Krankenversicherung bei gleichzeitig angestellter und selbständiger Tätigkeit - Frage zur Einstufung bei gleichzeitig anderen Einnahmen

Hallo,
dies ist eine Frage an KV-Experten.
Folgender Fall:
Jemand ist freiwillig bei der GKV versichert. Er ist bei ca. 500 EUR Einkommen angestellt, gleichzeitig ist er selbständig mit 300 EUR Gewinn/Monat. Da Einkommen und Arbeitszeit der Anstellung überwiegen, ist er über die Anstellung sozialversichert.

Nehmen wir jetzt mal an, er hat auch noch Einkommen aus Kapitalanlagen von 300 EUR/Monat (das wäre eine ziemlich gute Anlage, aber einfach mal angenommen).

Wie wird bestimmt, ob er überwiegend selbständig oder angestellt ist und somit die KV aus der selbständigen Tätigkeit zahlen muss (was ja höher ist) oder über die Anstellung KV-versichert ist? Die Einnahmen aus der Kapitalanlage zählen ja beim KV-Beitrag mit, aber gelten sie auch für die Bestimmung, ob die Selbständigkeit überwiegt?

Danke!

Hallo,
so, wie geschildert ändert sich da nix, sowohl das Arbeitseinkommen als auch die Kapitalerträge bleiben beitragsfrei und die Arbeitnehmertätigkeit weiterhin krankenversicherungspflichtig.
Bei der Beurteilung ob hauptberuflich Selbständig oder nicht spielen Kapitalerträge keine Rolle.
Gruss
Czauderna

Hi,

wie kann man in einem angestellten Arbeitsverhältnis bei einem Verdienst von 500 € FREIWILLIG versichert sein?

VG
Guido

Hallo Guido,
ehrlich gesagt, ich habe das überlesen, nehme aber an, dass sie 5000,00 € gemeint hat. Dann würde es wieder passen - warten wir mal, was sie schreibt.
Gruss
Günter

Hallo Andrea,

und dieser Jemand lebt von der Hand in den Mund. Lebt auf der Straße und bettelt sich sein Essen zusammen.

Wie sollte er sonst von 800 € im Monat leben können?
Und davon muss er ja auch noch seine Krankenversicherung zahlen.

Gruß