Krankenversicherung

Hallo, Ich bin bis vor 2 jahren bei der Bahn Bkk zuerst Familien versichert danach wegen der Selbsständigkeit ca 8 Jahre freiwilliges Mitglied gewesen. Zur zeit bin ich bei der Hanse Merkur privat versichert. Die ist zwar günstiger aber Ich schaff es nicht mit der Selbstbeteiligung und die Kostenerstattung erst nach Vorkasse auszugleichen. Da ich momentan Schwanger bin sind die Rechnungen einfach zu viel. Gibt es denn überhaupt noch eine gesetzliche krankenkasse wo ich doch noch reinkommen kann ? Die Aok hat es bereits abgelehnt und das Kind später 147€ mntl.Beitrag berechent. Wäre für das kind eine gesetzliche oder private sinnvoll? Ich kann mir in etwa denken was ich alles bei der privaten vorerst zahlen müsste… da Kinder wohl häufiger zum Artzt müssen…
Brauche dringend einen Rat :frowning:

Guten Abend,

wenn Sie privat krankenversichert sind brauchen Sie keine Vorauszahlungen zu leisten.
Lediglich ion Höhe der Selbstbeteiligung.

Vielleicht können Sie das Kind beim Kindesvater gesetzlich mitversichern?
Das spart den Beitrag, sollte er gesetzlich versichert sein.
Die Ansprüche brauchen Sie auch nicht über ihn geltend machen sondern direkt mit seiner gesetzlichen Kasse abstimmen.
Wenn er denn gesetzlich versichert ist.

Vielleicht sollten Sie sonst doch lieber eine Anstellung suchen, damit Sie und das Kind günstig versichert werden können.

Mit freundlichem Gruß

Harald Wesely

Hallo!

Sie müssen wohl privat versichert bleiben, sollten versuchen, in einen Tarif mit geringerer Selbstbeteiligung zu wechseln. Dann fällt Ihnen die Vorkasse leichter, weil sie geringer ist. Ihr Kind sollten Sie auch privat versichern, es sei denn, Ihre Selbständigkeit bietet Ihnen auf Dauer keine tragfähige Existenz. In dem Fall sollten Sie wieder versicherungspflichtig arbeiten, dann können Sie auch wieder in die Gesetzliche wechseln.

Gruß

H.C. Sanders

Hallo Sevde,

grundsätzlich werden die Arztrechnungen zuerst bei der PKV (Private Krankenversicherung-Hanse Merkur) zur Erstattung eingereicht, und dann nach Auszahlung dem Arzt überwiesen. Zahlungsfrist an den Arzt nach BGB 1 Monat. Krankenhausrechnungen werden direkt mit der PKV abgerechnet, dafür besorgt sich das Krankenhaus bei Aufnahme eine Deckungszusage von der zuständigen PKV.

Das Kindlein könnte man mit einer sehr geringen Selbstbeteiligung bei Ihrer Hanse Merkur auch versichern. Aber aufpassen: Wie hoch die Erstattung bei Kieferorthopädie sind (Zahnspangen usw. mit eingeschlossen), das könnte ins Geld gehen, ich weiss nicht wie alt Ihr Kind ist, habe aber schon Fälle gehabt, da haben sich Erwachsene noch die Zähne miit großen Aufwand mit einer Spangenversorgung richten lassen. Insgesamt gesehen ist die Leistung bei der PKV höher als bei der GKV oder BKK.
Ein Gedankenspiel:
Wegen der Medikamente würde ich den Apotheker mal tief in sein trübes Auge schauen. Er könnte, wenn er will das Rezept quittieren, also ausfüllen und Sie holen die Medikamente, wenns nicht eilig ist, erst dann ab wenn die Hanse bezahlt hat. Wenn Sie dort Stammkunde sind, wird er Ihnen die medikamente u.U. auch so auf „Kredit“ mitgeben, erkläre Sie Ihm Ihre Situation. (ist zwar nicht ganz legal, aber es ist ja nur ein „Gedankenspiel“. Die finanzielle Situation bei den Apotheken ist sehr angespannt, viele müssen schließen, da sind die fetten jahre seit Jahren schon vorbei!!!.

In die BKK oder GKV kommen Sie erst wieder rein, wenn Sie Arbitslosengeld oder Hartz 4 beziehen, dann werden Sie versicherungspflichtig und auf Antrag müssen Sie wieder aufgenommen werden. Auch bei sogenannten Aufstockern, also wer zuwenig verdient und von der Arge über Hartz 4 noch einen monatlichen Zuschuß dazu kriegt, ist dann Versicherungspflichtig. Auch bei Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäfgigung haben Sie Anspruch auf Wiederaufnahme in die BKK samt Kind, Sie dürfen jedoch für 2013 nicht mehr als 52.200 Euro verdienen, dann sind Sie Versicherungspflichtig.

