Krankenversicherung bei Minijobbern

Hallo Wissende,

bei der Suche nach Informationen, wie die KV bei Minijobbern geregelt ist, stoesst man im Internet auf unterschiedlichste Aussagen (auch bei den Kassen selbst), einig ist man sich nur, dass der AG keinen Beitrag zur KV zahlt.

Genannte Optionen sind:

  1. der AN muss sich im vorhinein selbst versichern (Minimalbeitrag ca. 150 Euro, der z.B. auch vollständig Erwerbslosen mit 0€ Gehalt berechnet wird)

  2. der AN wird als selbstaendig betrachtet (Minimalbeitrag ca. 350 Euro)

  3. der Beitrag des AN berechnet sich aus ca. 13% seines Gehaltes (bei einigen Kassen gibt es dazu sogar einen eigenen Rechner)

Gehen wir nun von einer Putzhilfe P aus, die im Monat 16 Stunden a 10 Euro leistet, somit 160 Euro Gehalt hat. Davon könnte sie nun schwerlich 150 bzw 350 Euro zahlen (wobei ich Punkt 2 sowieso für sehr fragwürdig halte), was aber ja nicht per-se heisst, dass diese Punkte nicht der Wahrheit entsprechen.

Was muss die nun in NRW lebende Putze P nun wirklich als KV Beitrag zahlen (sagen wir bei der AOK oder TK, sofern dieses Krankenkassenabhängig wäre)?

Und wäre ihr Kind dann auch familienversichert?

Was ergibt sich, wenn der Minijob nach 6 Monaten aufgegeben wird (sagen wir Minijob Januar bis Juni)? Ergibt sich dann eine rückwirkende Neuberechnung der Beiträge auf Basis des dann erzielten Gehaltes?

Ach so: H IV würde in diesem Fall nicht beantragt werden. P würde bei freier Kost und Logis bei ihren Eltern wohnen.

Mit freundlichem Gruss
E.

Hallo!

Minijobs sind und waren stets als zusätzliche Einnahmequelle zu einem bestehenden Arbeitsverhältnis( = pflichtversichert) oder eben für ein familienversichertes Mitglied gedacht.

Eigene KV erwarb man dadurch nie. Rentenversicherung ja, und das ist ja neu, man muss sich extra davon befreien lassen,wenn man das nicht will.

Eigene KV gibts ab 451 € = sog. Midi-Job (Gleitzone 451 bis 800 €). Da zahlt man alle Sozialbeiträge (AG 1/2 und AN einen abgespeckten Teil). Das Einkommen wird mit einem Faktor verringert und der AN-Anteil der Sozialbeiträge ist daduch deutlich geringer.

Hat man so etwas, dann wäre auch ein Kind familienversichert.

Da Versicherungspflicht in einer Krankenkasse besteht kommt man auch bei einem Minijob nicht um den Mindestbeitrag herum.
Man wäre aber eben krankenversichert (das Kind dann auch).
Der Minijob hat darauf gar keinen Einfluss.

Sicherlich auch bei Einkommen 0 €. Man erwartet eben die Person hätte hohes Rücklagen und kann es so finanzieren oder sie muss Sozialhilfe beantragen und ist dann so auch krankenversichert. Das Kind dann natürlich auch .
Und der Minijob wird dann ggf. angerechnet auf die Sozialhilfe.

Was ist daran eigentlich so kompliziert, unverständlich oder auch ungerecht ?

MfG
duck313

Servus,

Was ist daran eigentlich so kompliziert, unverständlich oder auch ungerecht ?

darauf bezieht sich die Frage nicht.

Sie bezieht sich darauf, wie viel monatlich bezahlt werden muss, da hier die von verschiedenen „Gesetzlichen“ veröffentlichten Hinweise offenbar missverständlich sind.

Wenn Du magst, kannst Du ja dazu was schreiben.

Schöne Grüße

MM

1 Like

Hallo,
Duck hat es ja schon alles super beschrieben, deshlab Sternchen und keine weiteren Erläuterungen sondern nur Ergänzungen, die mir am Eingangste4xt aufgefallen sind.

