Krankenversicherung bei Rentner nach freiwilliger

Also… mein Vater ist nun 57, seit bestimmt 10 Jahren arbeitslos ohne Leistungsbezug, da er Einnahmen aus Vermietung hat. Somit muss er sich auch bei der Krankenkasse „freiwillig“ versichern. Blöd an der Sache ist nur, dass das ja Einkommensabhängig ist und er aber nicht - wie ein normaler Arbeitnehmer - sich die Kosten mit dem Arbeitgeber teilt, sondern den kompletten Beitrag zur KV alleine tragen muss. Durch seine Mieteinkünfte ist er durch sparsames Leben nicht wirklich zur Arbeit gezwungen, erschwerend kommt zudem eine Herzerkrankung, die ihn sogar den Behindertengrad 50% verschafft hat. Er würde gerne vorzeitig in Rente gehen und hofft natürlich auch die KV-Beiträge zu senken indem dies nur noch anhand seiner Rente berechnet wird. Hier sehe ich glaub ein Problem: wenn er „pflichtversichert“ wäre, würde das glaub so funktionieren. Ich vermute nur er bringt nicht die richtigen Voraussetzungen mit und muss sich auch bei der KVdR „freiwillig“ versichern.
Weiß da irgendwer Bescheid und kann mir da auf die Sprünge helfen?
Besten Dank

Charly

Entspannung…

Wenn er immer gesetzlich versichert war, egal ob pflicht- oder freiwillig, kommt er in die Pflichtversicherung als Rentner. Das heisst. keine Beiträge auf Mieten und Kapital !

Gruss

Barmer

Vielleicht hilft Dir das weiter?

"Wie hoch sind die Krankenkassenbeiträge?

Der Versicherungsbeitrag wird nach dem allgemeinen Beitragssatz erhoben. Das erscheint vielen Rentnern ungerecht, da sie keinen Anspruch auf Krankengeld haben. Prinzipiell sind Beiträge zu zahlen auf gesetzliche Rente, Versorgungsbezüge und auf Arbeitseinkommen - bis zu einer Grenze von 3.825,00 Euro monatlich. Aus der gesetzlichen Rente tragen die Rentenversicherungsträger den halben Beitrag. Er wird direkt von der Rente einbehalten und an die Kassen abgeführt.

Rentner mit Versorgungsbezügen oder Arbeitseinkommen haben die Beiträge alleine zu entrichten. Bei freiwillig Versicherten werden zusätzlich Zinsen, Mieten und sonstige beitragspflichtige Einnahmen berücksichtigt. Genaueres ist in den Verfahrensgrundsätzen des GKV-Spitzenverbandes geregelt.

Außerdem wird ein Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen erhoben. Dieser ist rechnerisch im allgemeinen Beitragssatz von 15,5 v. H. enthalten. Rentner haben diesen genauso zu tragen wie andere Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung.

Wichtig: Freiwillige Mitglieder und privat Versicherte zahlen die kompletten Beiträge und erhalten nur auf Antrag vom Rentenversicherungsträger einen Zuschuss zur Krankenversicherung."

Hallo Charly,

um in die KVdR zu dürfen muss man bei Rentenbeginn die 2. Hälfte seines Arbeitslebens zu 90% pflichtversichert in der gesetzlichen KV krankenversichert gewesen sein.

Da das bei Deinem Vater nicht vorliegt, kann er als freiwilliges Mitglied in die KVdR.

Die Beiträge werden von der Rente eingezogen als voller Beitrag abzüglich des Zuschusses zur KV den die gesetzliche Rentenversicherung zahlt und von allen anderen Einkünften wie Miete, Kapital etc. Von diesen Einnahmen wird der volle Beitrag kassiert.

Rente für Schwerbehinderte : hier kann man alles nachlesen…

http://www.finanztip.de/recht/sozialrecht/rententipp…

Frühester Rentenbeginn wenn alle Voraussetzungen erfüllt (50% Schwerbehinderung 35 Beitragsjahre) sind ist bei Deinem Vater 60 Jahre und 10 Monate, dann mit entsprechenden Abschlägen/Kürzungen der Rente. Der Abschlag beträgt 0,3% pro Monat insgesamt also 10,8%.

Als Schwerbehinderter, min 50%, und 35 Pflichtversicherungsjahren ist die Regelgrenze ohne Abschlag 63 Jahre 10 Monate.

Ich würde Deinem Vater empfehlen einen Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente zu stellen, da er ja schwerbehindert und erkrankt ist.

Gruß
Franjo

http://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/kra…

Das pdf dürfte dann sicher keine Frage mehr offen lassen :wink:

tja dany , da sieht es nicht gut aus , Rentner sind immer freiwillig Versichert in der KV ob er also Arbeitslos oder Rentner ist , ist nicht so wichtig er zahlt den Beitrag auf jeden Fall allein, nur wenn er Rente bekommt und noch weitere Einnahmen hat kann der Beitrag für die KV auch höher ausfallen ,der GdB von 50 spielt dabei keine Rolle sondern immer das gesamte Einkommen

ein Weg wäre die Rente erst zu beantragen wenn er das reguläre Rentenalter erreicht, es sei denn er würde BU Rente beantragen die wär dann aber gekürzt und das bleibt dann so auch bei der normalen Alterrente, hier ist genaues Rechnen angesagt was er jeweils bekommt.

Weiß da irgendwer Bescheid und kann mir da auf die Sprünge
helfen?
Besten Dank

Charly

hoffe das ist hilfreich Gruß Opi

Hallo Charly,
das ist ziemlich komplex… Steuer, Krankenversicherung, Rente…
Da möchte ich Dir keine falsche Auskunft geben.

Ich würde Dir empfehlen Dich direkt an die gesetzliche Rentenversicherung Deines Vaters zu wenden.

Liebe Grüße

Einsparmakler.de

Hallo,

wenn man einen Rentenantrag stellt und derjenige war immer (90 %) in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, wird als Rentner pflichtversichert. Beiträge werden dann nur noch aus der Rente und Zusatzrenten fällig. Mieteinnahmen zählen dann nicht mehr. Die Beiträge werden dann von der Rente abgezogen und von Rentenversicherungsträger an die Krankenkasse überwiesen. Aber Achtung: nach den Bundestagswahlen kann sich das alles wieder ändern.
MfG
Frankie

Hallo Dany,
bitte an die Rentenberatung wenden.
Gruß

Hey,
die Pflichtversicherung ,glaube ich soweit ich noch weiß, für die KVdR (Krankenversicherung der Rentner) wird wie folgt berechnet:
Erstmalige Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis Datum Rentenantrag davon die zeitliche Hälfte und in der muss er 9/10 in der gesetzlichen KV gewesen sein egal ob freiwillig oder pflicht oder familienversichert.

Hoffe das hilft weiter.
Schau mal ich habe im Netz noch was gefunden:
http://www.aok-bv.de/lexikon/k/index_00446.html

Gruß

Ich vermute, dass es zu dieser Fragestellung bereits eine Lösung gibt, falls nicht, bitte nochmals mailen.