Krankenversicherung nach Leistungsbezug durch Arbeitsagentur

Nach Beendigung des Leistungsbezuges durch die Agentur für Arbeit ist man wohl nicht mehr gesetzlich kranken-/pflegeversichert.

Ist man verpflichtet eine Krankenversicherung und / oder Pflegeversicherung abzuschließen? Risiken?

Sind die Beitrage zwischen den Versicherungen sehr unterschiedlich bei quasi 0€ Einkommen?
Ist es üblich, dass kein Anspruch auf Krankentagegeld besteht?

Ist ein Krankenkassenwechsel in dieser Situation möglich und wie läuft die Abrechnung bei Leistungsanspruch in der Übergangszeit?

Hallo!

ja, es besteht in D Versicherungspflicht !
Risiken ? Dass man bei Nichtanmeldung die Beiträge nachzahlen muss !

Nein, der Mindestbeitrag steht fest, er ist bis auf den möglichen Zusatzbeitrag überall gleich.
Er beträgt 132,30 € im Monat.
Man hat doch kein Einkommen, also was will man dann mit Krankengeld  ?

Man kann sich bei der Kasse erkundigen ob man Krankengeld abwählen kann um den Mindestbeitrag zu senken. Viel weniger wird das m.E. aber nicht !

Warum will man jetzt wechseln ? Aber möglich wäre das. Denn man wird automatisch Mitglied der Kasse bei der man während Leistungsbezug Mitglied war, das ist die Kasse aus der Zeit der Arbeitstätigkeit.
Und diese Kasse würde auch Beiträge eintreiben,wenn man sich nicht anmeldet !

es gibt keine Übergangszeit beim Wechsel,weil nathtloser Übergang.

MfG
duck313

Hallo,

man wird dann automatisch freiwillig versichert bei der letzten Krankenkasse. Es ist dringend zu empfehlen, sich an die Kasse zu wenden, denn sonst berechnen die den Höchstbeitrag, was zu horrenden Nachzahlungen führt. Diese Portale sind voll von diesen Geschichten.

Viel Glück

Barmer