Hallo Wissende,

bei der Suche nach Informationen, wie die KV bei Minijobbern
geregelt ist, stoesst man im Internet auf
unterschiedlichste Aussagen (auch bei den Kassen selbst),
einig ist man sich nur, dass der AG keinen Beitrag zur KV
zahlt. - das stimmt so nicht - was stimmt, ist, das ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis für sich allein keine Krankenversicherungspflicht auslöst -

mehrere dagegen können nach Zusammenrechnung schon zur Krankenversicherungspflicht führen.:

Genannte Optionen sind:

  1. der AN muss sich im vorhinein selbst versichern
    (Minimalbeitrag ca. 150 Euro, der z.B. auch vollständig
    Erwerbslosen mit 0€ Gehalt berechnet wird)

I m vorne hinein muss der Arbeitnehmer nix, denn er muss auch ohne diese geringfügige Beschäftigung gegen Krankheit versichert sein, z.B. auch in einer PKV - aber es geht auch eine eigene, freiwillige oder Pflichtversicherung.,

  • der AN wird als selbstaendig betrachtet (Minimalbeitrag ca.
    350 Euro)

Dies aber nur, wenn er auch wirklich hauptberuflich Selbständig ist !

  • der Beitrag des AN berechnet sich aus ca. 13% seines Gehaltes
    (bei einigen Kassen gibt es dazu sogar einen eigenen Rechner)

**Welcher Beitrag -Pflichtbeitrag oder freiwilliger Beitrag ? und woher kommen die ca 13% ?

**

Gehen wir nun von einer Putzhilfe P aus, die im Monat 16
Stunden a 10 Euro leistet, somit 160 Euro Gehalt hat. Davon
könnte sie nun schwerlich 150 bzw 350 Euro zahlen (wobei ich
Punkt 2 sowieso für sehr fragwürdig halte), was aber ja nicht
per-se heisst, dass diese Punkte nicht der Wahrheit
entsprechen.

Was muss die nun in NRW lebende Putze P nun wirklich als KV
Beitrag zahlen (sagen wir bei der AOK oder TK, sofern dieses
Krankenkassenabhängig wäre)?
**Wie ist die „Putzhilfe“ krankenversichert bisher ?

**

Und wäre ihr Kind dann auch familienversichert?
Kann erst beantwortet werden, wenn Frage nach Krankenversicherung geklärt ist.

Was ergibt sich, wenn der Minijob nach 6 Monaten aufgegeben
wird (sagen wir Minijob Januar bis Juni)? Ergibt sich dann
eine rückwirkende Neuberechnung der Beiträge auf Basis des
dann erzielten Gehaltes?
Kann so nicht beantwortet werden ?
Ach so: H IV würde in diesem Fall nicht beantragt werden. P
würde bei freier Kost und Logis bei ihren Eltern wohnen.

Wie alt ist die Tochter eigentlich und noch mal, wie ist sie krankenversichert,. ?

Mit freundlichem Gruss
E.

Gruss
Czauderna

Hallo,

im Prinzip ist 1.) richtig. Kind ist damit familienversichert.

2.) ist falsch, denn mit 4 Std,/Woche ist man nicht hauptberuflich selbstständig und sie ist ja auch Minijobberin.

3.) ist falsch, denn 13% gibt es nicht und da sie freiwilig versichert ist, gilt der Mindestbeitrag.

Viel Glück

Barmer

Hi,

**Welcher Beitrag -Pflichtbeitrag oder freiwilliger Beitrag ?
und woher kommen die ca 13% ?

**

die 13% kämen aus dem Beitragsrechner der TK. Dort ist der Satz sogar schriftlich hinterlegt und der Beitrag wird zu einem marginalen Betrag runtergerechnet (also deutlich weniger, als die TK selbst als Minimalbeitrag benennt). Da aber zweifelhaft wäre, ob dieser Rechner tatsächlich korrekte Daten liefert, wurde diese Frage hier gestellt.

Wie ist die „Putzhilfe“ krankenversichert bisher ?

Sie wäre familienversichert, würde aber nach der Scheidung mit dem/den Minijobs anfangen, zunächst mal mit einem und würde auch keine Sozialhilfe etc. beantragen wollen.

Und wäre ihr Kind dann auch familienversichert?

Kann erst beantwortet werden, wenn Frage nach
Krankenversicherung geklärt ist.

siehe oben.

