Hallo Wissende,
bei der Suche nach Informationen, wie die KV bei Minijobbern geregelt ist, stoesst man im Internet auf unterschiedlichste Aussagen (auch bei den Kassen selbst), einig ist man sich nur, dass der AG keinen Beitrag zur KV zahlt.
Genannte Optionen sind:
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der AN muss sich im vorhinein selbst versichern (Minimalbeitrag ca. 150 Euro, der z.B. auch vollständig Erwerbslosen mit 0€ Gehalt berechnet wird)
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der AN wird als selbstaendig betrachtet (Minimalbeitrag ca. 350 Euro)
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der Beitrag des AN berechnet sich aus ca. 13% seines Gehaltes (bei einigen Kassen gibt es dazu sogar einen eigenen Rechner)
Gehen wir nun von einer Putzhilfe P aus, die im Monat 16 Stunden a 10 Euro leistet, somit 160 Euro Gehalt hat. Davon könnte sie nun schwerlich 150 bzw 350 Euro zahlen (wobei ich Punkt 2 sowieso für sehr fragwürdig halte), was aber ja nicht per-se heisst, dass diese Punkte nicht der Wahrheit entsprechen.
Was muss die nun in NRW lebende Putze P nun wirklich als KV Beitrag zahlen (sagen wir bei der AOK oder TK, sofern dieses Krankenkassenabhängig wäre)?
Und wäre ihr Kind dann auch familienversichert?
Was ergibt sich, wenn der Minijob nach 6 Monaten aufgegeben wird (sagen wir Minijob Januar bis Juni)? Ergibt sich dann eine rückwirkende Neuberechnung der Beiträge auf Basis des dann erzielten Gehaltes?
Ach so: H IV würde in diesem Fall nicht beantragt werden. P würde bei freier Kost und Logis bei ihren Eltern wohnen.
Mit freundlichem Gruss
E.