Hallo Guenter,
also, dann gilt solange er nicht arbeitet die evtl.
Auslandsversicherung und wenn er arbeitet wird er
nach deutschem Recht sozialversichert.
Was heißt das denn, nach deutschem Recht sozialversichert? Läuft das über den Arbeitgeber? Ich bin selber noch Student und kenne mich damit überhaupt nicht aus :o) Bin vor allem unsicher, weil ich annehme, daß für Ausländer mit vorübergehendem Aufenthalt in Deutschland andere Regeln gelten als für Deutsche. (?)
Wenn alle Stricke reissen (aber nur dann) gibts nur eins -
heiraten, dann kannst du ihn mitversichern, sogar kostenlos.
Naja, heiraten wollen wir sowieso, aber nicht hier - für die Gebühren, die das Heiraten hier kostet, könnten wir uns wahrscheinlich schon eine sehr gute Versicherung für ihn leisten. ;oP Es soll ja wie gesagt auch nur für ein Jahr sein.
Sylvia