So, ich denke ich habe nichts vergessen und wünsche Ihnen Frohe Weihnachten und kommen Sie mir gut in Jahr 2013 hinüber. Wenn noch Fragen sind, einfach eine mail.

MfG -Leo!

Hallo,
zurück in die gesetzlich geht nur bei einer Anstellung unter der BMG also pflichtversichert.
Je nach Höhe des Selbstbehaltes würde ich die Zahlung der Rechnungen erst nach Erstattung durch die Kasse vornehmen.
Teile den SB durch 12 und lege diesen Anteil mtl. zurück, um damit den SB abzudecken.
Gruß H.

Hallo sevde,
meinen sie als privat oder gesetzlich versichert?
Wie ist den ihr Partner versichert?
Dann soll das Kind bei ihm mitversichert werden, sofern er gesetzlich versichert ist.
Möchten sie weiterhin selbstständig bleiben?
Manche Krankenkassen räumen privat Versicherten in „härtefällen“ eine besonders schnelle Zahlung ein, wie bei Schwangerschaft. Das kommt auf ihren Vertrag an…
Fragen sie doch mal bei der Hanse Merkur nach.
Viele selbstständige Mütter überbrücken die Zeit mit kleinen Kindern indem sie ihre Selbstständigkeit zurückfahren und einen Teilzeitjob annehmen über den sie dann gesetzlich versichert sind. Ist natürlich nicht immer möglich, da der Verdienst in der Selbsständigkeit den Verdienst im „Hauptjob“ nicht übersteigen darf!
Am einfachsten wäre natürlich die Partnerlösung…

Alles Gute

Gruß Lore

Hallo sevde,
da Sie sich in einer Notsituation befinden werde ich es unterlassen, den Zeigefinger zu erheben und Sie auszuschimpfen :smile:Das hätte alles bei dem Wechsel in die Hanse Merkur besprochen werden müssen und wäre Gegenstand der Beratung gewesen.
Sie haben die Entscheidung getroffen sich privat zu versichern, diese Entscheidung ist jetzt für den Status Selbstständig, bindend. Sie kommen nur in das gesetzliche System, wenn Sie versicherungspflichtig werden. Dass heißt Gewerbe abmelden und einen sozialversicherungspflichtigen Job aufnehmen.
Das Kind kann auch beim Vater versichert werden sofern dieser gesetzlich versichert ist.(beitragsfreie Familienversicherung). Sollte das nicht möglich sein ist in Ihrer beschriebenen Situation eine freiwillige versicherung bei der Gesetzlichen für das Kind angeraten.
Gruß
DKV-Service-Center Rüdiger Maaß
04860 Torgau * Wittenberger Str.16
Telefon: +49 / 03421 / 713505
Telefax: +49 / 03421 / 715827
mailto:[email protected]
http://www.ruediger-maass.dkv.com

Die Rückkehr in die gesetzliche KK ist nur möglich, wenn du wieder pflichtversichert beschäftigt wirst. Das vergessen die tollen Versicherungsvergleiche gerne zu erwähnen, wenn sie die gut verdienenden zum Wechsel überreden.

Nein Du kommst in keine gesetzliche so lange du selbstständig bist. Da gibt es kein Weg!
Beim Kind ist es halt so eine Sache. Wie ist denn der Vater des Kindes versichert?
Die ganze Vorsorge Untersuchungen die anstehen sind halt in den ersten 3 Jahren erheblich.
Kannst Du aber nicht bei der Privaten zwischen drin die RG einreichen??
Alles Gute.

hallo,
sie kommen nur noch in die gesetzliche zurück, wenn sie wieder versicherungspflichtig werden.
die AOK hat richtig gehandelt und auch der beitrag für ihr kind stimmt.
einzige möglichkeit…in der privaten in einer günstigeren tarif wechseln.
alles andere scheint aussichtslos bzw. ist rein rechtlich nicht möglich

Hallo sevde,

entschuldige die verspätete Antwort.

Also du kannst dich nicht in der gestzlichen Kasse krankenversichern - das ist soweit korrekt.

Dein Kind kann entweder bei Dir in der Privaten mitversichert werden oder alternativ auch bei einer gesetzlichen Kasse zum dann gültigen Mindestbeitrag (ca. 155 €) freiwillig versichert werden.

Was besser für dein Kiond ist, kann Dir hier aus dem Forum keine beantworten. Diese Wahl musst Du alleine treffen.

viele Grüße
sigi-der-schwabe