Krankenversicherung

Liebe/-r Experte/-in,

es geht um die Mitgliedschaft einer Krankenversicherung.
Folgender Tatbestand:
mein Freund (Engländer , EU-Bürger) ist nun in Deutschland gemeldet. Er ist nun verpflichtet sich bei der Krankenversicherung anzumelden. Er muß sich freiwillig privat versichern, da er „nur“ einen 400,–Euro Job hat. Die Prozedur ist am laufen. Allerdings braucht meine Krankenkasse einen Nachweis über seine Mitgliedschaft in England. Aber England hat nun seine eigenen Gesetze… Es ist nicht einfach einen Meldenachweis über die Mitgliedschaft der NHS zu bekommen. Das liegt auch daran, daß es in England keine Meldepflicht gibt. Die deutsche Krankenkasse (in diesem Fall TK)erkennt, den Beleg der letzten drei Monate, dieser Krankenversicherung in England nicht an.
Meine Frage ist : Gibt es eine Krankenversicherung, wo er sich anmelden kann, die diesen Beleg anerkennt? Ich habe die Erfahrung gemacht, daß England in diesem Fall sehr unkooperativ ist. Was kann ich tun? Welche Wege kann man noch gehen?

Vielen Dank für die Antwort(en)

mit freundlichen Grüßen raja66

Hallo,

erstmal um das richtig zu stellen, er möchte sich freiwillig gesetzlich versichern. Die Private ist eine private Krankenversicherung, bei der er sich riskioabhängig versichern könnte.

Die TK ist eine gesetzliche Krankenkasse, und die kann eine Versicherung nur durchführen, wenn ihr ein Versicherungsnachweis des NHS vorliegt. Da gibt es gewisse Voraussetzungen an Unterlagen, die vorliegen müssen, das gilt aber für alle gesetzlichen Krankenkassen gilt. Wenn also die Unterlagen nicht vorliegen, dann wird es auch bei einer anderen Krankenkasse nicht gehen. Es sollte aber nicht das Problem sein, von der NHS eine Bescheinigung zu bekommen, dann muss man dort halt ein wenig Druck machen. Erfahrungsgemäß dauert die Bescheinigung nicht allzu lange, ist aber notwendig.

Also am besten dort nochmal nachhaken.

Grüße

Hallo, konkrete Erfahrungen mit dem Problem habe ich nicht. Da auch der Krankenkasse bekannt ist, dss jeder mit Wohnsitz in England beim NHS versichert ist, sollte ein Meldebeleg reichen. Womit weist sich denn dee Engländer beim Arzt etc. aus, damit er Leistungen bekommt ?

Ich habe noch 2 Ideen:

1.) Selbst wenn der Freund nie versichert gewesen wäre, müßte die Kasse ihn nach §5, Abs. 1, Nr.13 des SGB V (das ist die Vorschrift über die allgemeine versicherungspflicht) versichern. Sie müßte dann beweisen, dass das für ihn nicht zutrifft, weil er z.B. privat versichert war.

2.) Rat weiß wahrscheinlich auch

http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/DVKA.htm

die Verbindungstelle für GKV und Auslandsbezug.

Viel Glück

Barmer

Hallo Herr/Frau „Barmer“,

er war noch nicht beim Arzt. Zum Glück… denn er meint, daß er nur diese EHIC Card vorlegen muß und alles ist in Butter ( er realisiert einfach nicht , daß es in Deutschland anders läuft).
Desweiteren habe ich bereits erfahren, daß viele Aerzte diese Karte aus „aufwandtechnischen Gründen“ nicht akzeptieren.
Ich habe nun selbst mal bei NHS angerufen, der Mitarbeiter war nicht entgegenkommend. Dies lag vielleicht auch daran, daß „nur“ ich angerufen habe und nicht mein Freund. Wollte mich aber mal, unabhängig davon, erkundigen: Der Herr ? der NHS sagte mir, daß es in England keine Pflichtversicherung gäbe; ein Nachweiß somit nicht erforderlich wäre.
Es liegt wirklich nur an NHS. Die müssen nur ein Papier senden… Ist das denn so schwer?

auf jeden Fall , Danke nochmals für Ihre Antwort

mit freundlichen Grüßen raja66

Hallo, meine Frage bezog sich darauf, wie sich der Engländer in England ausweist, wenn es keine Meldepflicht und keine Unterlagen gibt.

Der EHIC müßte doch auch als Versicherungsnachweis anerkannt werden. Was sagt die Kasse dazu ?

Natürlich kann er sich mit dem EHIC in Deutschland behandeln lassen, solange er hier nicht wohnt. Aber das tut er ja jetzt.

Gruss

Barmer

Hallo zurück,

wie man sich dort drüben ausweist, weiß ich nicht. Man hat halt immer seinen Paß in der Tasche.

