lebenden, wenn der als Gast für paar Wochen nach D zurück kehrt.
Ist das möglich, bzw. gibt´s das?
Mit Dank u. Grüßen
ramses90
Ja, bei vielen privaten Krankenversicherungen und auch bei einigen Reiseversicherern. Bitte darauf achten, dass die Staatsangehörigkeit kein k.o.-Kriterium ist
Viel Glück
Barmer
Er müsste im Ausland krankenversichert sein und sollte sich dann nach einer Auslands- bzw. Reisekrankenversicherung für Deutschland umschauen.
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Gruß,
F.
Hallo,
lebenden, wenn der als Gast für paar Wochen nach D zurück kehrt.
Ist das möglich, bzw. gibt´s das?
Mit Dank u. Grüßen
Klar.Da müsste erstmal der vorhandene KV-Schutz geprüft werden. Wenn der auch Behandlungen weltweit abdeckt, braucht man sich keine Waffel machen. Das kann bei privaten der Fall sein, aber auch bei gesetzlichen, wenn da ein SV-Abkommen besteht. Die gibt es ja auch mit Nicht-EU-Staaten. Bei beiden gibt es möglicherweise Klauseln, dass nur Dinge übernommen werden, die da akut anfallen und bspw. keine geplante vollständige Gebisssanierung übernommen wird.
Alternativ und/oder zusätzlich dann eben Reisekrankenversicherungen, die in Deutschland leisten. Auch hier kann es naturgemäß Ausschlüsse für geplante/absehbare Behandlungen geben.
Zweite Alternative wäre die Versichertenkarte eines Verwandten/Bekannten, dem man nach Physiognomie und demografischen Daten möglichst nahe kommt. ;o). Das ist aber zuletzt etwas erschwert worden.
Grüße
Hi, solche Versicherungen gibt´s.
Nennen sich in neudeutsch Coming in Vers.
Können Auslandsdeutsche abschliessen die mind. 2 Jahre im Ausland gelebt haben und da ihren 1. Wohnsitz haben.
MfG ramses90