Hallo zusammen,
eine Australierin kommt zu ihrem deutschen Ehegatten nach Deutschland und beantragt eine Aufenthaltserlaubnis im Rahmen eines Nachzugs zum deutschen Ehegatten. Man verlangt von ihr aber unter anderem eine deutsche Krankenversicherung. Der deutsche Ehegatte ist gesetzlich versichert und sein Einkommen würde für eine eventuelle private Krankenversicherung seiner ausländischen Ehegattin nicht ausreichen.
Eine Reisekrankenversicherung akzeptiert die Ausländerbehörde nicht als einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz.
Die Krankenkasse würde die ausländische Ehegattin ohne Aufenthaltstitel nicht versichern. Sie kann aber auch den Aufenthaltstitel ohne deutsche Krankenversicherung nicht bekommen.
Meine Frage ist, was soll man tun, um diesen Teufelskreis zu brechen? Kann man eine gesetzliche Krankenkasse irgendwie doch zu einer Familienversicherung überreden, wenn man eine Heiratsurkunde und Meldebescheinigung vorlegt, aber noch keinen Aufenthaltstitel hat? Gibt’s vielleicht ein Gesetz, das dies zulässt?
Danke