Krankenversicherung nach Aufenthalt in Dänemark?

Guten Tag!

Ich habe die letzten 6 Jahre in Dänemark gewohnt und gearbeitet. Jetzt werde ich zu meinem deutschen Mann in Deutschland ziehen. Ich habe immer noch freischaffendes Arbeit in Dänemark bis Juli, muss aber ab jetzt meine dänische Adresse aufgeben und damit auch das Recht auf Krankenversicherung dort.

Ich würde gerne fragen, wie das aussieht mit der Krankenversicherung in Deutschland? Um mich dort anzumelden, muss ich eine Krankenversicherung haben. Ich werde erstmal eigenes Einkommen haben, und kann mich vielleicht nicht deswegen über meinem Mann versichern lassen.

Was würden Sie mir empfehlen? Ich wäre sehr dankbar für jede Hilfe!

MfG

Mimi

Hallo,

mit der dänischen Vorversicherung muss Sie jede deutsche Krankenkasse (gesetzliche Krankenversicherung)aufnehmen.

(Ich bezweifle aber die Angabe, dass Sie jetzt schon die dänische KV aufgeben müssen. Wir habe in der EU das Beschäftigungslandprinzip d.h. solange Ihre Berufstätigkeit in Dänemark andauert, sind Sie dort zu versichern.)

Die Beiträge richten sich nach dem Status und Einkommen. Wenn Sie auch in Deutschland hauptberuflich selbstständig sind, gibt es einen Mindestbeitrag von ca. 320 EUR.

Grundsätzlich wäre auch eine private KV möglich. Dazu muss man mehr wissen. Bei einer unsicheren Berufsperspektive ist das aber nicht zu empfehlen.

Viel Glück

Barmer

Hallo Barmer

Vielen Dank für die sehr hilfreiche Antwort! :smile:

Was für eigenes Einkommen werden sie haben - sozialversicherungspflichtiges Einkommen? Dann sind sie Ges. Krankenversicherte.

Ist es kein soz.vers.pflichtiges einkommen, dann sind sie evtl. Bei ihrem Mann Ges. Familienversichert, wenn dieser Ges. Krankenversicherte ist. Wenn nicht, müssen sie müssen sie sich unabhängig privat versichern, wenn ihr Mann mehr verdient als sie selbst.

Dafür sind Getränke bei uns sehr viel günstiger …

Good luck.

Hallo Mimi,
das kommt darauf an, was du für Ansprüche hast.
Ich bin selbst privat versichert. Und das schon seit 1982.
Klar, Du kannst Dich auch bei der Gesetzlichen Krankenkasse Deiner Wahl versichern.
Um sich privat zu versichern gibt es nur eine Lösung: einen Makler oder Mehrfachagenten beauftragen. Der sollte Dir 2 oder 3 Möglichkeiten mit seinem Vergleichsprogramm berechnen. Zuvor aber solltest Du ihm sagen, was Du wünschst.
Lass Dich bitte nicht kopfscheu machen mit den Märchen, dass die private Krankenversicherung im Alter unbezahlbar wäre. Das stimmt nicht.
Ich bin jetzt 72 Jahre und zahle für eine Topabsicherung 400 €. Bei der gesetzlichen KV würde ich ca. 600 € bezahlen.
Wenn du interessiert bist, dann kann ich Dir Helfen. Ich bin Mehrfachagent für private Krankenversicherungen.
Grüße
Hupftiegel

Du annst dich unter Vorlage deiner bisherigen Krankenversicherung in Deutschland als freiwilliges Mitglied versichern (gesetziche Versicherung) Da du selbständig bist, zahlst du 14,9 % deines Einnahme-Überschusses.

Wenn du dein Gewerbe aufgibst und dein eigenes Einkommen unter 375,00 € liegt, annst du ostenlos bei deinem Mann familienversichert werden.

Hallo Mimi,

es ist nicht einfach Ihnen eine Empfehlung auszusprechen. Ob GKV oder PKV? Entscheident ist Wie Sie ihr Geld in DE verdienen wollen.

Rufen Sie mich an. Ab 16:00 uhr. Nur so kann ich eine Lösung finden.