Mit freundlichem Gruss
E.

Servus,

die 13% kämen aus dem Beitragsrechner der TK.

und sind das, was dort auch steht: Ein Pauschalbeitrag für geringfügig Beschäftigte. Das ist eine pauschale Abgabe, die durch den Arbeitgeber entrichtet wird und keine Ansprüche des Beschäftigten auf Versicherungsleistungen begründet.

Der Beschäftigte merkt nichts von diesem Beitrag, aber er hat auch nichts davon.

Schöne Grüße

MM

Hi,

die 13% kämen aus dem Beitragsrechner der TK.

inzwischen funktioniert der Beitragsrechner nicht mehr und auch im
Gehaltsrechner stehen nun 14.6% … Du arbeitest wohl bei der TK :wink:

und sind das, was dort auch steht: Ein Pauschalbeitrag für
geringfügig Beschäftigte. Das ist eine pauschale Abgabe, die
durch den Arbeitgeber entrichtet wird und keine Ansprüche des
Beschäftigten auf Versicherungsleistungen begründet.

Oh, dort stehen nun berechnet:

Arbeitgeberabgaben KV 11,68 Euro

Gesamtabführungsbeiträge (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberabgaben)
Gesamtbeitrag KV 24,64 €

Von pauschaler Abgabe lese ich auf der Seite nichts.

Das vermittelt nun erstmal den Eindruck, der Arbeitende hätte für
12,96 Euro zusammen mit den Zahlungen des AG den KK Beitrag gezahlt.

Mag sein, dass das nun auf Minijobber nicht zutrifft, aber für wen ist diese Rechnung dann?

Gruss
E.

Hi,

**Welcher Beitrag -Pflichtbeitrag oder freiwilliger Beitrag ?
und woher kommen die ca 13% ?

**

die 13% kämen aus dem Beitragsrechner der TK. Dort ist der
Satz sogar schriftlich hinterlegt und der Beitrag wird zu
einem marginalen Betrag runtergerechnet (also deutlich
weniger, als die TK selbst als Minimalbeitrag benennt). Da
aber zweifelhaft wäre, ob dieser Rechner tatsächlich korrekte
Daten liefert, wurde diese Frage hier gestellt.
Die Antwort dazu wurde inzwischen gegeben

Wie ist die „Putzhilfe“ krankenversichert bisher ?

Sie wäre familienversichert, würde aber nach der Scheidung mit
dem/den Minijobs anfangen, zunächst mal mit einem und würde
auch keine Sozialhilfe etc. beantragen wollen.
**Nun, das ist in der Tat so, nach Rechtskraft des Scheidungsurteils muss sich die Ehefrau selbst krankenversichern und wenn es dann nicht zur Krankenversicherungspflicht kommt, dann ist sie (je nach Einkommen) mit mindestens 160,00 € mtl dabei.

**

Und wäre ihr Kind dann auch familienversichert?

Kann erst beantwortet werden, wenn Frage nach
Krankenversicherung geklärt ist.

Das Kind hat Anspruch auf Familienversicherung bei beiden Elternteilen, also entweder, es bleibt beim Vater mitversichert oder es wechselt in die Familienversicherung bei der Mutter.

siehe oben.

Mit freundlichem Gruss
E.

Gruss
Czauderna

Servus,

auch im Gehaltsrechner stehen nun 14.6% … Du arbeitest wohl bei der TK :wink:

auch im Gehaltsrechner kann man diesen pauschalen Beitragssatz optional einstellen. Ob das nur bis 450 € funktioniert und bei höheren Löhnen gesperrt ist, hab ich nicht probiert.

Mag sein, dass das nun auf Minijobber nicht zutrifft, aber für wen ist diese Rechnung dann?

Wenn mehrere geringfügige Beschäftigungsverhältnisse vorliegen, werden sie SV-, KV- und PV-pflichtig. Im Bereich der Gleitzone werden die Arbeitnehmerbeiträge schrittweise bis zur vollen Höhe aufgebaut; eine eigene Krankenversicherung mit eigenem Leistungsanspruch ist gegeben, sobald die Versicherungspflicht (nicht: pauschale Verbeitragung für geringfügige Beschäftigung) eintritt.

Schöne Grüße

MM