Krankenversicherung

Hallo,

man nehme an Frau X. wird einen Monat von Frau Y. im Jahr 2011 gepflegt . Frau Y. bekommt dafür von Frau X. 1550 euro. Sie ist keine Angehörige sondern eine Bekannte bzw. Freundin.

Kann Frau X. dieses Geld im nachhinein von der Krankenkasse ersetzt bekommen?

Gruss, Melli

Hallo,
nein, kann sie nicht. Voraussetzung für die Zahlung von Pflegegeld ist der festgestellte Anspruch durch die Pflegekasse. Empfänger des Pflegegeldes ist grundsätzlich der zu Pflegende selbst. Was der mit diesem Geld macht, bleibt ihm bzw. ihr überlassen - die Kasse hat da keinen Einfluss. Konkret zur Frage - Ansprüche der Pflegeperson sind hier an die zu pflegende Person zu richten.
Gruss
Czauderna