Krankenversicherung für Student der über 30 ist für 170 Euro im Monat

Hallo,

ich will zum Wintersemester ein Bachelor Studium beginnen.

Meine gesetzliche Krankenversicherung will von mir 170 Euro als Monatsbeitrag (Mindestbeitrag) weil ich über 30 bin. (wenn ich unter 30 wäre, soll es wesentlich günstiger möglich sein)

Weiß jemand zufällig wie ich billiger davonkommen könnte?

Gruß

Darius

Hallo,

eine auf Sicht preisgünstigere Variante gibt es nicht.

Gruß
J.K.

Hallo Darius,

ich sehe tatsächlich auch keine Alternative. Außer du verzichtest auf deinen gesetzlichen Krankenversicherungsanspruch und wechselst in einen sehr günstigen (aber dann auch leistungsschwachen) Tarif einer privaten Krankenversicherung. Dann ist es aber absolut wichtig, dass du dir vorher schriftlich von deiner Krankenkasse bestätigen lässt, dass sie dich nach deinem Bachelor wieder aufnimmt! Das ist wirklich wichtig, denn sonst bist du in der privaten Krankenversicherung „gefangen“.
Informier dich am besten.

LG

Hallo,
das ist absolut richtig, denn ich kann mir auch nicht vorstellen dass eine PKV-Versicherung, vergleichbar in den Leistungen mit der GKV, also eine Vollversicherung, billiger sein wird.
Obwohl, theoretisch ginge es doch billiger - einen Job mit mindestens 451,00 € bis. ca. 600,00 € und einer Arbeitszeit, die den Aufwand für das Studium überwiegt, dass demnach die Arbeitnehmereigenschaft im Vordergrund steht. Das würde dann schon billiger sein.
Ganz billig, um nicht zu sagen kostenlos wäre allerdings eine Familienversicherung, d.h. heiraten, natürlich jemanden, der in der GKV versichert ist und dann in die Familienversicherung.
Gruss
Czauderna

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Hallo,

das löst aber u.U. Probleme mit der Rentenversicherung hinsichtlich der Anrechnungs- bzw. Beitragszeiten aus. Mal ganz abgesehen von anderen Kinkerlitzchen, die mit der Frage, Vollzeitstudent oder nicht, zusammenhängen können (bspw. Wohnraum in Studentenwohnheimen).

Will sagen: man sollte sich das gründlich überlegen und dabei berücksichtigen, welche anderen Folgen das haben kann, die die finanziellen Auswirkungen aus der KV relativieren oder gar überkompensieren können.

Gruß
C.

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Gar nicht. Das ist der absolute Minimum-Tarif.

Gruß,
Steve

Hallo,
deshalb habe ich ja auch extra das Wort „theoretisch“ verwandt - was ich aber bei deinem Beitrag jetzt nicht so recht verstanden habe - was wären das genau für Probleme mit der Rentenversicherung - wenn es sich zweifelsfrei um ein krankenversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis handelt, also die Studenteneigenschaft nicht überwiegt, was hat das mit Anrechnungszeiten in der Rentenversicherung zu tun - hilf mir auf die Sprünge.
Gruss
Czauderna

Hallo,

naja, daß die DRV die entsprechenden Semester eben nicht mehr als Anrechnungszeiten akzeptiert. In dem Sinn vielleicht kein Problem, aber dessen sollte man sich bewußt sein.

Gruß
C.

Hallo,
ach das meintest du - da hast du aber recht, das ist kein Problem, denn da wären die „Semester“ ja mit tatsächlich gezahlten RV-Beiträgen belegt und die Frage der Anrechnung stellte sich nicht.
Gruss
Czauderna

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Wie soll das denn gehen?

Die Befreiung von der Versicherungspflicht ist hier begründet in der Studenteneigenschaft.

Entweder ist man danach versicherungspflichtig beschäftigt (wovon man bei einem frischen Bachelor bei einer derzeitigen Pflichtgrenze von 57.600,00€ in den meisten Fällen ausgehen kann), bzw. arbeitslos oder man ist es nicht.
Im ersten Fall wird man wegen des „geringen“ Verdienstes in die gesetzliche KV müssen.

Im zweiten Fall hat man die freie Auswahl, ob man sich freiwillig in der gesetzlichen KV versichert oder sich eine PKV sucht.

Da gesetzliche Krankenkassen mit wenigen Ausnahmen, die regional bedingt sind, keine Mitglieder ablehnen dürfen, muss man sich da gar nichts bestätigen lassen.

