Hallo,
das ihm irgendwelche Zeiten fehlen, kann eigentlich nur im Zusammenhang mit den Voraussetzungen für die KVdR (Krankenversicherung der Rentner) gemeint sein. Bei der KVdR handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Wer die zeitlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, wird als Renter dann freiwillig versichert. Unter dem Strich zahlt man jetzt in beiden Versionen den gleichen Beitrag von seiner Rente. Nur wird der Krankenversicherungsbeitrag bei der KVdR direkt vom Rentenversicherungsträger einbehalten und mit dem halben Anteil des Rentenversicherungsträgers direkt an die Krankenkasse abgeführt. So wird es auch bei Arbeitnehmern gemacht. Wer nicht in die KVdR kommt, wie es hier offensichtlich der Fall ist, weil die Vorversicherungszeiten nicht erfüllt sind, der kann sich freiwillig krankenversichern, wenn er will. Dann zahlt der Rentenversicherungsträger seinen halben Anteil mit der Rente aus und der Rentner selbst zahlt den Krankenversicherungsbeitrag an die Krankenkasse. Auf die Beitragshöhe hat das eigentlich keinen Einfluss. Der Unterschied liegt hierbei nur bei den Mindesteinnahmen, die bei freiwillig Versicherten angesetzt werden, egal wie hoch das tatsächliche Einkommen ist. Wenn ich nicht irre, werden derzeit die Beiträge bei freiwillig versicherten Rentnern von mindestens 1300 Euro berechnet. In der KVdR wären die Beiträge nur von den tatsächlichen 700 Euro berechnet worden. Das wäre in diesem Fall natürlich weniger gewesen. Beitragsfreiheit gibt es jedoch nicht. Ein Krankenversicherungbeitrag fällt in jedem Fall an!
Wehren kann man sich gegen die Feststellung der Versichertenzeiten nicht, da der Gesetzgeber dies so vorschreibt. Es sei denn es hätte einen Berechnungsfehler gegeben und es sind Zeiten vergessen worden.
Mit der Regelung zu den Vorversicherungszeiten sollen die Personen im Alter belohnt werden, die ihr ganzes Leben lang ununterbrochen in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren. Wenn andere sich zwischendurch mal nicht versichern oder sich privat versichern um Geld zu sparen, müssen sie halt in den saueren Apfel beissen und dann im Alter mehr bezahlen.
Ich sehe das beispielhaft genauso wie in einem Sparer-Verein. Wenn ich schon 20 Jahre Mitglied bin und jeden Monat meinen Anteil bezahle, möchte ich am Ende auch mehr Geld heraus bekommen, als das Mitglied das erst 2 Jahre Mitglied war.
Wie hoch seine Einkünfte im Alter sind, dafür ist jeder selbst verantwortlich. Wer immer Arbeitnehmer war, wird aufgrund der Rentenvesicherungspflicht zu seiner späteren Rente und damit wirtschaftlichen Absicherung gezwungen und kommt nicht um den zu monatlich zu zahlenden Beitrag herum. Selbständige sparen sich das Geld für eine Altersvorsorge in jungen Jahren gerne oder zahlen weniger ein, damit mehr übrig bleibt. Sie dürfen sich dann aber nicht wundern, wenn im Alter nichts oder nur wenig da ist. Sorry, aber so ist das Leben. Wo das Geld denn herkommen, wenn es nicht eingezahlt wurde? Soll die Allgemeinheit dafür aufkommen? Das fände ich ungerecht denjenigen gegenüber, die nach 50 Jahren abhängiger Beschäftigung und ununterbrochener Beitragszahlung zur Kranken- und Rentenversicherung in den Ruhestand gehen.
Gruß
triceratops