Danke für die Erläuterungen. Hoffe, dass nicht noch weitere Fragen auftauchen
Hallo, jetzt ist leider doch noch Frage aufgetaucht, hat aber nicht direkt was mit der KV für Rentner zu tun, denke aber, jemand hier weiß das.
Mal folgenden Fall angenommen: Der Versicherte erfüllt n i c h t die Voraussetzungen für die KV für Rentner, will sich aber freiwillig krankenversichern lassen bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Er ist verheiratet, seine Frau ist bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Jetzt bekommt er Altersrente, aber nur 400 € mtl., sonst keine Einkünfte. Kann er sich über seine Frau krankenversichern (über Familienversicherung - m. W. monatliches Gesamteinkommen maximal 485 €)? Macht es einen Unterschied, ob er statt Altersrente eine Betriebsrente bekommt oder auch sonstige Einkünfte hat wie aus Miete/Kapitaleinkünfte oder auch eine Mischung von mehreren Einkünften, es dürfen nur die 485 € mtl. zusammen nicht überschritten werden?
Habe auch gelesen: „Es darf keine andere Krankenversicherung bestehen, die eine Familienversicherung ausschließt, z. B. eine Pflichtversicherung als Arbeitnehmer:in oder Rentner:in.“
Heißt das, sobald Rente fließt, egal ob Altersrente von der Deutschen Rentenversicherung oder eine Betriebsrente, dann ist keine Familienversicherung mehr möglich?
Hallo,
wenn sein Gesamteinkommen monatlich (2023) 485,00 € nicht überschreitet, dann kann er sich bei seiner Ehefrau Familienversichern lassen. Ich denke, das wurde hier schon klar geschrieben.
Gruss
Czauderna
Hallo,
richtig, was du gelesen hast, allerdings offenbar nicht die richtige Schlussfolgerung getroffen.
Die Familienversicherung ist nicht möglich, wenn eine Vorrangversicherung besteht z.B. eine Pflichtversicherung als Arbeitnehmer/in oder Rentner/in. Um diese Frage geht es hier jetzt schon des Öfteren.
Merke : der Bezug einer gesetzlichen Altersrente und/oder eine Betriebsrente führt nicht automatisch zu einer Pflichtversicherung.
Gruss
Czauderna
Hallo,
OK, hab ich leider nicht gelesen. Danke nochmal für die Hilfe.
Robert