Krankenversicherung bei Midijob der Frau

Hallo, mal ne Frage, für die ich auf die Schnelle keine gescheite Info im Netz gefunden habe.

Ich bin Beamter und zahle keine eigenen KV-Beiträge, meine Frau war länger nicht berufstätig und ist freiwillig gesetzlich krankenversichert, unsere Kinder sind bei ihr in der Familienversicherung.
Der KV-Beitrag meiner Frau berechnet sich nach meinem Einkommen, diesen bezahle ich von meinem Gehalt, was billiger und mit weniger Aufwand verbunden ist als 4 Personen in die Beihilfe zu nehmen.

Wenn sie nun einen Midijob beginnt und selbst Sozialabgaben hat (auch die KV), besteht dann die Familienversicherung für unsere Kinder bei meiner Frau fort, und berechnet sich ihr KV-Beitrag lediglich aus ihrem Gehalt oder werden wieder meine Bezüge als Berechnungsgrundlage mit herangezogen?

Mit freundlichen Grüßen

Toschef

Hi,

wie geht denn das, welche Beamten sind zu 100 % beihilfeberechtigt?

Wie die Kinder zu versichern sind, hängt von der Höhe deines Soldes ab. Z. B. hier nachzulesen:

https://www.verivox.de/private-krankenversicherung/ratgeber/kind-privat-oder-gesetzlich-versichern-beamte-muessen-regeln-beachten-1118442/

Gruß
Christa

Hi Christa

Angehörige der Bundeswehr und der Polizei haben mW volle Heilfürsorge also 100% Beihilfeberechtigung und müssen sich deswegen nicht zusätzlich privat versichern wie die anderen Beamten

Gruß h

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Ach, ok, danke für die Info. :slight_smile:

Danke, Christa. Das hilft mir weiter. Solange ich also weiter unterhalb der JAEG von 64.350 Euro bleibe, können meine Kinder bei meiner Frau in der Familienversicherung der GKV bleiben.
Bei mir trifft die Beamtentätigkeit des Polizisten zu. Eine Nachfrage bei einem Kollegen ergab, dass der KV-Betrag seiner Frau trotzdem auch von seinem Einkommen abhängig ist, da er jährlich an die AOK seiner Frau die Höhe seiner Bezüge melden muss.
Ich musste während der Zeit, da meine Frau nicht berufstätig war, in Abhängigkeit zu meinem Einkommen den KV-Beitrag der Familienversicherung voll zahlen; dass nun diese Abhängigkeit weiter besteht, wenn diese arbeiten geht, kommt mir seltsam vor. Gibt es dazu eine gesetzliche Grundlage?

Mit freundlichen Grüßen

toschef

Hallo,
Wenn durch den MIDI-Job Krankenversicherungspflicht Eintritt, dann spielt das Einkommen des Ehemannes keine Rolle mehr, nur noch für die Beurteilung der Familienversicherung der Kinder.
Gruß
Czauderna

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Vielen Dank

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