Krankenversicherung - Ehegattennachzug

Hallo,

ich bin EU-Bürger und seit 12 Jahren in Deutschland wohnhaft. Ich habe nun eine Brasilianerin geheiratet und wir gehen demnächst zum Ausländerbehörde, um für sie eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen. Ich bin bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert, die mir auch versichert hat, dass wenn die Aufenthaltstitel vorliegt, wird sie automatisch mitversichert. Nun überall ist es zu lesen, dass wenn man den Antrag beim Ausländerbehörde stellt, muss man schon versichert sein.
Meine Frau hatte eine Reiseversicherung, die 3 Monate lang gültig war und vor einer Woche ausgelaufen ist und da wir wussten, dass sie sowieso bei meiner Krankenkasse mitversichert wird, haben wir keine neue gekauft. Meine Frage ist: wird das ein Problem beim Erwerben des Aufenthaltstitels sein? Sollen wir lieber eine vorläufige Krankenversicherung kaufen oder wird es nicht notwendig sein?

Vielen Dank

Hallo,

ich frage mich natürlich, warum Sie nicht 1 Woche früher beim Ausländeramt waren. Jedenfalls macht es wenig Sinn, jetzt noch 1 AR-Versicherung zu kaufen. Wahrscheinlich werden Sie gar keine bekommen, weil sie schon lange eingereist ist und auch hierbleiben will.

Ich denke, dass die Ausländerbehörde bei Vorliegen der Heiratsurkunde und ggf. eines Schreibens der GKV (aber die Gesetze kennen die auch so)keine Probleme machen dürfte. Aber das ist eine Frage für Ausländerrecht und nicht für Krankenversicherung.

Viel Glück

Barmer

Hallo,

ich frage mich natürlich, warum Sie nicht 1 Woche früher beim
Ausländeramt waren.

Na man muss ja ungefähr 4 Wochen warten, um einen Termin zu bekommen.

Jedenfalls macht es wenig Sinn, jetzt noch

1 AR-Versicherung zu kaufen. Wahrscheinlich werden Sie gar
keine bekommen, weil sie schon lange eingereist ist und auch
hierbleiben will.

Ich denke, dass die Ausländerbehörde bei Vorliegen der
Heiratsurkunde und ggf. eines Schreibens der GKV (aber die
Gesetze kennen die auch so)keine Probleme machen dürfte. Aber
das ist eine Frage für Ausländerrecht und nicht für
Krankenversicherung.

Viel Glück

Barmer

Vielen Dank für die Antwort!

Hallo,

das scheint eine verzwickte Situation zu sein. Ich kann nur für den Bereich gesetzliche Krankenversicherung sprechen, nicht fürs Ausländerrecht. Die kostenlose Mitversicherung geht jedoch definitiv nur, wenn eine Aufenthaltsberechtigung vorliegt.

Wenn für die Aufenthaltsgenehmigung eine Krankenversicherung nachgewiesen muss, bleibt ja kaum eine Wahl. Außerdem würde ich es nicht riskieren, nicht krankenversichert sein. Wenn es also irgendwie geht und finanzierbar ist, unbedingt eine befristete private Krankenversicherung abschließen, bis die Aufenthaltsgenehmigung vorliegt.

Viele Grüße

Da beißt sich die Katze in den Schwanz. Sie braucht eine Krankenversicherung um einen legalen Aufenthaltstitel zu bekommen, die bekommt sie aber nur, wenn sie bereits legal hier ist. Warum habt ihr das denn nicht geregelt, so lange die Reiseversicherung noch galt? Jetzt kann sie sich nur zum Mindestbeitrag bei deiner KK anmelden. So lange wird sie wohl den Beitrag zahlen müssen ( ca 160,00 € im Monat)

Hallo,

auf alle Fälle so schnell wie möglich eine Krankenversicherung für ausländische Gäste abschließen. Ab dem Moment, wo die gesetzliche Versicherung in Deutschland greift, kann man diese unter Einhaltung der Fristen wieder beenden. Die Behörden verlangen bei Beantragung der Aufenthaltsgehmigung einen Nachweis über das BEstehen einer KV. Sollte es nach Erteilung der Aufenthalsstgenehmigung Probleme mit der gesetzlichen Versicherung geben, bitte melden …fai123…

Hallo,
ab dem Tag der Heirat kann deine Frau kostenlos in der Familienhilfe bei der gesetzlichen KK mitversichert werden (siehe hierzu SGB V -§ 10)

Viele Grüße
Ayro

Hallo,

Tut mir leid, da kann ich nicht helfen.

MfG -Leo

Hallo,
tut mir leid. Das ist nicht mein Fachgebiet. Die Familenversicherung wird mit Einreise und Nachweis der Heitraturkunde durchgeführt. Wie es dann beim Ausländeramt weiter geht kann ich leider nicht sagen.

Hallo

normal ist mit der Heirat der Grundstein gelegt.
geregelt in §10 SGBV
Gruß

hallo, sorry, da bin ich überfragt…kann ich nicht beantworten

Hallo,

ich würde die Ausländerbehörde fragen wie und wo Deine Frau versichert sein soll wenn sie einen Antrag auf Einbürgerung stellt.
Gruß
Franjo

Hallo,
das mit der Ausländerbehörde denke ich ist halb so schlimm, weil Sie ja durch Ihre Heirat für Ihren Ehegatten aufkommen müssen und nicht der Staat. Das mit dem Nachweis eines Versicherungsschutzes betrifft mehr andere Ausländer (Nachzug vom Onkeln, Tanten, Eltern) für die der Staat (Sozialhilfe) im Krankheitsfalle nicht eintreten will. Also, wenn der Aufenthaltstitel ausgestellt wurde, bitte sofort mit der Heiratsurkunde zur Kranken-kasse gehen und die Familienversicherung beantragt. Diese tritt ein, wenn Ihr Ehegatte nicht mehr als 365,-- EUR (bei geringfügiger Beschäftigung 400,-- EUR mtl.) an Einkommen hat.
Ich hoffe, ich konnte ein bißchen helfen.
Freundliche Grüße
Frankie

Hallo bonsegnori,

wie das mit den Voraussetzungen bei der Ausländerbehörde ist, kann ich Dir nicht sagen.

Sollte deine Frau sich in Deutschland „ordnungsgemäß“ aufhalten, dann wird Sie auf jeden Fall bei dir in deiner Versicherung kostenfrei familienmitversichert.

viele Grüße
sigi-der-schwabe