Krankenversicherung: Der Fall von Dysfunktionen, deren Existenz der Versicherungsnehmer vor Beginn des Versicherungsschützes nicht wusste

Hallo,
ich hoffe, Sie werden meine Frage verstehen, obwohl ich mich bestimmt ungenau formulieren werde.

"Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet."
Das Prinzip kennen wir. Meine Frage:
Was ist aber bei jenen, sagen wir mal „Dysfunktionen“, von denen der Versicherungsnehmer bei Eintritt nichts wusste?

(Jetzt folgt die überlange Erläuterung, die Sie überspringen können, wenn Sie meine Frage schon verstanden haben…)

Zum Beispiel, jene Dysfunktionen an der Wirbelsäule, die man ein ganzes Leben mit sich trägt, ohne davon Bescheid zu wissen, entweder weil sie keine spezifische Beschwerde verursachen, oder weil man solche Beschwerde nie auf solche Dysfunktionen zurückgeführt hat, oder einfach weil solche Beschwerden nicht so gravierenden waren, dass man deswegen zum Arzt gegangen ist.

Nachdem man dann der Krankenversicherung beigetreten ist, verstärken sich solche Beschwerde, oder man kommt auf den Gedanken, sich die Wirbelsäule prüfen zu lassen.
Und man entdeckt solche Dysfunktionen.

Nehmen wir an, das passiert ein paar Monaten nach Beginn des Versicherungsschutzes.
Da es in diesen paar Monaten kein Trauma gab, ist es klar, dass solche Dysfunktionen schon vor Beginn des Versicherungsschutzes existierten. Das bestreitet der Versicherungsnehmer auch nicht.

Nehmen wir desweiteren an, dass der Versicherungsnehmer nun entscheidet, solche Dysfunktionen behandeln zu lassen.

Darf sich die jetzige Krankenversicherung weigern, die entsprechenden Kosten deswegen zu übernehmen, weil der Versicherungsfall vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten ist? (Wenn Ja, soll sie dann vielleicht beweisen, dass die Dysfunktion schon vor Versicherungsbeitritt existierte?)

Und wenn sie sich weigern darf, welche Krankenversicherung ist dann „zuständig“?
Denke man an einer Schieflage des Halses, die sich mit dem Alter „meldet“.
Wann ist sie eingetreten? Niemand kann es wissen. Möglicherweise existiert sie seit der Kindheit… :confused:

Ich habe als Beispiel Dysfunktionen an der Wirbelsäule benutzt, vielleicht war es das falsche Beispiel, ich bin kein Arzt, es geht mir um das Prinzip:
Was ist mit jenen vor Versicherungsbeitritt schon existierenden „Dysfunktionen“, die dem Versicherungsnehmer bei Versicherungsbeitritt unbekannt waren, und die dann besagter Versicherungsnehmer nach Versicherungsbeitritt entscheidet, behandeln zu lassen.

Falls die Frage schon gestellt und beantwortet wurde, würde ich mich um einen link freuen

Danke!

hi barbera,
gute Frage: wenn Du vor Abschluss einer Versicherung wusstest, dass ein Gesundheitsschaden vorliegt, ist die Versicherung natürlich außen vor. Aber: wenn Du vor Abschluss einer Versicherung gewusst haben müsstest (wenn Du vielleicht einen Verdacht bzgl. eines Gesundheitsschaden hattest), hättest Du Deiner Versicherung davon Kenntnis geben müssen.
Nun ist der Begriff "Dysfunktion"keine Diagnose, sondern lediglich eine vielleicht anzunehmende Möglichkeit ohne Beweiskraft, aber Versicherungen krümmen sich bei dem Gedanken an Herausgabe von Bargeld, deshalb erst einmal deren Weigerung, für die Kosten aufzukommen.
Also: meine Empfehlung ist ein Gutachten von einem Orthopäden, der/die Dir bescheinigt, dass Deine Beschwerden erst NACH Versicherungsabschluss so gravierend geworden sind, dass sie Krankheitswert haben, dann bist Du auf der sicheren Seite.
Viel Erfolg wünscht
synapse

Hallo, Versicherungsfall in der PKV ist die Behandlungsbedürftigkeit. Dysfunktionen, die weder bekannt sind noch Beschwerden verursachen, sind naturgemäß also kein Versicherungsfall.

Die von Dir genannten Alternativen zur Vorgeschichte enthalten allerdings einige Fallstricke: Wenn man Beschwerden hat, sind die im Antrag anzugeben, auch wenn man dafür andere Ursachen vermutet. Die Beweislast dafür, dass der Versicherungsfall vorher eingetreten ist, trägt aber im übrigen der Versicherer.

Viel Glück

Barmer