Hallo
Ich war 4 Jahre beim Bund bin seit Januar Zuhause und hab keine Arbeit.
Was is jetzt aber mit meiner Krankenversicherung was muss ich machen wenn ich jetzt krank werde. Kann ich einfach zum Arzt gehen oder was.
Kann mir da jemand helfen?
Sollten Sie noch regelmäßig Zahlungen von der Bundeswehr (Bund) erhalten, sind Sie nach den Beihilferegelugen des Bundes Krankenversichert, leider haben Sie uns Ihr Alter nicht Mitgeteilt: Wenn Sie kein Einkommen haben könnten Sie sich bei einen Elternteil kostenfrei mitversichern lassen ?(Alter). trifft das Alles nicht zu so wäre bei Bedürftigkeit Hartz 4 angesagt, wenn Sie dort Anspruch auf Zahlung haben, werden Sie auf Antrag dort bei einer GKV (Gesetzlichhen Krankenversicherung) versichert. Beim Arbeitsamt sind Sie nur Krankenversichert wenn Sie von denen Leistungen erhalten (also geld), was ich nicht glaube, Hilft das Alles nicht, so müssen Sie sich, nachdem wir ja die Versicherungspflicht haben bei einer Pflichtkasse oder Ersatzkasse oder Betriebskrankenkasse (BKK) freiwillig zum Mindesbeitrag versichern-Achtung: Die mindestbeiträge sind von GKV zur GKV unterschiedlich, oder Sie nehmen einen Job an, der über 450 Euro im Monat liegt, dann sind Sie Krankenversichert.
MfG
-Leo!
Hallo,
normalerweise bist Du als Berufssoldat nach dem Ausscheiden beihilfeberechtig. D.h. 70 % der Kosten übernimmt die Bundeswehr 30 % musst Du über eine private Krankneversicherung ergänzen.
Sobald Du im Angestelltenverhältnis (unter der Beitragsbemessungsgrenze) bist bist Du automatisch gesetzlich krankenversichert.
Da ich Deine genaue Situation allerdings nicht kenne, würde ich Dir raten, Dich an den Sozialdienst der Bundeswehr zu wenden. Die können Dir definitiv weiterhelfen.
Liebe Grüße
Einsparmakler
Hallo
kommt darauf ob Sie Anspruch auf ALG I haben, dann zahlt das Arbeitsamt die KV, wenn Sie keine Ansprüche haben müssen Sie sich selbst bei der GKV oder PKV versichern. Seit 2009 muß jeder in einer Krankenversicherung sein.
Wenn Sie Übergangsgebürnisee bekommen, habe sie als Alleinstehender 50% Beihilfeanspruch und können eine Private Versicherung für die restlichen 50% abschließen. Die meisten haben dafür eine Anwartschaft abgeschlossen.
Im anderen Fall gehen Sie zu einer gestzlichen Kasse und versichern sich freiwillig. Evtl. ist auch die Arbeitsagentur für Sie zuständig.
Hast du dich denn nicht arbeitssuchend gemeldet?. Das hättest du spätesten 3 Monate vor Ende der Dienstzeit tun müssen. Werdet ihr denn darauf nicht hingewiesen?
Wovon lebst du de3nn im Moment?
Krankenversicherung iszt Pflicht. Du wirst also ab Januar den Beitrag nachzahlen müssen
Hallo,
Während der Bundeswehr hattest Du ja freie Heilfürsorge. Evtl. musstest Du eine Pflegeversicherung abschließen. Wenn Du keine weitere (Kranken-)Versicherung abgeschlossen hat, muss Dich die Krankenkasse wieder nehmen, bei der Du vor der Bundeswehr versichert warst. Berufe Dich bitte auf § 5 Abs. 1 Nr. 13 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V). Die Versicherung beginnt nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst, der Beitrag berechnet sich nach dem Einkommen (14,9 % u. 2,05 % Pflegeversicherung) und beträgt mind. ca. 170,-- EUR (ohne Einkommen).
MfG
Frankie
Hallo!
Erkundigen Sie sich bitte beim Arbeitsamt oder bei der Krankenkasse.
Gruß
H.C. Sanders
Hallo,
wie waren Sie bis jetzt versichert?
Privat oder gesetzlich?
Gruß Sergij Titarcuk
Hallo,
wenn man keine Arbeit hat dann kann man sich arbeitslos melden und bekommt ALG 1 und ist dann automatisch krankenversichert.
Sollte man keinen Anspruch auf ALG 1 haben kann man ALG 2 (Hartz 4) beantragen und wäre wenn man dieses erhält auch krankenversichert.
Wenn man bei den Eltern wohnt oder in einer Bedarfsgemeinschaft werden alle Einkommen (die der Eltern oder der BG) zusammengerechnet und geprüft ob ein Anspruch auf Hartz 4 besteht.
Besteht kein Anspruch, weil die Eltern zu viel verdienen gibt es die letzte Möglichkeit sich freiwillig zu versichern (ca. 145,- € pro Monat)
Da das ohne Geld nicht geht würde ich mal beim Arbeitsamt und dann bei der Job Com deiner Stadt/Gemeinde nachfragen.
Wenn man ohne Krankenversicherung zum Arzt geht wird man zwar behandelt, muss aber alles selbst bezahlen.
Gruß
Franjo
Hallo Erik,
melden Sie sich bei der letzten Kasse und beantragen und bezahlen die freiwillige Krankenversicherung.
Oder: ich gehe davon aus das Sie Übergangsgebührnisse erhalten und möglicherweise Anspruch auf Beihilfe haben , in diesem Fall können Sie sich auch ein prifate Krankenversicherung aussuchen, ist aber nicht zu empfehlen, da Sie nach entfall der Beihilfe 100 % zahlen müssen für den Fall das Sie keinen Job finden.
Gruß
DKV-Service-Center Rüdiger Maaß
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