Krankenversicherung bei ehemals selbständigen Rentern

Hallo allerseits,

gegeben sei ein Rentner, der

  • in seiner Lehre und kurz danach angestellt war und in der AOK pflichtversichert (6 Jahre)
  • ansonsten zeitlebens selbstaendig war und in der AOK freiwillig versichert (immer Höchstbeitrag)

Seine gesetzliche Rente beträgt ca. 400 Euro, seine Einkuenfte aus Vermoegen aufgrund der derzeitigen Zinslage ca. 200 Euro im Monat, keine weiteren Einkünfte.

Seine Aussage: "Die AOK hat mir gesagt, dass ich aufgrund der Tatsache, dass ich nicht permanent pflichtversichert war, nunmehr weiterhin freiwillig versichert bin und den Höchstbetrag zahlen muss (also irgendwas um die 600 Euro).

Der Aussage einer Mitarbeiterin einer anderen Krankenversicherung (nicht AOK) zufolge, durfte der Rentner mit Rentenbeginn versicherungspflichtiges Mitglied werden und der Beitrag würde sich zu 15.5% aus den 400 Euro rechnen, da die Vorversicherungszeit (9/10 der zweiten Hälfte des Erwerbslebens in der gesetzlichen KV) erfüllt seien.

Was ist denn nun korrekt?

Gruss
E.

Hallo,
wenn er seine hauptberufliche Selbständigkeit aufgibt dann wird er als Rentner pflichtversichert.
Gruss
Czauderna

Hallo,

es gibt hierzu passend bei der Deutschen Rentenversicherung etwas.
Der Rentner bleibt freiwillig versichert und der Beitrag richtet sich nach seinen Einnahmen.
Die Aussage der AOK ist falsch, der Höchstbeitrag ist bei dem Einkommen keinesfalls zu zahlen, wie sollte das denn auch gehen?

Lesen Sie sich die Seite hier bitte aufmerksam durch:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/…

…ich denke damit ist Ihnen schon einmal geholfen.

Hallo,
was spricht deiner Meinung nach dafür, dass er nicht als Rentner pflichtversichert werden kann ?
Die Vorversicherungszeit hat er, so wie geschildert, auf jeden Fall erfüllt.
Dass er als Rentenempfänger weiter hauptberuflich Selbständig ist, das wäre für mich der einzige Grund warum er nicht in die KVdR. könnte.
Gruss
Czauderna

Seine Aussage: "Die AOK hat mir gesagt, dass ich aufgrund der
Tatsache, dass ich nicht permanent pflichtversichert war,
nunmehr weiterhin freiwillig versichert bin und den
Höchstbetrag zahlen muss (also irgendwas um die 600 Euro).

Könnte es sich hier evt. auch um ein Mißverständnis handeln?

Vermutlich wurde gesagt, dass max. der Höchstbetrag zu zahlen ist.
Die Beiträge berechnen sich aus allen tatsächlichen Einkünften.
Oft werden z.B. die Mieteinnahmen vergessen.

Gruß Merger

Hallo,
allein, wenn die Aussage der AOK tatsächlich gewesen ist, dann ist das natürlich auch falsch, denn es ist schon lange, lange nicht mehr so, dass nur Zeiten der Pflichtversicherung in der GKV angerechnet werden sondern es gelten alle Zeiten einer Versicherung (auch Familienversicherung) in der GKV.
Gruss
Czauderna

Hallo Günter,

deinen Hinweis verstehe ich jetzt nicht.
Was ist an meiner Antwort falsch ?

bitte beachten:

  • in seiner Lehre und kurz danach angestellt war und in der AOK pflichtversichert (6 Jahre)
  • ansonsten zeitlebens selbstaendig war und in der AOK freiwillig
    versichert (immer Höchstbeitrag)

Von Familienversicherung steht hier nichts.

Gruß Norbert

Hallo Merger,

deinen Hinweis verstehe ich jetzt nicht.
Was ist an meiner Antwort falsch ?

Da die 9/10-Regelung greift - greift grundsätzlich auch die KVDR-Pflicht.
Dadurch Beitragspflicht (nur) auf die (gesetzliche) Rente. Eine (zusätzliche) Beitragspflicht auf BAV-Renten schliesse hier mal aus. Nach meiner Kenntnis gilt nur für Beihilfeberechtigte auch im Alter der Status „freiwillig“ - hier werden dann auf sämtliche Einkünfte zur Beitragsbemessung herangezogen-auch Zinseinnahmen.

Gruß Norbert

Gruß Jörg

Hallo,
an deiner Antwort war nichts falsch, ich habe nur darauf hinweisen wollen, dass auf die 9/10 Regelung alle Versicherungszeiten in der GKV angerechnet werden, nicht nur Pflichtversicherungen und dass auch eine Familienversicherung zählt- das trifft auf den Fragenden nicht zu, war auch von mir nur als ergänzender Hinweis gemeint.
Gruss
Guenter

Nr. 2 hat recht.

gruss

Barmer

Hallo!

Die Aussage der Mitarbeiterin der anderen Krankenversicherung ist mit jedem Wort als korrekt zu bezeichnen. Wenn 9/10 der 2. Hälfte des Erwerbslebens eine Versicherung in der GKV bestand, kommt man als Rentner in die KVdR (Krankenvers. der Rentner), d.h. man ist Pflichtversicherter und muss nur auf die Rente Beiträge zahlen (Krankenversicherungsanteil 8,2 % - 7,3 % wird von der Rentenversicherung übernommen - sowie die volle Pflegeversicherung - 2,05 %, wenn man zumindest ein Kind hat, 2,3 %, wenn keine Kinder vorhanden sind). Also raus aus der AOK, die Ihnen eine derart falsche Auskunft gegeben hat!

Alles Gute

H.C. Sanders