Krankenversicherung in D. trotz Wohnort Ausland

Hallo,

ich würde gerne wissen ob ich in Deutschland eine Krankenversicherung abschliessen kann obwohl ich in Spanien fest angestellt bin und somit dort automatisch krankenversichert bin.

Die Lage ist jedoch die, dass ich in letzter Zeit sehr viel zwischen Barcelona und München pendle und viel Zeit in Deutschland verbringe fast mehr als in Spanien! Ich habe somit sozusagen 2 Wohnorte in zwei verschiedenen Ländern.

Kann ich mich in Deutschland krankenversichern lassen obwohl ich in Spanien arbeite?

Ich habe die Europäische Krankenkassenkarte, die gilt jedoch nur für Notfälle - ich will jedoch eine komplette KV in D. haben.

Geht das überhaupt und welche KV würde in Frage kommen.

Vielen Dank im Vorraus für eure Hilfe!

Grüsse

B.

Hallo

um Ihnen eine Antwort zu geben fehlen noch folgende Angaben:

  1. Sind Sie mehr als 180 Tage in deutschland
  2. Haben Sie heir einen festen Wohnsitz und ein Bakkonto
  3. welche Staatsbürgerschaft haben Sie
  4. Arbeiten Sie nur in Spanien oder auch in Deutschland

Mfg
E.R.-M

Hallo,

vielen Dank für die Rückmeldung.

  1. Wie lange ich in Deutschland bin lässt sich nicht so genau sagen, c.a. 2-3 Wochen dann wieder in Spanien für 1-2 Wochen. Ich würde aber schon sagen, im Moment mehr in D. als in S.

  2. Ja ich habe einen festen Wohnsitz und auch ein deutsches Bankkonto

  3. Staatsbürgerschaft Deutsch

  4. Ich bin in Spanien angestellt und zahle dort meine Steuern, operiere jedoch in Deutschland - Vertrieb und Export.

Ich weiss, dsas ich zum Arzt gehen kann wenn ich krank werde, die Kosten werden dann nach Spanien geschickt, ich würde es aber vorziehen einen kompletten gezetzlichen Versicherungsschutz hier zu haben.
Es besteht die Möglichkeit im Laufe des Jahres sich fest in Deutschland niederzulassen das hängt jedoch davon ab wie sich das Projekt (Vertrieb in Deutschland) entwickelt. In der Zwischenzeit möchte ich auf eine Versicherung jedoch nicht verzichten.

Vielen Dank

MFG

B.

Hallo,

es ist nicht unüblich, dass sich Leute, die in Spanien gesetzlich versichert sind, parallel eine private Versicherung leisten. Grundsätzlich könnte Dich auch eine deutsche PKV versichern, wenn ein Wohnsitz und ein Konto hier vorhanden sind. Doppelversicherung ist nicht verboten, ob und welche PKV in Frage kommen, müßte einzeln geklärt werden. Ein Beitritt zur deutschen GKV ist ausgeschlossen.

Ich weiss nicht, ob andere Alternativen schon geprüft wurden: 1.Wohnsitz in Deutschland und dadurch Status als Grenzgänger, dann würde die spanische Versicherung unbegrenzt in Deutschland gelten.

Auch wenn die Aufenthalte in Deutschland beruflich veranlasst sind, ist der Versicherungsschutz nicht auf Notfälle beschränkt.

Viel Glück

Barmer

Hallo

es gibt schon Möglichkeiten, doch müssen hier einige Punkte geklärt werden, die nicht unbedingt in ein öffentliches Forum gehören.

  1. Gibt es in D einen gemeldetet Wohnsitz ?
  2. Wieviel Tage werden in D ca. verbracht ?
  3. Wie lange dauert noch der Aufenthalt in S ?
  4. Gibt es Erkrankungen / Beschwerden zu berücksichtigen ? ( das kann schon ein ko Kriterium sein )

Melde dich doch einfach unter :
www.tuerk-versicherungen.de

gruß
johannes Türk

Hallo,
du kannst selbstverständlich eine KV in Deutschland abschließen. Es ist eine Frage des Geldes: Privat entsprechend deinen Wünschen (Arzt,ZA o. Krhs). Auch bei einer Gesetzlichen KK (AOK,Barmer etc.) als freiwilliges Mitglied wäre u.U. möglich, wenn du irgendwie dort rein kommts (evtl vorher bei einer KK versichert; die dich wieder aufnehmen würde). Als Arbeitnehmer KV-Pflichtig bist du aufgrund deiner Beschäftigung in Spanien hier in Dutschland nicht; also käme nur eine freiwillige KV mit entsprechend hoher Beitragszahlung in Frage.
VG
ayro

Hallo

also bei einer gesetzlichen Krankenkasse ist es nicht möglich.
Aber es gibt die Möglichkeit von der Spanischen-Kasse einen E 106 zu holen.

Grenzgänger können in ihrem Wohnort zum Arzt

Personen, die in dem einen Land arbeiten, aber in einem anderen wohnen und mindestens einmal wöchentlich dorthin zurückkehren, sind so genannte Grenzgänger. Für ihren Versicherungsschutz ist das Land zuständig, in dem sie beschäftigt sind. Damit jedoch auch am Wohnort Sachleistungen bei Krankheit und Mutterschaft in Anspruch genommen werden können, muss ihnen der zuständige Krankenversicherer die Bescheinigung E 106 ausstellen. Sachleistungen umfassen medizinische und zahnärztliche Behandlung, Arzneimittel und Krankenhausbehandlung.

