Wie soll das denn gehen?
Die Befreiung von der Versicherungspflicht ist hier begründet in der Studenteneigenschaft.
Entweder ist man danach versicherungspflichtig beschäftigt (wovon man bei einem frischen Bachelor bei einer derzeitigen Pflichtgrenze von 57.600,00€ in den meisten Fällen ausgehen kann), bzw. arbeitslos oder man ist es nicht.
Im ersten Fall wird man wegen des „geringen“ Verdienstes in die gesetzliche KV müssen.
Im zweiten Fall hat man die freie Auswahl, ob man sich freiwillig in der gesetzlichen KV versichert oder sich eine PKV sucht.
Da gesetzliche Krankenkassen mit wenigen Ausnahmen, die regional bedingt sind, keine Mitglieder ablehnen dürfen, muss man sich da gar nichts bestätigen lassen.