Hallo an alle.
Ich habe folgende Frage(n). Ich bin seit 6 Jahren mit einer Spanierin verheiratet. Wir leben in Deutschland und sind beide 60 Jahre alt. Ich bin selbstständig und privat krankenversichert. Meine Frau ist in Spanien staatlich krankenversichert. Sie hat seit vielen Jahren eine Erwerbsunfähigkeit von über 90%, empfängt daher vom spanischen Staat eine kleine Rente von ca. 400 EUR im Monat und ist in ihrer Krankenversicherung natürlich beitragsfrei gestellt.
Sie ist Diabetikerin und lässt sich (außer bei kleineren, akuten Erkrankungen) in Spanien behandeln. Wir pendeln zwischen den Ländern und bisher war dies auch kein großes Problem. Meine Frage zielt nun dahin - ist das überhaupt rechtens, was wir da machen? Sie ist in Deutschland gemeldet - muss sie sich jetzt in Deutschland versichern? Wenn ja, was passiert mit ihrer Beitragsfreiheit und ihrer Rente? Oder kann sie sich auf Dauer in Deutschland mit Ihrer europäischen Versichertenkarte behandeln lassen? Würde die spanische Krankenversicherung da irgendwann „Nein“ sagen, wenn nur noch Abrechnungen aus Deutschland kämen?
Fragen über Fragen, wie ihr seht. Ich würde mich freuen, wenn es hier einen KV-Experten gäbe, der uns hier weiterhelfen kann.
Ein schönes Osterfest wünscht
Hans