Hallo,
ich bin EU-Bürger und seit 12 Jahren in Deutschland wohnhaft. Ich habe nun eine Brasilianerin geheiratet und wir gehen demnächst zum Ausländerbehörde, um für sie eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Ich bin bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert, die mir auch versichert hat, dass wenn die Aufenthaltstitel vorliegt, wird sie automatisch mitversichert. Nun überall ist es zu lesen, dass wenn man den Antrag beim Ausländerbehörde stellt, muss man schon versichert sein.
Meine Frau hatte eine Reiseversicherung, die 3 Monate lang gültig war und vor einer Woche ausgelaufen ist und da wir wussten, dass sie sowieso bei meiner Krankenkasse mitversichert wird, haben wir keine neue gekauft. Meine Frage ist: wird das ein Problem beim Erwerben des Aufenthaltstitels sein? Sollen wir lieber eine vorläufige Krankenversicherung kaufen oder wird es nicht notwendig sein?
Vielen Dank