiner Mutter heute gesprochen,Sie hatte mir über eine Reiseversicherung von ca. US$ 100,00 pro Jahr berichtet!Nur als Info!
Danke und Gruß
peme

Hallo,Raimund,
habe versäumt zu erwähnen,daß „man“ die Reiseversicherung eigentlich jedes Jahr dann erneuern könnte,wäre eine „tragbare Lösung“,oder…?
Gruß
peme

Hallo peme,

Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland erhält man nur im Rahmen einer Versicherungspflicht oder durch Fortsetzung einer bereits bestehenden Versicherung. Also zum Beispiel durch Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses (nicht im geringfügigem Rahmen) oder durch Fortsetzung der Familienversicherung bei den Eltern. Diese Fortsetzung kann auch auf freiwilliger Basis erfolgen, ist aber nicht möglich, um den Zugang zur Krankenversicherung zu erlangen.
Im Fall Ihrer Mutter steht meines Erachtens beides nichts zur Verfügung. Bei einem befristeten Auslandsaufenthalt lohnt es sich meistens, die deutsche gesetzliche Krankenversicherung mit einer Anwartschaftsversicherung aufrecht zu erhalten. Diese Anwartschaftsversicherung kann dann nach Rückkehr nach Deutsch in eine freiwillige aber vollwertige Versicherung umgewandelt und somit fortgesetzt werden. Da ich annehme, dass ihre Mutter keine Beschäftigung aufnehmen wird und daher keine Versicherungspflicht entsteht, wird ihr die gesetzliche Krankenversicherung verwährt bleiben.
Auch wenn es für Ihre Mutter nun nur die Möglichkeit einer Privatversicherung geben wird, die mit hohem Einstiegsalter und ggf. vorhandener Vorerkrankungen sehr teuer sein wird, kann es sogar möglich sein, dass Ihnen die Privatversicherer kein Angebot machen werden (dürfen sie). Ihre Mutter hat durch die lange Abwesenheit einfach zu lange „nicht in den großen Gemeinschaftstopf“ eingezahlt. Daraus beruht auch das Prinzip der gesetzlichen Krankenversicherung, dass man in jungen Jahren mit wenig Erkrankungen viel in den Topf einzahlt, aber sich genauso im Alter darauf verlassen kann, auch wieder einiges davon zurück zu erhalten. Es wäre nicht fair den anderen gesetzlich Versicherten gegenüber, ihre Mutter jetzt in die die Versichertengemeinschaft aufzunehmen, in einem Alter, in dem erwartungsgemäß höhere Kosten für die Krankenbehandlung entstehen werden.

Bei einem längeren Aufenthalt im EU-Ausland gibt es aber diverse Ausnahmen. Sollte Ihre Mutter z.B. in Spanien einer gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund ihres Rentenbezuges angehört haben, könnte diese Versicherung ggf. in Deutschland fortgesetzt werden (nach Vorlage der entsprechenden Nachweise).

Leider keine positiven Nachrichten also. Günstig wird es, bis auf die o.g. Ausnahme, wohl eher nicht werden. Bleibt nur der Versuch, einige Privatversicherer (Barmenia, Signal, HUK, Debeka,…) abzuklappern und es zu versuchen und die Preise zur vergleichen.

Gruß
triceratops

Ich weiß nicht, welche Bedingungen eine US-Reiseversicherung hat.
In D gelten Reise-KV, die einen Schutz für das ganze Jahr bieten, nur max. 60 Monate.
Und sind auch deutlich teurer!
Meine Idee war, dass Deine Mutter für… 2 Monate so eine Reise-KV macht und dann in die GKV wechselt.
Allerdings: diese GKV-Beiträge sind deutlich teurer als in den USA!
Denn in den Staaten versichert der Ami meist nur das KH. Ambulant und Zahnarzt zahlt er bei Bedarf.
Das ist in D nicht möglich.
Aber warte mal ab was ich drehen kann.
Heute sind die Versicherungsleute alle schon zu hause.
Grüße
Raimund

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo PeMe,

ich denke, dass sich Ihre Mutter bei Ihrer letzten Krankenversicherung (als sie noch in Deutschland war) freiwillig versichern muss.

Grüße Sven

Einen solchen Fall hatte ich noch nicht. Es spricht viel dafür, dass die GKV sie aufnehmen muss, egal, ob damals eine Krankenversicherung in der CSR bestand oder nicht. Die GKV kann nur ablehnen, wenn in Deutschland eine PKV bestanden hätte. Oder wenn Ihre Mutter selbständig oder Beamtin wäre.

Haben Sie schon mal mit einer GKV gesprochen ?

Gruss

w.will

Hallo!

Ja, es gibt einen Anspruch, da es in Deutschland die Pflicht zur Krankenversicherung gibt. Deine Mutter muss sich dort versichern, wo sie zuletzt versichert war - sofern sie zuletzt in der gesetzlichen Kasse war, wird sie dort aufgenommen. War sie früher privat versichert, muss sie sich an eine private Versicherung wenden. Die Aufnahme erfolgt dann im brancheneinheitlichen Basistarif, der Beitrag liegt bei ca. 570 €, bei Nachweis einer Hilfebedürftigkeit durch Sozialamt kann der Beitrag halbiert werden. Fall Frau Mutter noch gesund ist, kann sie auch einen normalen Antrag stellen - Altersgrenzen zur Aufnahme gibt es nicht. Günstig wird es aber vermutlich bei keinem Anbieter, dafür ist sie einfach zu spät dran und das Krankheitskostenrisiko zu hoch.
Viele Grüße!

Wenn Deine Mutter eine gesetzliche Rente bezieht, ist sie pflichtversichert.

Grüße
Steffen