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Hallo,

günstigere Möglichkeiten:

  1. Heirat eines Mitgliedes der gesetzlichen Krankenversicherung -> kostenlose Familienversicherung (§ 10 SGB V)

  2. Aufnahme einer Beschäftigung mit mehr als 20 Stunden wöchentlich -> dann wird der Beitrag prozentual aus dem tatsächlichen Verdienst berechnet. Wenn der Bruttoverdient unter 991 Euro monatlich liegt, sinkt der Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung (es fallen dann aber auch Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung an).

  3. statt einer anerkannten Hochschule eine Fachschule (z.B. Techniker- oder Meisterschule) besuchen (§ 240 SGB V) besuchen -> dann gilt ein Beitrag wie für Studenten unter 30 Jahren, aber unabhängig vom Alter (aktuell ca. 90 Euro monatlich).

  4. Wechsel in einen billigen Tarif der privaten Krankenversicherung. Es kann aber Probleme geben: z.B.

  • nicht versicherte Leistungen: Reha/Kuren; Hilfsmittel; häusliche Krankenpflege, Psychotherapie (z.B. bei Burnout), Erstattungshöhe für Physiotherapie,

  • alle Leistungen sind privat zu zahlen, Mahnungen des Leistungserbringers erhält der Versicherte; gerade für Studenten kann das schwierig sein -> der Leistungserbringer bestimmt die Zahlungsfrist!

  • Rückkehrmöglichkeit (nach Studienabschluss oder -abbruch) in gesetzliche Krankenversicherung eingeschränkt: keine Rückkehrmöglichkeit bei Arbeitslosigkeit, bei Selbständigkeit als Existenzgründer oder Freiberufler, als Beamter, Soldat, Richter, Geistlicher, Fachschüler …

  • im Versicherungsantrag der Privatversicherung sind alle Erkrankungen der letzten Jahre zu 100% lückenlos und korrekt anzugeben. Sonst kann die Versicherung auch noch Jahre später den Vertrag beenden.
    Noch Fragen offen?

Gruß
RHW

Der Fokus macht jedes Jahr einen KK Vergleich, schau da doch mal :slight_smile: momentan ist glaube die HKK am günstigsten

Hallo, der Hinweis auf die Befreiung ist natürlich falsch, denn da hier keine Versicherungspflicht bestand , ist auch keine Befreiung nötig und möglich.

Im Ergebnis aber trotzdem so: erst eine Versicherungspflicht als Arbeitnehmer bringt einen in die GKV zurück, auf Zuruf geht das nicht.

Barmer

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Ähm, wenn man nicht pflichtig ist, ist man von der Pflicht befreit - hier per Gesetz.

Eben nicht, für das SGB V sind das zwei verschiedene Sachen und diese Ungenauigkeit führt oft zu schwerwiegenden Irrtümern. Wer qua Gesetz versicherungsfrei ist, kann und braucht nicht befreit zu werden.

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Hallo, theoretisch kann die Versicherungspflicht (die brauchst Du, um billiger versichert zu werden) auch über 30 verlängert werden. Dazu musst Du egenüber der Kasse gut begründen, warum Du nicht früher studieren konntest. 10 Jahre Eltern gepflegt , wäre gut, 2.Bildungsweg kann auch klappen.

Viel Glück

Barmer

Hallo Guido,

die Fachbegriffe sind hier beschrieben:

§ 5 SGB V -> Versicherungspflicht = Pflicht, eine gesetzliche Krankenversicherung zu haben

§ 6 und 7 SGB V -> Versicherungsfreiheit = automatische Ausnahmen von der Versicherungspflicht

§ 8 SGB V -> Befreiung von der Versicherungspflicht = auf Antrag des Versicherten innerhalb bestimmter Fristen

§ 9 SGB V -> Freiwillige Versicherung = auf Antrag wird man Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung, obwohl keine Versicherungspflicht vorliegt.

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/

Gruß
RHW

… ist qua Gesetz von der Versicherungspflicht befreit.

Darum geht es ja nicht.

Eine Freiheit bei einer allgemeinen Pflicht setzt eine Befreiung voraus.
Das sind aber Wortspielereien und vermutlich eher sprachwissenschaftliche Fragen als juristische.

Wir sind uns ja einig, dass er sich nicht extra befreien lassen muss - und beim nächsten mal setze ich die Befreiung in Anführungsstriche.

VG
Guido

… oder einfach einen Begriff nehmen, der nicht im SGB als Fachbegriff verwendet wird: z. B. die „Abwahl“, das „Loswerden“, die „Absage“ …

Wenn man z.B. den Pragraphen zur Familienversicherung (§ 10 SGB V) durchliest, ist dort eine „Befreiung von der Versicherungspflicht“ immer ein Ausschlussgrund für die Familienversicherung (z.B. über den Ehegatten).

In der Frage des Fragestellers würde das sonst zu einer völlig falschen Schlussfolgerung führen.

Auch um den geht es nicht …