Krankenversicherung, gesetzliche

Hallo,
möchte mit der Anfrage mich mal vergewissern, dass mein Kenntnisstand auch noch aktuell ist (falls was nicht richtig sein sollte, bitte korrigieren). Insbesondere, weil vor einigen Tagen mir ein Bekannter nämlich was erzählt hat, was meinem Kenntnisstand widerspricht.

Pflichtversicherte Arbeitnehmer müssen nur auf die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Beiträge zur Krankenversicherung (KV) zahlen, jedoch nicht auf Einkünfte aus Mieteinnahmen/Kapitalvermögen. Sollte der Arbeitnehmer später gesetzliche Rente beziehen und nicht die Voraussetzungen für die Aufnahme in die KV für Rentner erfüllen, dann muss er jedoch nicht nur auf die erhaltene Rente, sondern auch auf Einkünfte aus Mieteinnahmen/Kapitalvermögen Beiträge zur KV zahlen.

In die KV für Rentner kommt nur wer in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens mindestens 90 Prozent der Zeit gesetzlich versichert war. Bekommt der Versicherte eine gesetzliche Rente von der Deutschen Rentenversicherung, dann muss er nur darauf Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen; evtl. auch noch auf andere Renten wie z. B. Betriebsrenten oder aus Arbeitseinkommen. Rentner in der KV für Rentner müssen aber auf Einkünfte aus Kapitalzinsen/Mieteinnahmen keine Beiträge zur Krankversicherung zahlen.

Gibt es hier Ausnahmen? Was ist, wenn jemand die Voraussetzungen für die KV der Rentner erfüllt (weil nie privat versichert), aber z. B. nur eine geringe gesetzliche Rente bezieht, jedoch vermögend ist und daraus hohe Einkünfte aus Mieteinnahmen/Kapitalvermögen hat? Zahlt er dann auch nur auf die Rente Beiträge zur KV?

Und wenn jemand die Voraussetzungen für die KV der Rentner nicht erfüllt, spielt der Mindestbeitrag von derzeit noch 1.096,67 € monatlich für die freiwillige KV eine Rolle? Angenommen, jemand hat nur 600 € mtl. Altersrente mtl. sonst keine Einkünfte, muss er auch nur auf diese 600 € mtl. Krankenversicherungsbeiträge zahlen? Wobei die Hälfte meines Wissens die gesetzliche Rentenversicherung übernimmt. Pflegeversicherung muss dieser Rentner jedoch selbst übernehmen.

Danke im Voraus für Eure Bemühungen.

Gruss
Czauderna

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Danke für die Antworten. Muss aber trotzdem nochmal nachfragen, damit es was nicht falsch verstehe, und zwar zur Frage: „Und wenn jemand die Voraussetzungen für die KV der Rentner nicht erfüllt, spielt der Mindestbeitrag von derzeit noch 1.096,67 € monatlich für die freiwillige KV eine Rolle?“ Antwort: „ja, das tut er, weil es sich dann eben um eine freiwillige Versicherung handelt“.

Solange dieser Jemand keine gesetzliche Rente bezieht ist mir klar, er muss Mindestbeiträge zur KV (und natürlich auch Pflegeversicherung) auf mindestens 1.096,67 € mtl. zahlen, auch wenn er weniger verdienen bzw. Einkünfte erzielen sollte. Aber wie ist es, wenn er dann gesetzliche Altersrente bezieht, z. B. nur 200 € monatlich und sonst keine Einkünfte? Muss er dann tatsächlich auf die 1.096,67 € Beiträge zur KV + PV zahlen? Das würde ja im Ergebnis bedeuten, dass ihm von seiner kleinen Rente fast nichts mehr übrig bleibt.

Gruß

Robert

Wie verträgt sich

mit

?
Dann ist er doch pflichtversichert?!

Bedeutet: wer in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens weniger als 90 Prozent der Zeit gesetzlich versichert war, kommt nicht in die gesetzliche Rente für Rentner.
Er/sie/es kann aber trotzdem Anspruch auf eine gesetzliche Rente haben, z.B. aufgrund von Versicherungszeiten in der ersten Hälfte seines Erwerbslebens, und kann sich freiwillig in der GKV versichern.

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muss natürlich heissen: „kommt nicht in die gesetzliche Versicherung für Rentner“

Ja, genau so wie Axurit sagt. Jemand kommt nicht in die Krankenversicherung für Rentner, weil er die 90 % der Zeit seines Erwerbslebens nicht gesetzlich krankenversichert war. Wie sieht es aus, wenn er gesetzliche Altersrente von angenommen nur 200 € mtl. bekommt ohne sonstige Einnahmen? Auf welcher Grundlage werden seine Beiträge zur KV+PV berechnet als freiwillig Versicherter in einer gesetzlichen KV? Aus den 200 € oder den 1.096,67 € bzw. jeweiligen Mindestbetrag, der ja meines Wissens nächstes Jahr etwas steigen soll?

