Krankenversicherung bei Mini Rente

Hallo,

jemand (Einwanderer) hat nur 2 Jahre in D gearbeitet, wird also nur eine Mini-Rente bekommen, z.B. 100€. Wie hoch wird der Beitrag für die Krankenversicherung ausfallen ?
Für Wohnung und Unterhalt würde der Lebenspartner aufkommen.

Gruß,
Werner

Servus,

was spricht denn dafür, dass der Kandidat überhaupt eine Altersrente bekommen wird, wenn er die allgemeine Wartezeit von fünf Beitragsjahren nicht erfüllt hat?

Schöne Grüße

MM

Hallo!

Du kennst doch sicherlich von Dir selbst die Beiträge für Krankenkasse und Pflegeversicherung.
Auch von einer Minirente fallen die an, wieso auch nicht ?

Genau 7,3 % + 0,9 % = 8,2 % für KK (Zahlen für 2015)

und je nach Kindersituation 2,35 % oder 2,60 % Pflegeversicherung

Also von 100 € entfallen auf den Rentneranteil 10,55 €, er bekommt also 89,45 €
Rente überwiesen

MfG
duck313

Also von 100 € entfallen auf den Rentneranteil 10,55 €, er
bekommt also 89,45 €
Rente überwiesen

Damit wäre die Person ja für 10€ versichert!? Kann ich mir nicht vorstellen, gibt doch bestimmt irgendwelche Mindestgrenzen ??
Abgesehen von der Antwort von aprilfisch, dass man eine Rente erst nach 5 Jahren Mindestarbeitzeit bekommt.
Gruß,
Werner

Habs gerade selbst gefunden. Der Mindestbeitrag beträgt 137€.

Hallo Werner,

offenbar sprichst Du nicht von einer Altersrente, denn für diese gibt es keinen solchen Mindestbeitragssatz. Was genau sind die Bezüge oder Einnahmen, die Du meinst?

Schöne Grüße

MM

Hallo,

(ganz ganz grob gesagt)
Rückkehrer aus dem Ausland, die in D keinen versicherungspflichtigen Job annehmen, sind „freiwillig“ versichert und somit ergeben sich andere Grundlagen und Mindestgrößen.

VG

Servus,

wenn sie eine Altersrente beziehen? Warum sind sie da nicht in der KV der Rentner pflichtversichert? Kann man das irgendwo nachlesen?

Schöne Grüße

MM

Hallo,

wenn sie eine Altersrente beziehen?

Auch dann, denn es kommt darauf an ob sie einen versicherungspflichtigen Job annehmen oder nicht und auch das Alter (>55 Jahre) spielt da eine Rolle.

Warum sind sie da nicht in
der KV der Rentner pflichtversichert?

Weil Rentenbezug kein Grund ist pflichtversichert zu sein!

Kann man das irgendwo
nachlesen?

Ja, hier hat „Hella“ einen schönen Beitrag dazu geschrieben!

Wie Du siehst, sehr komplex, aber dies kennst Du sicher auch von steuerlichen Seiten her! :wink:

VG

Hallo,

da fehlen alle Informationen.

Kommt der Rentner überhaupt in die GKV ? Dann vermutlich als freiwillig Versicherter. wenn die 100 EUR sein ganzes Einkommen ist, wird er mit dem Mindestbeitrag von ca. 160 EUR eingestuft. Muss dann der Partner zahlen. Verheiratet? Dann zählt vielleicht die Hälfte des Partnereinkommens als beitragspflichtig mit.

Oder ist der Ehepartner in der GKV ? Dann gibts vielleicht eine beitragsfreie Familienversicherung.

Viel Glück

Barmer

Richtig, und wenn( z.B. wegen Zeiten im EU-Ausland oder freiwilliger Aufstockung), dann wird er sicher nicht pflichtversichert in der KVdR, sondern freiwillig mit Mindestbeitrag.

Gruss

Barmer

Servus,

den Beitrag von Hella hab ich zwar nicht gefunden, aber die Sache mit der Vorversicherungszeit hab ich jetzt glaubich kapiert.

Schöne Grüße

MM

Hallo!

Nein, es gibt für Altersrentner keine Mindest-Krankenkassenbeiträge.
Es gilt der normale Satz, eine Hälfte zahlt die Rentenkasse, eine Hälfte(gering mehr) zahlt der Rentner.

Stelle Dir eine nie versicherte (nur Hausfrau) Frau und Mutter vor, die ins Rentenalter kommt. Hat die 3 Kinder erzogen, so bekäme sie allein deswegen eine kleine Rente, etwa Größenordnung von 140 €.
3 Kinder(Erziehungsjahre) entsprechen 6 Beitragsjahren. Ab 5 Jahren = Rentenanspruch.

Aber ja, die ist darüber voll kranken-und pflegeversichert.
Selbst wenn sie nur ca. 11 € eigenen Versicherungsanteil leistet.

Es sind aber eben die 8,2 %, die alle zahlen, ob wenig oder viel Rente !

In Deinem Beispiel mag es ganz anders sein.

MfG
duck313

Servus,

Nein, es gibt für Altersrentner keine Mindest-Krankenkassenbeiträge.

das hab ich auch geglaubt, vgl. den übrigen Thread. Giltet aber bloß, wenn der Altersrentner pflichtversichert in der gesetzlichen KV ist. Das ist er nicht unbedingt - wenn z.B. jemand einen Rentenanspruch zu Beginn seiner Berufstätigkeit erworben hat und später z.B. ab vierzig als Selbständiger nicht mehr SV-pflichtig tätig war, ist er als Altersrentner „freiwillig“ versichert, und dann gilt für seine KV, was auch sonst für freiwillig Versicherte gilt.

Schöne Grüße

MM

Hallo,
nur wenn die Person in der KVDR Pflichtversichert ist greift auch die ermässigte Beitragszahlung! Pflichtversicherung tritt ein wenn 9/10 der 2.Hälfte des Erwerbslebens Mitgliedschaft in der GKV bestand. Dies dürfte bei dem Fragesteller höchstwahrscheinlich nicht der Fall sein. Für eine korrekte Beurteilung reichen die Fakten nicht aus-ich schließe mich hier der Meinung von Barmer an.
Frohes Fest!

Hallo,
es ist manches mal schon erschreckend mit welcher Absolutheit aber auch mit welchem Umfang von Unkenntnis der Materie , Antworten gegeben werden.
Allein die Antwort von Barmer sollte ernsthaft als sachdienlich in Betracht gezogen werden -
dafür gibt es ein Sternchen.
Entscheidend für Beitragspflicht überhaupt und Beitragshöhe ist die Art der Versicherung, und mit den gemachten Angaben kann dazu nur spekuliert werden, was dem Fragesteller aber nicht weiter hilft.
Gruss
Czauderna