Hallo,
ramses 90 hat es ja schon geschrieben, wenn du auch in der GKV versichert bist, dann könnte sie ggf. in die Familienversicherung. Das mit den vier Wochen weiterversichert, dem sog. nachgehenden Leistungsanspruch ist hier nicht möglich, das geht, nur wenn zwischen dem Ende der einen Krankenversicherungspflicht und dem Beginn der neuen Krankenversicherungspflicht nicht mehr als ein Monat liegt.
Das heißt, bist du nicht in der PKV, muss sich deine Ehefrau vom ersten Tag an selbst versichern und dann würde auch dein Einkommen bei der Beitragsbemessung eine Rolle spielen.
Gruss
Czauderna