Hallo allerseits,
gegeben sei ein Rentner, der
- in seiner Lehre und kurz danach angestellt war und in der AOK pflichtversichert (6 Jahre)
- ansonsten zeitlebens selbstaendig war und in der AOK freiwillig versichert (immer Höchstbeitrag)
Seine gesetzliche Rente beträgt ca. 400 Euro, seine Einkuenfte aus Vermoegen aufgrund der derzeitigen Zinslage ca. 200 Euro im Monat, keine weiteren Einkünfte.
Seine Aussage: "Die AOK hat mir gesagt, dass ich aufgrund der Tatsache, dass ich nicht permanent pflichtversichert war, nunmehr weiterhin freiwillig versichert bin und den Höchstbetrag zahlen muss (also irgendwas um die 600 Euro).
Der Aussage einer Mitarbeiterin einer anderen Krankenversicherung (nicht AOK) zufolge, durfte der Rentner mit Rentenbeginn versicherungspflichtiges Mitglied werden und der Beitrag würde sich zu 15.5% aus den 400 Euro rechnen, da die Vorversicherungszeit (9/10 der zweiten Hälfte des Erwerbslebens in der gesetzlichen KV) erfüllt seien.
Was ist denn nun korrekt?
Gruss
E.