Hallo,
ja, genau so ist es - wer nicht als Rentner pflichtversichert werden kann, weil er/sie die Vorversicherungszeit nicht erfüllt hat, der muss sich freiwillig krankenversichern, entweder in der(bisherigen) GKV-Kasse oder in der PKV.
In der GKV-Kasse geht es immer nach dem Einkommen und bei freiwillig Versicherten eben unter Berücksichtigung der Mindestbeitragsbemessungsgrenze - heißt in unserem Beispiel tatsächlich
nur 250,00 € gesetzliche Altersrente, aber Beitrag nach Mindestbeitragsbemessungsgrenze.
Raus aus der Nummer käme man, nur wenn einen Ehepartner hat, der/die auch in der GKV versichert ist, dann könnte man in die Familienversicherung oder man sucht sich schnell noch jemanden zum Heiraten (muss aber in der GKV sein).
Gruss
Czauderna

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Off Topic

… das eröffnet ja ganz neue Gewichtungen bei der Partnerwahl im Alter :grin: da rutscht ’Sympathie’ auf der Prioritätenskala womöglich unter ,Versichertenstatus’ :grin:

…beim ersten Kennenlernen also erstmal zu Arzt- und Apothekenbesuchen begleiten …:sunglasses:

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Das ist dann - außer Paß - ein weiteres Feld für Scheinehen. :sunglasses:

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Hallo,
OK, jetzt wieder was dazu gelernt. Hatte ich anders im Kopf.

Es gibt also Extremfälle in „beide Richtungen“. Der eine hat geringe Rente, aber hohe Einkünfte aus Kapitalvermögen und Vermietung, zahlt aber wenig für die KV+PV, weil er in die KV der Rentner kommt. Der andere mit gleich geringer Rente aber ohne sonstige Einkünfte legt viel für die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen KV hin, weil er Mindestbeitrag für KV+PV zahlen muss wegen nicht erfüllter 90 % der Zeit seines Erwerbslebens.

Heißt jetzt, auch wenn es jemand schafft aus der privaten KV zu kommen, was ja auch nicht so einfach ist, aber die besagten 90 % der Zeit seines Erwerbslebens nicht erfüllt, kann das je nach Höhe der Rente für ihn auch nach Jahren noch nachteilig sein.

Vielen Dank nochmal für Eure Bemühungen.

Robert

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Hallo,
aus der PKV zu kommen ist mit einem Alter von 55 Jahren und älter nach heutigem Stand grundsätzlich nicht möglich, es sei denn, es tritt Krankenversicherungspflicht ein oder es gibt einen Anspruch auf Familienversicherung, was aber dann an der Höhe der Einkünfte scheitern könnte.
Aber machen wir doch wieder mal ein Beispiel der extremen Art -
Herr Mustermann wechselte mit dem 30 Lebensjahr, also im Jahre 1990 in die PKV weil er sich selbständig gemacht hatte und die PKV eben finanziell für ihn die bessere Lösung war.
Er verzichtete auf eine freiwillige Rentenversicherung über die Bundesversicherungsanstalt, sondern plante seine Altersvorsorge anderweitig durch Immobilien und Aktien.
Im Jahre 2014 entschloss sich Herr M. doch den Weg in die GKV zurückzunehmen. Weil dies aber nicht so einfach ging, gab Herr M. seine selbständige Tätigkeit auf und nahm eine Angestelltentätigkeit auf, aufgrund derer, er krankenversicherungspflichtig wurde (weil vor dem 55. Lebensjahr) und deshalb in die GKV wechseln musste. Nach sechs Monaten sagen wir mal zum 30.06.2014 gab er diese Tätigkeit wieder auf und machte sich wieder selbständig.
Jetzt war er in der GKV freiwillig versichert und zahlte seinen Beitrag nach dem Einkommen, das auf den jeweiligen Einkommensteuerbescheiden stand, z.B. Einnahme aus Gewerbe (2000,00 € mtl), Vermietung/Verpachtung (1500,00 € mtl.), Kapitalerträge(500,00 € mtl.) insgesamt demnach nach 4000,00 € mtl.
Herr M. beantragt am 15.01.2025 seine Altersrente bei der gesetzlichen Rentenversicherung, auf die er einen Anspruch hat, weil er bis zum 30. Lebensjahr die notwendigen 60 Kalendermonate Beitragszahlung vorgenommen hat und die sechs Monate aus seiner Beschäftigung in 2014 auch noch hinzukamen. Gleichzeitig, und jetzt kommt das Extreme, entledigt er sich sämtlicher Vermögenswerte, in dem er diese seiner Lebensgefährtin schenkte, die ohnehin schon selbst stinkreich ist. Seine Altersrente beträgt 250,00 € mtl. Brutto zzgl. eines Beitragszuschusses von ca.
18,00 €. Da er die notwendige Vorversicherungszeit für die KVdR (Krankenversicherung der Rentner) nicht erfüllt hat, muss er sich ab Rentenbeginn weiterhin freiwillig versichern. Hier greift nun die Mindestbeitragsbemessungsgrenze, weil er eben nur 250,00 € Bruttorente hat, was er auch seiner Krankenkasse, die das nicht glauben will, zweifelsfrei nachweisen kann.
der Krankenkasse bleibt nur noch die Möglichkeit den gültigen Sachbezugswert (2023 -543,00 €)
für Unterkunft und Verpflegung) als fiktives Einkommen hinzuzurechnen, womit dann schlussendlich 793,00 € zu Buche stehen, immer noch ca. 300,00 € unterhalb der Mindestbeitragsbemessungsgrenze. Das würde nun, solange auch dieser Zustand anhält, immer so bleiben, wobei die Mindestbeitragsbemessungsgrenze, aber auch der Sachbezugswert jährlich sich nach oben verändert und die Rente evtl. auch.
Soweit unser Extrembeispiel, was in der Realität eigentlich nicht vorkommen dürfte.
Klar, er zahlt nach der Mindestbeitragsbemessungsgrenze, mtl. ca. 197,00 € ./. 18,00 € Beitragszuschuss, also 179,00 €, aber was würde er zahlen, wenn er in der PKV verblieben wäre für eine Vollversicherung ?
Gruss
Czauderna