Sonst muss ich Ihnen die Fragen Online hier im Forum offentlich stellen. :frowning:

Sergij Titarcuk

Vor St. Martin 1, 50667 Köln

Tel 01511-5772129 [email protected]

Hallo Mimi,

Sie könnten sich in Deutschland als Freischaffende bei einer der Gesetzlichen Krankenversicherungen z.B. AOK, BEL, Techniker Kasse oder bei den Betriebskrankenkassen wie Siemens usw. als Freiwilliges Mitglied versichern. Der Beitrag berechnet sich nach dem Einkommen. Was noch möglich wäre, daß Sie sich in PKV versichern (Private Krankenversicherung)dort bleibt der zu zahlende Beitrag bis auf evtl. Erhöhungen konstant und wird nach Eintrittsalter und der gewünschten Leistung berechnet. Gaaanz große Unterschiede bei den Gesellschaften, am besten eine kostenlose Hilfe bei einem altgedienten Versicherungsmakler in Anspruch nehmen!!!-wichtig!!!.
Wenn Sie sich dann später bei Ihren Mann kostenfrei Mitversichern lassen wollen, können Sie bis zu 385 Euro im Monat verdienen, oder 450 Euro bei Einkünften aus geringfügiger Beschäftigung-sogenannter Mini-Job. Lassen Sie sich zur Sicherheit von der dortigen Krankenversicherung eine Bestätigung mitgeben, daß Sie dort Krankenversichert waren.

Viel Glück in Deutschland
Mit freundlichen Grüßen
-Leo!

Wenn Sie sich kurzfristig über Ihren Mann in der gesetzlichen Krankenkasse „Familien versichern“ möchten, macht eine private Krankenversicherung keinen Sinn. Ich würde mich freiwillig gesetzlich versichern. Die Einstufung erfolgt nach dem Einkommen und Arbeitszeit. Passender Weise nehmen Sie schon einmal die Krankenkasse, in der auch Ihr Mann ist.

Beste Grüße
tripleZ

Hallo,
Da du eigenes Einkommen hast wird sich dein neuer Arbeitgeber um die Anmeldung bei der KK kümmern.
Mal im Lohnbüro danach fragen.
LG

Hallo Mimi,

im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland ist es nicht möglich, als Selbstständiger der Krankenkasse beizutreten. Hierfür ist zum Beispiel die Ausübung einer versicherungspflichtigen Beschäftigung, also als Arbeitnehmerin, notwendig.

Falls Du in Dänemark auch gesetzlich versichert warst, besteht aufgrund der EU-Abkommen vielleicht die Möglichkeit diese gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland weiterzuführen. Hierzu solltest Du mit einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse, am besten die Kasse deines Mannes, Kontakt aufnehmen und das prüfen lassen. Da dies eine Ausnahmeregelung ist, musst Du dort umbedingt darauf hinweisen, dass es um die Fortsetzung einer ausländischen Krankenversicherung im EU-Ausland geht. Ansonsten wird die Möglichkeit sofort abgelehnt.

Falls Du in Dänemark bereits bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert bist, kannst Du dich in Deutschland auch nur privat versichern, solange Du selbständig tätig bist. Sobald Du die Tätigkeit aufgibst, kannst Du dann aber kostenlos bei deinem Mann mitversichert werden.

Gruß
Karsten

Hallo Mimi,

suchen sie die Kasse auf bei welcher Ihr Mann versichert ist und lassen dort die möglichkeit der
kostenlosen Familienversicherung prüfen oder wenn nicht möglich
eine freiwillige Versicherung.
Gruß
DKV-Service-Center Rüdiger Maaß
04860 Torgau * Wittenberger Str.16
Telefon: +49 / 03421 / 713505
Telefax: +49 / 03421 / 715827
mailto:[email protected]
http://www.ruediger-maass.dkv.com

Auch guten Tag,

wenn Sie in Dänemark bei einer gesetzlichen Krankenversicherung waren, lassen Sie sich von dieser ein Formblatt „E 104“ ausstellen.

E104
Bescheinigung über die Zusammenrechnung von Versicherungs-, Beschäftigungs- oder Wohnzeiten

Auf diesem Formular werden die Versicherungs-, Beschäftigungs- oder Wohnzeiten auf dem Gebiet eines Staates zusammengefasst. Falls ein Arbeitnehmer eine Tätigkeit in einem anderen EU-Land antritt und dort die Bedingungszeiten für den Leistungsanspruch bei Krankheit, Mutterschaft und Sterbegeld noch nicht erfüllt, kann er sich mit diesem Formular Zeiten aus seinem Heimatstaat anrechnen lassen.

Mit diesem Formblatt gehen Sie bitte zu einer gesetzlichen deutschen Krankenkasse und beantragen dort eine Versicherung. Wenn Ihr Einkommen unter 450,-- EUR mtl. liegt, könnten Sie bei Ihrem Mann mitversichert werden (aber nur wenn er bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist!). Sollten Sie freischaffende Künstlerin sein, so würde sich auch die Künstlersozialkasse anbieten. Bitte recherchieren Sie dann im Internet oder fragen Sie nochmals an.

Viele Grüße
Frankie