Frau Mustermann arbeitet in Deutschland, lebt aber in Belgien und geht auch dort regelmäßig zu ihrem Arzt des Vertrauens. Damit dies möglich ist, muss der zuständige Versicherungsträger in Deutschland die Bescheinigung E 106 ausstellen. Diese füllt den einen Teil der Bescheinigung aus und händigt dem Versicherten zwei Ausfertigungen des Vordrucks aus. Diese Ausfertigungen werden dann vom Versicherten dem Träger der Kranken-/ Mutterschaftsversicherung des Wohnortes vorgelegt.

Im Falle Frau Mustermanns wäre das in Belgien eine „Mutualité/Mutualiteit", also Krankenkasse ihrer Wahl. Welcher Träger zuständig ist, kann auf E 106 unter „Anmerkungen" abgelesen werden. Die in Belgien erbrachten Leistungen bei Krankheit und Mutterschaft gehen dann zur Rechnung des zuständigen Trägers im anderen Mitgliedsstaat. Das bedeutet: Grenzgänger können in ihrem Wohnort zum Arzt oder Zahnarzt gehen, bezahlt wird es von ihrem zuständigen Träger, sofern die Bescheinigung vorliegt.

Für Familienangehörige von Arbeitslosen, die in einem anderen Mitgliedsstaat wohnen als der Arbeitslose, wird ebenfalls dieses Formular verwendet. Sie erhalten auch die Sachleistungen des Gebietes, in dem sie wohnen. Dieser Vordruck gilt aber nur für die Angehörigen nicht für den Arbeitslosen selbst.

Alles Gute.

Hallo,
Tipp von mir…wenden Sie sich an Ihren Stammversicherer, der wird ihnen den richtigen Rat geben.
Gruß

Informiere dich bitte bei dem Versicherer, bei dem du zuletzt in Deutschland versichert warst.
MfG

Hallo,

vielen Dank für all eure kompetenten Infos und Vorschläge. Ich werde mich bei meiner alten KK melden und dort anfragen und/oder erstmal auf das E106 Formular zurückgreifen.

Viele Grüsse

B.

Hallo

wenn Sie sich jetzt in Deutschland sich versichern möchten, dann bleibt Ihnen nach §140 SGB die Möglichkeit sich freiwillig in der GKV zu versichern.
E.R.-M.

Du kannst dich Ges. Freiwillig versichern oder du versicherst dich privat über eine private kranken voll Versicherung.

Wo ist Ihr Wohnsitz?. Sind Sie in Deutschland abgemeldet?,

wenn nicht, dann müssen Sie sich sowieso in Deutschland Krankenversichern (Pflicht). Ich würde da, wenn Sie noch in Deutschland gemeldet sind, keinen schlafendem Geier aufwecken, sonst kommen mächtige Nachzahlungen auf Sie zu??.

Was ich icht weiß ist, hat Deutschland mit Spanien ein Sozialversicherungs-Abkommen, denn dann wären Sie über die Spanische Krankenversicherung in Deutschland versichert, wenn Sie sich ins Ausland abgemeldet haben.

Bei Fragen noch einfach ne Mail.

MfG -Leo!

Hallo,

eine komplette KV können Sie leider in Deutschland nicht haben.

Sie können aber eine Zusatz KV für Bereiche Ambulant, Stationär und Zahn abschließen .
Gern kann ich Ihnen helfen.

Gruß Sergij Titarcuk

P.S. www.pkv-beitrag-sparen24.de

Hallo BHS23
möglicherweise kommt eine private Versicherung in Frage
wenn Sie dadurch die möglichkeit haben sich von der spanischen Pflicht zu befreien.
Gruß
DKV-Service-Center Rüdiger Maaß
04860 Torgau * Wittenberger Str.16
Telefon: +49 / 03421 / 713505
Telefax: +49 / 03421 / 715827
mailto:ruediger.maass@dkv.com
http://www.ruediger-maass.dkv.com

Hallo BHS23,

wenn Sie in Spanien auch für Deutschland versichert sind, werden Sie in Deutschland keine gesetzliche Krankenversicherung erhalten.

Ich denke diese Seite wird Ihnen weiterhelfen:

http://www.bmg.bund.de/krankenversicherung/versicher…

Beste Grüße
tripleZ

Hallo,
wenn Du überwiegend in Spanien arbeitest (bei einem spanischen Arbeitgeber) dann greift das deutsche Recht nicht. Für evtl. Behandlungen in Deutschland kannst Du von der spanischen Krankenversicherung einen Berechtigungsschein erhalten. Dann leistet eine deutsche Krankenkasse im Auftrag der spanischen Kasse und rechnet die gewährten Leistungen mit der spanischen Kasse ab. Dazu erhältst Du eine Krankenver-sichertenkarte der deutschen Kasse.
Selbstverständlich kannst Du natürlich eine private Zusatzkrankenversicherung abschließen. Hier würde ich jedoch bei Bedarf deutsche und spanische Versicherungen vergleichen.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
MfG
Frankie

evtl Barmenia