Hallo RTN,
er ist nun versichert…aber es ist ein Zenober…
Es gibt ein Gesetz, wonach JEDE Krankenversicherung verpflichtet ist JEDEN aufzunehmen. Sowie ist JEDER verpflichtet sich zu versichern. Dieses Gesetz besteht seit 01.04.2007, § 53 SGB V.(Ich hatte mir die Seite im Internet angesehen: www.gkv.de)
Da stehen viele Sachen drin… aber eigentlich stehst Du alleine da.
Bei Engländern liegt das Problem daran, dass es in England keine Meldepflicht gibt; für nix. Somit ist die Person, wenn sie England verlassen hat… eliminiert… Wir bzw. Mike setzte sich , wegen des Nachweises der Vorversicherung mit der NHS/EHIC Versicherung in Wales (er ist aus Wales) in Verbindung. Lange Rede, kurzer Sinn: es kam nie eine Bestätigung.
Ich habe dann mit jemanden von der TK gesprochen, der meinte, dass es mit England leider immer ein Problem gebe… das wir bis zum Nimmerleinstag auf eine Bestätigung warten können. Am besten sei, er ist irgendwo angestellt, womit die Sozialversicherungsbeträge automatisch abgeführt werden. Somit kann er es umgehen, rückwärtige Beitraege leisten zu muessen. (In meinen Augen, der totale Blödsinn: er ist im Jahre 2010 nach Deutschland gezogen, vorher war er in England versichert, und die Leute dort, schaffen es nicht einemal eine Bestätigung zu senden…Natürlich fanden wir einige Formulare im Internet, die zeigen, wie man an die Bestätigung ran kommt - aber alles Augenwischerei…)
Wir hatten Glück, er hat Arbeit gefunden und er brauchte keine Bestätigung mehr vorlegen.(wie es bei einem Auszubildendend aussieht, weiß ich leider nicht).
Inzwischen hat er die Arbeit nicht mehr und er ist „selbst“ versichert. Das ist aber nicht zu verwechseln mit „privat“ versichert! Es nennt sich: selbst versichert. Der mtl. Beitrag ist lange nicht so hoch, wie bei einem privat Versicherten (Mike zahlt rd. 155,-- Euro/mtl.) Zum Glück kann er sich das leisten.
Ich habe dann gehört, dass die AOK sich nicht so „stellt“ und habe dann diese Krankenkasse aufgesucht. Keine Chance; da sind alle KV´S gleich: es wird eine Bestätigung verlangt, egal wie…
Bei uns kommt noch ein weiteres Problem dazu: nachdem er den festen Job gekündigt hatte (er ging für drei Monate nach Asien), kam von der KV ein Schreiben, wie es denn nun weiter ginge. Ich meldete mich telefonisch und mir wurde gesagt, dass er, auch wenn er nun nicht in Deutschland ist und auf reisen sei, er die „Anwartschaftsversicherung“ haben muß. Davon gibt es zwei Arten: eine kurzfristige, sowie eine längerfristige. Macht natürlich preislich etwas aus. Er hatte die kurzfristige und zahlte somit „nur“ 54,–Euro/mtl.) Durch die Anwartschaft kann er sich gleich wieder , wenn er zurück in Deutschland ist, versichern ohne die Bestätigung einer Vorversicherung vorlegen zu muessen. Eine Frechheit: man kann dies nicht umgehen; muß für absolut nix, Geld bezahlen!! Die Anwartschaft sichert Dir nur zu, dass Du, wenn Du wieder in Deutschland bist, sofort in die KV eintreten kannst. Von einem Versicherungsschutz ist nicht die Rede.
ps: schau mal unter GKV Spitzenverband. Dort habe ich auch folgende Seite gefunden:
„Krankenversicherung im Ausland (DVKA)
Urlaub, Arbeit, Wohnen im Ausland – wenden Sie sich direkt an die DVKA!“
Denn Euer Fall liegt ja in einer anderen Sparte (Ausbildung). Was uns aber gemein ist: die Bürokratie…
ps ps:KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung)ist auch eine Seite, wo Du Dir Informationen erlesen kannst.
Hoffe ihr bekommt das hin:wink: