Krankenversicherung als Rentner

Hallo, mein Onkel ist Frührentner mit 60 Jahren, da er angeblich nicht mehr Vermittlungsfähig war. Vor 2 Jahren wurde er in die Rente geschickt und bekommt allerdings nicht die volle Rente sondern nur ca 700€.
Von diesen 700€ muss er selbst noch über 200€ an die Krankenversicherung bezahlen, weil ihm angeblich noch 4 Monate Arbeitszeit gefehlt hätten, woraufhin er diese nicht hätte selbst zahlen müssen.

Jetzt meine Frage, kann man was dagegen machen? Ich mein er zahlt seit 2 Jahren Monat für Monat dieses Geld und muss jetzt, da er nix anderes mehr bekommt sogar putzen gehen auf 400€ Basis, wo allerdings nie mehr als 200€ oder so rauskommen. Und bei den Oportunitätskosten, wie Sprit und Autoverschleiß will ich mal gar nicht reinrechen was dann noch übrig bleibt.
Demnach bleiben ihm vielleicht 500€ im Monat zum Leben. Ein echter Witz, wenn er kein Haus hätte, würde das vorne und hinten nicht reichen.

Von daher muss man doch was dagegen tun können, dass er bei so wenig Geld auch noch selbst zusätzlich Krankenversicherung zahlen muss und das wegen 4 Monaten nach ca 40 Jahren Arbeit!!! Er fing mit 13 Jahren an im Weinbau zu Arbeiten(meinen Großeltern geholfen) . War nur selten arbeitslos und wenn nie lange. Allerdings gabs eine Zeit in der er Selbstständig war, Zeiten in denen er natürlich nichts in die Rentenkasse eingezahlt hat denk ich). Trotzdem ist das eine Schweinerei.

Wäre nett, wenn sich jemand auskennt und ne Antwort darauf hat.

Hallo, leider nicht mein Fachgebiet, aber mit Halbwissen gesprochen sehe ich da wohl eher keine Möglichkeiten. Da Vermögen (Haus) vorhanden ist, wird da wohl auch keine staatliche Unterstützung möglich sein.

Gruß
fair123

Hallo,
du hast es selber gefunden…die Zeit der Selbständigkeit
Dein Opa braucht eine sogenannte 9/10 Belegung…er muss in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens vor der Rente zu mindestens 90% gesetzlich versichert gewesen sein, um in die günstigere Krankenversicherung der Rentner zu kommen.
Allerdings kann er bei der DRV einen Zuschuss beantragen…wie hoch der ist weiß ich nicht.
Bei allen Nachteilen…er wird damit leben müssen…leider

Hallo,

das war zwar ziemlich viel Text, aber wenig Fakten.

Tatsache ist: Die Krankenversicherung muss man auch als Rentner immer selbst zahlen, man bekommt immer einen Zuschuss in Höhe von 7,3% der Rente.

Wenn er privat versichert ist, reicht das natürlich nicht. Oder wie wird der KV-Beitrag berechnet ? Gegebenenfalls muss er zusätzlich Grundsicherung im Alter beantragen, da wird dann aufgestockt. Bei 700 plus 400EUR-Job + Haus ist das allerdings zweifelhaft.

Viel Glück

Barmer

Er müsste auch KV-Beitrag zahlen, wenn er bis zum 65. LJ gearbeitet und eingezahlt hat.
Rentner sind nicht vom KV-Beitrag befreit.
Aber er bekommt von der Rentenanstalt einen Zuschuß der sich aus der Rente errechnet… zusätzlich zur Rente.
Wie kommt er zu mehr Rente?
In dem er Unterstützung von seinen Kindern erhält (lt. Gesetz sind die Kinder dafür zuständig) und wenn die nicht können (weil sie zu wenig verdienen, oder einfach: weil er keine Kinder hat), dann sollte er auf sein Rathaus gehen. Meines Wissens müssen die Gemeinden finanziell helfen, wenn er unter der Armutsgrenze liegt.
Hupftiegel

Hallo,

das ihm irgendwelche Zeiten fehlen, kann eigentlich nur im Zusammenhang mit den Voraussetzungen für die KVdR (Krankenversicherung der Rentner) gemeint sein. Bei der KVdR handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Wer die zeitlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, wird als Renter dann freiwillig versichert. Unter dem Strich zahlt man jetzt in beiden Versionen den gleichen Beitrag von seiner Rente. Nur wird der Krankenversicherungsbeitrag bei der KVdR direkt vom Rentenversicherungsträger einbehalten und mit dem halben Anteil des Rentenversicherungsträgers direkt an die Krankenkasse abgeführt. So wird es auch bei Arbeitnehmern gemacht. Wer nicht in die KVdR kommt, wie es hier offensichtlich der Fall ist, weil die Vorversicherungszeiten nicht erfüllt sind, der kann sich freiwillig krankenversichern, wenn er will. Dann zahlt der Rentenversicherungsträger seinen halben Anteil mit der Rente aus und der Rentner selbst zahlt den Krankenversicherungsbeitrag an die Krankenkasse. Auf die Beitragshöhe hat das eigentlich keinen Einfluss. Der Unterschied liegt hierbei nur bei den Mindesteinnahmen, die bei freiwillig Versicherten angesetzt werden, egal wie hoch das tatsächliche Einkommen ist. Wenn ich nicht irre, werden derzeit die Beiträge bei freiwillig versicherten Rentnern von mindestens 1300 Euro berechnet. In der KVdR wären die Beiträge nur von den tatsächlichen 700 Euro berechnet worden. Das wäre in diesem Fall natürlich weniger gewesen. Beitragsfreiheit gibt es jedoch nicht. Ein Krankenversicherungbeitrag fällt in jedem Fall an!

Wehren kann man sich gegen die Feststellung der Versichertenzeiten nicht, da der Gesetzgeber dies so vorschreibt. Es sei denn es hätte einen Berechnungsfehler gegeben und es sind Zeiten vergessen worden.
Mit der Regelung zu den Vorversicherungszeiten sollen die Personen im Alter belohnt werden, die ihr ganzes Leben lang ununterbrochen in der Gesetzlichen Krankenversicherung versichert waren. Wenn andere sich zwischendurch mal nicht versichern oder sich privat versichern um Geld zu sparen, müssen sie halt in den saueren Apfel beissen und dann im Alter mehr bezahlen.

Ich sehe das beispielhaft genauso wie in einem Sparer-Verein. Wenn ich schon 20 Jahre Mitglied bin und jeden Monat meinen Anteil bezahle, möchte ich am Ende auch mehr Geld heraus bekommen, als das Mitglied das erst 2 Jahre Mitglied war.

Wie hoch seine Einkünfte im Alter sind, dafür ist jeder selbst verantwortlich. Wer immer Arbeitnehmer war, wird aufgrund der Rentenvesicherungspflicht zu seiner späteren Rente und damit wirtschaftlichen Absicherung gezwungen und kommt nicht um den zu monatlich zu zahlenden Beitrag herum. Selbständige sparen sich das Geld für eine Altersvorsorge in jungen Jahren gerne oder zahlen weniger ein, damit mehr übrig bleibt. Sie dürfen sich dann aber nicht wundern, wenn im Alter nichts oder nur wenig da ist. Sorry, aber so ist das Leben. Wo das Geld denn herkommen, wenn es nicht eingezahlt wurde? Soll die Allgemeinheit dafür aufkommen? Das fände ich ungerecht denjenigen gegenüber, die nach 50 Jahren abhängiger Beschäftigung und ununterbrochener Beitragszahlung zur Kranken- und Rentenversicherung in den Ruhestand gehen.

Gruß
triceratops

Entweder deine Zahlen stimmen nicht, oder dein Onkel erzählt dir nicht alles.

Als Rentner wäre er in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert. Dafür ist allerdings die Voraussetzung, dass er in den letzten 20 Jahren mindesten 90 % pflichtverisichert war. Ist das nicht der Fall ist er freiwilliges Mitglied. Dann bezahlt er seine KV selbst, erhält aber einen Zuschuss von 7,5 % der Rente.

Als freiwilliges Mitglied beträgt der Beitragssatz 14,9 % des gesamten Einkommens (also nicht nur der Rente) Wenn er also 200 € Beitrag zahlen muss, muss er zwangsläufig mehr erhalten als 700 €.

Sorry,
habe da keine Ahnung.Vieleicht mal beim Sozialamt anfragen?
mfg

. . . die Informationen sind ein bisschen dürftig, aber ich versuche es mal:

Sofern er gesetzlich versichert ist, sind 200,00 € bei 700,00 € Einkomnmen zu hoch. Vermutlich hat er dann noch weitere Einkünfte, da die Beiträge % ual berechnet werden. Der Mindestbeitrag beträgt 150,00 €.

Sofern er privat versichert ist, zahlt ein 60- jähriger
meist ein vielfaches mehr. Kann ich mir also nicht vorstellen.

VG Olaf

Hallo,

wenn man 90% in der 2. Hälfte des Berufslebens in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert war, zahlt man als Rentner nur 8,2% zur Kranken- und ca. 2% zur Pflegeversicherung.

Wenn man diese 90% nicht erfüllt (weil man z.B. als Selbständiger mehrere Jahre in einer privaten Krankenversicherung war), muss man als Rentner Beiträge mindestens aus 898 Euro monatlich bezahlen. Dann ergibt sich ein Mindestbeitreag von ca. 153 Euro monatlich. Ein höherer Beitrag ergibt sich, wenn alle Einnahmen zusammen über 898 Euro brutto liegen 8oder der Ehegatte in einer Privatversicherung ist).

Wer in der Privatversicherung Beiträge gespart hat, zahlt ggf. als Rentner später höhere Beiträge.

Grundlage: § 5 Absatz 1 Nr. 11 SGB V und § 240 SGB V

Die Zahlung bon Rentenversicherungsbeiträge spielt hierbei keine Rolle.

Gruß

RHW

Hallo,
wenn er nicht in die Krankenversicherung der Rentner (Pflichtversicherung) kann, dann liegt das daran, dass er die dafür erforderliche Vorversicherungszeit nicht erfüllt hat. Ich nehme mal an, dass er in den ca. letzten 20 Jahren vor der Rentenantragstellung nicht durchgängig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert war, also entweder in der PKV oder gar nicht versichert. Deshalb die freiwillige Versicherung.
Was in der Schilderung nicht passt sind die 200,00 € Krankenversicherung bei 700,00 € Bruttorente. Wenn das sein einziges Einkommen ist (der 450,00 € Job wird nicht mit gerechnet), dann beträgt der Beitrag in der gesetzlichen Krankenkasse maximal 154,51 €.
Machen dagegen kann er grundsätzlich nix, außer, er würde ALG-2 bekommen (was ich allerdings nicht glaube).
Gruss
Czauderna

Ist er privat versichert oder gesetzlich? Und sind bei den Beiträgen auch Pflegeversicherung mit bei?

Das ist alles durcheinandergebracht.
Wenn ihm etwas fehl, dann ist es beitragszeiten in der Rentenversicherung. Aber da er Rente bekommt, hat er wohl die 35 Jahre die man haben muss.

Heute müssen alle Rentner Geld an die Krankenkasse bezahlen. Bei der gkv einkommensabhängig. Inder pkv nicht einkommensabhängig.

Außerdem darf dein Onkel EUR 450 steuerfrei und krankenversicherungsbereich verdienen ohne an die kV etwas bezahlen müssen.

Also erst informieren und Ann meckern.

Zudem hatte jeder zeit sich frühzeitig zu informieren. Schröder kam 1998 an die Macht.

Für die Bearbeitung kommt nur ein Rechtsanwalt in Frage.