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Danke für das interessante Beispiel. Wobei ich hier trotzdem nachfragen muss wegen des Sachbezugswerts von 543,00 € im nächsten Jahr (hab noch nie davon gehört). Wann kann die KV den Sachbezugswert als fiktives Einkommen hinzuzurechnen? Kann der auch auf die Mindestbeitragsbemessungsgrenze draufgerechnet werden?

Im geschilderten Beispiel macht die Hinzurechnung der 543,00 € ja keinen Unterschied, es bleibt bei der Mindestbeitragsbemessungsgrenze. Würde aber natürlich was ausmachen, wenn zu den rund 1.096 € bzw. rund 1.130 € Mindestbeitragsbemessungsgrenze nächstes Jahr noch die 543,00 € hinzukommen. Dann wären wir bei 1.673 € € nächstes Jahr, auf das Beiträge für KV + PV zu zahlen wären.

Und richtig, was würde er in der privaten KV zahlen.

Und noch Frage zum Beispiel: Muss er aus 793,00 € oder nächstes Jahr rund 1.130 € Beiträge zur KV + PV zahlen?

Zwischen ca. 800 und 1400€ /mtl

ich habe den Rechner hier verwendet https://lotse.softfair-server.de/b2c/#/ergebnis/voll?userexid=19315028-0b34-11e8-8000-acbd46a275f6 und mal nur die Standardwerte übernommen um eine Näherung zu haben

Gruß h

Sehe ich schon richtig im geschilderten Beispiel: Er macht aber nichts Verbotenes, wenn er seiner Lebensgefährtin Vermögen überträgt, oder? Und würde wahrscheinlich keinen Unterschied machen, wenn es seine Frau wäre, welcher er Vermögen überträgt (von steuerliche Sachen wie Schenkungssteuer mal abgesehen).

Ja, kenne einige, die unter der privaten KV „leiden“ :woozy_face:

Halo,
zuerst die Frage nach dem Sachbezugswert - wie will er der Kasse erklären, wovon er seinen Lebensunterhalt bestreitet, doch wohl nicht allein von den 250,00 € Rente - er muss, essen, trinken und wohnen - und dafür gibt es eine Berechnungsgrundlage - guckst Du hier - https://www.haufe.de/sozialwesen/versicherungen-beitraege/sachbezugswerte_240_420624.html
sicher wäre damit die Frage nicht erschöpfend beantwortet, aber immerhin etwas.
Zur Frage, der Vermögensübertragung an Dritte - das ist keine Frage, die von der Krankenkasse
beantwortet werden kann - die Kasse hat sich daranzuhalten, was sie „schwarz auf weiß“ einsehen kann, und das sind Belege und Erklärungen und d.h. wenn er die Frage „wovon bestreiten sie ihren Lebensunterhalt?“ nicht belegen kann, wird die Kasse wahrscheinlich eben dies Sachbezugswert als Einkommen hinzuschlagen und das könnte dann auch zum Überschreiten der Mindestbeitragsbemessungsgrenze führen
Gruss
Czauderna

Hallo,
die genannten ca. 1130,00 € wurde als geschätzte Mindestbeitragsbemessungsgrenze angenommen - der Beitrag selbst läge bei geschätzten 203,00 €.
wenn es nach den genannten 793,00 € ginge, wären das geschätzte 143,00 € - ergo würde er monatlich geschätzte 60,00 € für nix zahlen müssen weil es eben diese Mindestbeitragsbemessungsgrenze gibt.
Gruss
Czauderna

Hallo,
doch, wenn er mit der Beschenkten verheiratet ist, könnte das schon Auswirkungen haben, so könnte er sich ggf. bei seiner Ehefrau kostenlos Familienversichern und wenn sie gemeinsam veranlagt werden, wäre sein einkommen dann doch „etwas höher“ als die 250,00 € Rente.
Gruss
Czauderna