Hat eine Rentnerin, die Insolvenz anmeldet und bisher Mitglied einer privaten Krankenversicherung war, die Möglichkeit, in die gesetzliche KV zu gehen?
Hallo, das ist icht möglich.
Gruß
Ja wenn Sie die Bedingungen erfüllt.
welche da wären:
Verheiratet, Gatte in der gesetzlichen
und ein Einkommen was bestimmte Grenzen für die Familienversicherung nicht überschreitet.
Gruß
DKV-Service-Center Rüdiger Maaß
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Ohne nähere Angaben zu Rentenart, alter Dauer Vorversicherung und Anderes mehr kann ich nicht korrekt antworten.
Sehr geehrter Herr Wolf,
leider nein. Per Gesetz ist es schon seit etlichen Jahren so geregelt, daß man ab Alter 55 nicht mehr in die GKV zurückkann. Nicht einmal dann, wenn die Voraussetzungen dafür ansonsten gegeben wären, was in diesem Fall bei der Rentnerin nicht gegeben ist.
Die private Insolvenz ändert daran gar nichts. Man kann also nur versuchen, die bestehende PKV durch Umstellung, notfalls auf den Basistarif, zu reduzieren. Bei finanzieller Hilfsbedürftigkeit wird im Basistarif ja der Beitrag halbiert, unter verschärften Umständen auch geviertelt. Wenn alle Stricke reißen, muß das Sozialamt oder entsprechende Stelle den Beitrag für den reduzierten Basistarif für sie tragen.
Das ist der Lösungsweg, wie ich ihn sehe.
Freundliche Grüße
M.Rischer
www.pkv-netz.com
Danke für die Antwort.
Zusätzliche Informationen:
- Sie ist 69 Jahre und Witwe
- Sie erhält eine Rente von ca. 890€
Hallo Rene,
normalerweise nicht, außer Sie war in den letzten jahren mal GKV-Versicherichert. Wir bräuchten da schon genauere Daten!!
MfG
-Leo!
Nein!
Ab 55 Jahren gibt es kein zurück mehr.
Aber es gibt die Möglichkeit in einen günstigeren Tarif zu wechseln.
Grundlage: § 204 VVG.
Keine Risikoprüfung bei gleicher oder minderer Leistung des neuen Tarifs.
Mitnahme sämtlicher Altersrückstellungen.
Hier sollte der Abschlussvermittler helfen.
Wenn keiner mehr existent: kann ich eine Firma vermitteln, die das dann macht. Die Versicherungen sperren sich da oft.
Hallo,
sollte sie dann als Rentnerin einen Krankenversicherungspflichtigen Job annehmen, könnten die Voraussetzungen vorliegen, dass eine gesetzliche Krankenkasse sie aufnehmen muss.
Ansonsten sehe ich keine Möglichkeit.
VG
ayro
Ich denke nicht.
Gruß
Dennis
jo dann steht das meinen oben genannten Bedingungen im Wege
Nein, sie kann ergänzend Grundsicherung beantragen, die PKV darf nur den halben Basistarifbeitrag nehmen. Aber das sind immer noch 330 EUR.
Ein Rückkejrgrund ist das nicht.
Viel Glück
Barmer
Wegen der Insovenz nicht.
Meines Wissen nach nicht