Die Versicherung meint, daß die EHIC Card nicht ausreichend ist. Ich glaube allerdings, daß nach dem Schema „F“ gehandelt wird. Es gibt Vorgaben und danach muß sich jeder richten, ohne Ausnahmen…

Ich habe nun gehört, daß die AOK nicht so akkurat sein soll. Wenn sich die TK also weiterhin so unkooperativ zeigt, werde ich mal bei der AOK anfragen.

schönen Tag wünsche ich und viele Grüße aus Mfr raja66

Hallo, was ist daraus geworden? Wir haben das gleiche Problem,. Mein Freund ist Engländer und hat die Chance auf einen Ausbildungsplatz, nun will ihn die TK nicht versichern, weil er keine Vorversicherung hat. Der Arbeitgeber besteht aber auf die TK. Wir wissen nicht weiter.
Viele Grüsse

Hallo RTN,

er ist nun versichert…aber es ist ein Zenober…
Es gibt ein Gesetz, wonach JEDE Krankenversicherung verpflichtet ist JEDEN aufzunehmen. Sowie ist JEDER verpflichtet sich zu versichern. Dieses Gesetz besteht seit 01.04.2007, § 53 SGB V.(Ich hatte mir die Seite im Internet angesehen: www.gkv.de)
Da stehen viele Sachen drin… aber eigentlich stehst Du alleine da.

Bei Engländern liegt das Problem daran, dass es in England keine Meldepflicht gibt; für nix. Somit ist die Person, wenn sie England verlassen hat… eliminiert… Wir bzw. Mike setzte sich , wegen des Nachweises der Vorversicherung mit der NHS/EHIC Versicherung in Wales (er ist aus Wales) in Verbindung. Lange Rede, kurzer Sinn: es kam nie eine Bestätigung.
Ich habe dann mit jemanden von der TK gesprochen, der meinte, dass es mit England leider immer ein Problem gebe… das wir bis zum Nimmerleinstag auf eine Bestätigung warten können. Am besten sei, er ist irgendwo angestellt, womit die Sozialversicherungsbeträge automatisch abgeführt werden. Somit kann er es umgehen, rückwärtige Beitraege leisten zu muessen. (In meinen Augen, der totale Blödsinn: er ist im Jahre 2010 nach Deutschland gezogen, vorher war er in England versichert, und die Leute dort, schaffen es nicht einemal eine Bestätigung zu senden…Natürlich fanden wir einige Formulare im Internet, die zeigen, wie man an die Bestätigung ran kommt - aber alles Augenwischerei…)
Wir hatten Glück, er hat Arbeit gefunden und er brauchte keine Bestätigung mehr vorlegen.(wie es bei einem Auszubildendend aussieht, weiß ich leider nicht).

Inzwischen hat er die Arbeit nicht mehr und er ist „selbst“ versichert. Das ist aber nicht zu verwechseln mit „privat“ versichert! Es nennt sich: selbst versichert. Der mtl. Beitrag ist lange nicht so hoch, wie bei einem privat Versicherten (Mike zahlt rd. 155,-- Euro/mtl.) Zum Glück kann er sich das leisten.
Ich habe dann gehört, dass die AOK sich nicht so „stellt“ und habe dann diese Krankenkasse aufgesucht. Keine Chance; da sind alle KV´S gleich: es wird eine Bestätigung verlangt, egal wie…

Bei uns kommt noch ein weiteres Problem dazu: nachdem er den festen Job gekündigt hatte (er ging für drei Monate nach Asien), kam von der KV ein Schreiben, wie es denn nun weiter ginge. Ich meldete mich telefonisch und mir wurde gesagt, dass er, auch wenn er nun nicht in Deutschland ist und auf reisen sei, er die „Anwartschaftsversicherung“ haben muß. Davon gibt es zwei Arten: eine kurzfristige, sowie eine längerfristige. Macht natürlich preislich etwas aus. Er hatte die kurzfristige und zahlte somit „nur“ 54,–Euro/mtl.) Durch die Anwartschaft kann er sich gleich wieder , wenn er zurück in Deutschland ist, versichern ohne die Bestätigung einer Vorversicherung vorlegen zu muessen. Eine Frechheit: man kann dies nicht umgehen; muß für absolut nix, Geld bezahlen!! Die Anwartschaft sichert Dir nur zu, dass Du, wenn Du wieder in Deutschland bist, sofort in die KV eintreten kannst. Von einem Versicherungsschutz ist nicht die Rede.

ps: schau mal unter GKV Spitzenverband. Dort habe ich auch folgende Seite gefunden:
„Krankenversicherung im Ausland (DVKA)
Urlaub, Arbeit, Wohnen im Ausland – wenden Sie sich direkt an die DVKA!“

Denn Euer Fall liegt ja in einer anderen Sparte (Ausbildung). Was uns aber gemein ist: die Bürokratie…

ps ps:KBV (Kassenärztliche Bundesvereinigung)ist auch eine Seite, wo Du Dir Informationen erlesen kannst.

Hoffe ihr bekommt das hin:wink:

Würde mich gern mal mit dir unterhalten!

Am besten telefonisch. Magst Du mir Deine Rufnummer mitteilen oder E-Mail-Adresse?

Grüße Daniela aus Nürnberg