Hallo Ihr Experten,
ich habe eine Frage zur gesetzlichen Krankenversichrung. 2017 musste ich mich im Januar und Februar selber bei einer gesetztlichen Krankenversicherung versichern. Grund dafür war, dass ich im Vorjahr 2016 aus Nebenjobs und nebenberuflichen selbstständigen Einnahmen zu viel Einnahmen hatte und knapp über die Grenze für die Familienversicherung kam.
Es wurde dann der Krankenkassenbeitrag für Januar und Februar 2017 weiter geführt. Ab März hatte ich dann einen Job weniger und durfte wieder in die Familienversicherung.
Mit der Steuererklärung für 2017 konnte ich nun zeigen, dass ich aufs Jahr gerechnet monatlich unter den 450€ pro Monat komme. Allerdings hatte ich im Januar 550 €, dafür aber in anderen Monaten weniger.
Ich dachte nun, dass ich deshalb die Beiträge für Januar und Februar zurückbekommen würde. Die Dame bei der Krankenkasse meinte, nein, nur für Februar. Im Januar hätte ich mehr Geld gehabt und somit keinen Anspruch auf die Familienversicherung. Deshalb werde ich rückwirkend nur für den Februar familienversichert.
Was meint ihr? Habe ich da etwas falsch verstanden oder ist die Dame der Krankenkasse falsch?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Rebecca