Hallo,
dies ist eine Frage an KV-Experten.
Folgender Fall:
Jemand ist freiwillig bei der GKV versichert. Er ist bei ca. 500 EUR Einkommen angestellt, gleichzeitig ist er selbständig mit 300 EUR Gewinn/Monat. Da Einkommen und Arbeitszeit der Anstellung überwiegen, ist er über die Anstellung sozialversichert.
Nehmen wir jetzt mal an, er hat auch noch Einkommen aus Kapitalanlagen von 300 EUR/Monat (das wäre eine ziemlich gute Anlage, aber einfach mal angenommen).
Wie wird bestimmt, ob er überwiegend selbständig oder angestellt ist und somit die KV aus der selbständigen Tätigkeit zahlen muss (was ja höher ist) oder über die Anstellung KV-versichert ist? Die Einnahmen aus der Kapitalanlage zählen ja beim KV-Beitrag mit, aber gelten sie auch für die Bestimmung, ob die Selbständigkeit überwiegt?
Danke!