Krankenversicherung als Rentenantragsteller

Hallo einen schönen guten Tag an Alle,

ich habe noch eine Frage, die eine Bekannte meiner Mutter betrifft. Sie ist körperbehindert, aber noch nicht so alt und hat einen Antrag auf Erwerberminderungsrente gestellt, es war im April dieses Jahres, nun hat sie noch keine Entscheidung mitgeteilt bekommen. Im Monat April kam ein Schreiben, dass Sie sie von der Krankenkasse, wenn sie keine Beschäftigung hat als Antragstellerin Rentenantragstellerin krankenversichert wird, sie arbeitet aber noch, möchte aber aus gesundheitliche Gründe siehe oben nicht mehr arbeiten. Wir haben gerade gegoogelt und gelesen, das sie selber dann die Beträge die monattliche Beträge zu bezahlen hat. Nun, wie hoch sind diese Beiträge? Wer legt die fest? Ist sie dann ein freiwiliges Mitglied? Bekommt sie das Geld zurück, wenn die Rente bewilligt ist? Vielen Dank für eine Hilfe.

Mit freundlichem Gruss

Christiane

Aufgrund der Pflichtversicherung müsste zumindest eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen werden. Bei der Barmer GEK gibt es dazu z…B. eine Tabelle mit den Beiträgen:

https://www.barmer-gek.de/barmer/web/Portale/Versich…

Ich gehe nicht davon aus, dass die Beiträge rückwirkend bezahlt werden, wenn die Rente durch ist. Sicher bin ich mir hier aber nicht.

Beste Grüße

Hallo schönen guten Abend tripleZ,

vielen Dank für die Antwort und den link, aber die Tabelle gilt für Beschäftigte, wenn sie kündigen will, ist sie nicht mehr beschäftigt.

Mit freundlichem Gruss

Christiane

Hallo,
alle Rentenantragstellerbeiträge, die seit Rentenbeginn gezahlt wurden, werden von der Kasse zurückgezahlt.
Gruss
Czauderna

Hallo!

Ich gehe davon aus, dass sie z.Z. pflichtversichert ist, da sie ja noch arbeitet. Solange sie arbeitet bzw. max. 78 Wochen krank ist, ist sie pflichtversichert. Sie darf also nicht einfach aufhören zu arbeiten bzw. muss sich immer wieder krank schreiben lassen, bis die Rente durch ist! Dann ergibt sich das Problem mit der Freiwilligen Versicherung m.E. nicht.

Gruß

H.C. Sanders

Sehr geehrter Herr,

vielen Dank für Ihren Beitrag, aber leider haben Sie nicht die Fragen unserer Bekannten beantwortet.

bitte lesen Sie es noch einmal, merci. Je vous en prie …

Mit freundlichem Gruss

Christiane

Dies ist eine Frage aus der SOZIALversicherung. Ich beschäftige mich ausschl. mit privatwirtschaftl. Versicherungsangelegenheiten.

Die betr. Person soll sich am besten an einen SOZIALversicherungsfachangestellten /-fachwirt oder eine Juristen wenden.

Sehr geehrte Frau,

nun, ich denke schon, dass ich auf die Frage geantwortet habe, aber vielleicht noch etwas zu Berechnung der Beiträge. Wenn Krankenversicherungspflicht als Rentenantragstellerin eintritt und keine Vorrangversicherung (Beschäftigungsverhältnis beispielsweise) besteht, dann errechnet sich die Beitragshöhe nach den Einkünften der Rentenantragstellerin - sind solche nicht vorhanden geht es meines Wissens nach der
Mindestbeitragsbemessungsgrenze von derzeit ca. 898,00 € mtl. - was einem Beitrag von ca. 152,00 € entspricht.
Gruss
Czauderna

herzlichen Dank
genau das wollte sie wissen …

LG

Christiane