Krankenversicherung der Rentner

ich bin seit 1.10.2011 Rentner und beziehe eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und eine Betriebsrente. Nun wird von der Rente der Beitrag zur Kranken- und Pflege-Versicherung einbehalten, wobei die Rentenversicherungsanstalt wie ein Arbeitgeber einen Teil trägt. Bei der Betriebsrente (Versorgungsbezüge) wird der volle Satz und Steuern abgezogen. Das führt bei mir dazu, dass ich insgesamt an Kranken- und Pflegevericherung mehr bezahle, als ich zu meiner aktiven Zeit noch das 3 Fache verdient habe. Im übrigen wurde durch die Statusänderung „Rentner“ die Rate für die Zusatzversicherung (Chefartbehandlung und Zweibettzimmer) von einer Alterstabelle auf eine einkommensabhängige Tabelle umgestellt, was zu einer Verfünffachung des Beitrags führte.
Ist das eigentlich alles rechtlich OK und wissen das auch die zukünftigen Rentner, die eine zusätzliche Altersversorgung aufgebaut haben und damit Versorgungsbezüge erhalten, die zu entsprechenden Abgaben führen?

Hallo,

ich bin seit 1.10.2011 Rentner und beziehe eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und eine Betriebsrente. Nun wird von der Rente der Beitrag zur Kranken- und Pflege-Versicherung einbehalten, wobei die Rentenversicherungsanstalt wie ein Arbeitgeber einen Teil trägt.
Bei der Betriebsrente (Versorgungsbezüge) wird der volle Satz und Steuern abgezogen.
Das führt bei mir dazu, dass ich insgesamt an Kranken- und Pflegevericherung mehr bezahle, als ich zu meiner aktiven Zeit noch das 3 Fache verdient habe.

Kann man dazu mal eine Rechnung aufmachen? Müssen ja nicht die exakten Werte sein. Hat man über der Beitragsbemessungrenze verdient? Und auf die Betriebsrente hat man ja zu Arbeitszeiten noch gar keine Beiträge bezahlt. Das kann wohl nur eine Milchmädchenrechnung werden.
Ich gebe mal ein kleines Beispiel und gehe der Einfachheit halber von 20% Beitrag aus.
Bei 3.000€ Bruttoeinkommen fließen da 600€ an die GKV. Viele Arbeitnehmer bilden sich nun ein, sie würden 300€ bezahlen und der AG die anderen 300€. Allerdings liegt es auch der Hand, dass es vollkommen Bockwurst ist, ob man 600€ von 3.300€ Einkommen oder 300€ von 3.000€ Einkommen bezahlen würde. Im Endergebnis beiben einem 2.700€. Man könnte also durcuaus auch sagen, dass man zu Arbeitszeiten 600€ bezahlt hat. Vom Prinzip her ist das nichts anderes als wie es jetzt bei der Betriebsrente ist. Wäre es Dir da wohler, wenn Du von 300€ „nur“ 30€ Beitrag zahlen müßtest als wie jetzt von 330€ eben 60€?

Im übrigen wurde durch die Statusänderung „Rentner“ die Rate für die Zusatzversicherung (Chefartbehandlung und Zweibettzimmer) von einer Alterstabelle auf eine einkommensabhängige Tabelle umgestellt, was zu einer Verfünffachung des Beitrags führte.

Was hat das mit der KVdR oder den Beiträgen zur GKV zu tun? Ist das eine private Versicherung? Eigentlich sind die ja risiko- und nicht einkommensabhängig.

Ist das eigentlich alles rechtlich OK

Absolut.

und wissen das auch die zukünftigen Rentner, die eine zusätzliche Altersversorgung aufgebaut haben und damit Versorgungsbezüge erhalten, die zu entsprechenden Abgaben führen?

Nee, nicht alle. Zum einen werfen viele keinen Blick in die Vertragsbedingungen privater Verträge. Und diese mögliche Verfünfachung des Beitrages bei Renteneintritt wird mit hoher Wahrscheinlichkeit von vielen Versicherungsverkäufen auch nicht intensiv im Verkaufsgespräch behandelt.
Und nicht alle Formen der zusätzlichen Altersvorsorge sind Versorgunsbezge und führen zu einer Beitragspflicht in eine Krankenversicherung.
So hat man für die Betriebsrente wohl zu Arbeitszeiten keinen einzigen Cent Beitrag und Steuern gezahlt. Wer selbst von seinem bereits versteuerten und verbeitragten Einkommen irgendwelche Ansprüche/Vermögen aufgebaut hat, muss diese naturgemäß jetzt (weitgehend) nicht nochmal versteuern bzw. verbeitragen.

Grüße

Hallo,

als ich zu meiner aktiven Zeit noch das 3 Fache verdient habe.

Das nennt man wohl Altersarmut. Ein Normalverdiener müßte Grundsicherung beantragen, wenn er nur noch ein drittel seines letzten Nettos hätte.
Die Politiker sind nicht dazu zu bewegen die Beitragsbemessungsgrenzen abzuschaffen, sonst gäbe es derartiges nicht. Freue dich, daß du so viel verdient hast und relativ billig versichert warst, statt dich jetzt zu beklagen den normalen Beitrag zu bezahlen, den andere (relativ gesehen!) ihr ganzes Leben lang bezahlen.

Cu Rene

Hallo old-globi,

„rechtlich“ ist das bestimmt ok.Wir sind ja ein geordneter Staat.
Nur - der Gedanke der vermutlich hinter deiner Frage steht ist für meine Begriffe nicht „o.k“.

Gruß

T.

Hallo,
es gibt Rentner, die bei jeder Rentenerhoehung die Reduzierung nachgerechnet haben.
(die zahlen mal grob angenommen)
Rente hoeher plus 6 Euro
Krankenversicherung hoeher minus 1 Euro
Zusatzrente oeffentl Dienst geringer 6 Euro

Rentenerhoehung minus 1 Euro
War alles mehrfach rumtelefoniert genau so vertraglich richtig, mit jeder Erhoehung wurde der ausgezahlte Betrag weniger, jahrelang, immer wieder.
Gruss Helmut