Hallöchen,
ich hätte mal eine Frage zu folgender Situation: Er arbeitet VZ, ist privat versichert, sie studiert und arbeitet sozialversicherungspflichtig (als studentische Hilfskraft), ist gesetzlich versichert. Beide sind verheiratet und haben ein Kind im Grundschulalter. Nun verliert sie ihre Stelle oder kündigt, meldet sich folglich arbeitslos.
Hier schon mal der erste Knackpunkt: Bekommt sie ALG? Sie studiert noch, hat aber ja vorher auch sozialversicherungspflichtig gearbeitet. Daher steht sie dem Arbeitsmarkt ja zur Verfügung, nur eben nicht Vollzeit.
Nun weiter im Text: Gehen wir mal davon aus, sie bekommt ALG. Wird dann unerwartet schwanger. Wird dann das Erziehungsjahr auf das Jahr ALG drauf gerechnet? Was geschieht danach? Hat sie einen Anspruch auf Mutterschutz von 3 Jahren (sie ist ja immer noch arbeitslos)? Wie verhält es sich mit der KV? Muss ihr Mann sie nach der Zeit mitversichern oder ist sie kostenfrei in der GKV versichert wegen Mutterschutz und Erziehung eines Kindes?
Hartz 4 schließe ich mal aus, da der Mann zu gut verdient.
Vielen Dank im Vorraus für eure Antworten!
Für Tipps, wo man Informationen hierzu erhalten kann, bin ich ebenfalls dankbar.