Krankenversicherung Rentner Zuzug aus dem Ausland

Hallo,
Meine Eltern (Deutsche) waren die letzten 23 Jahre im
Ausland und kommen jetzt zurück im ALter von 78 und 73.
Wegen fehlender Vorversicherungszeit will die gesetzliche Krankenversicherung sie nicht aufnehmen im Rahmen der Krankenversicherung für Rentner (KVdR), die von der Rentenversicherung bezahlt würde.
Die Privaten nehmen doch nur Selbstständige mit einem
Mindeseinkommen auf und sowieso nur bis zu einer
Altersgrenze. Wie ist nun vorzugehen, wo doch eine
Krankenversicherungspflicht besteht? Müssten nicht
doch die Gesetzlichen eine Pflichtversicherung anbieten?

Hallo
eine private Krankenversicehrung nimmt nur bis max. 65 plus 1/2 Jahr auf - danach nehmen die meisten in einer Vollversicherung nicht mehr auf.
Ihre Eltern können jedoch als freiwillig Versicherte in die Krankenversicherung der Rentner - da Sie lange im Ausland gelebt haben geht das, Sie sollten nur einen Nachweiss bringen das Sie im Ausland Krankenversichert waren, das möchten die meisten Kassen haben.

Hallo Urwani,

das kommt auf folgende Punkte an!
wo waren die Eltern vor 23 Jahren in Deutschland versichert, In welchem Ausland waren Sie WO, was haben Sie dort gemacht beruflich und wie waren Sie in dieser Zeit versichert.

Gruß

DKV-Service-Center Rüdiger Maaß
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Hallo,

grundsätzlich gilt die Regelung, dass die Krankenkasse oder private Krankenversicherung, bei der die Eltern zuletzt versichert waren sie wieder aufnehmen müssen.

Siehe hierzu Versicherungspflicht Krankenversicherung (Quelle) SGB V §5 Abs. 1 Punkt 13:

(1) Versicherungspflichtig ist…
13. Personen, die keinen anderweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall haben und
a)zuletzt gesetzlich krankenversichert waren oder
b)bisher nicht gesetzlich oder privat krankenversichert waren, es sei denn, dass sie zu den in Absatz 5 oder den in § 6 Abs. 1 oder 2 genannten Personen gehören oder bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit im Inland gehört hätten.

Waren Deine Eltern also vorher gesetzlich krankenversichert, muss die die gesetzliche Krankenversicherung sie auch wieder aufnehmen.

Aus Erfahrung weiss ich aber auch, dass die GKV da manchmal rumzickt. Das nutzt sie aber Nichts.

Sie müssen in diesem Fall.

Hallo Urwani,

Private Krankenversicherung ist Höchsteintrittsaltter 65 und wäre Blödsinn. Die Gesetzliche Krankenversicherung - AOK,TK usw- wo Ihre Eltern vor 23 Jahren versichert waren müssen Ihre Eltern aufgrund der Versicherungspflicht wieder aufnehmen.

MfG -Leo

Hallo,
wenn die Eltern vor Ausreise gesetzlich versichert bwaren, muss mdie Kasse sie wieder nehmen, auch wenn Zeiten fehlen. Gleiches gilt für eine private.Es kann sein, dass tlw. Beiträge nachentrichtet werden müssen.
Gruß H.

Hallo,

um in die KV der Rentner zu kommen muss man 90% der Hälfte des 2. Lebensarbeitsabschnittes pflichtversichert gewesen sein.
Deine Eltern können sich aber freiwillig in der gesetzlichen KV versichern. Dann werden alle 7 Einkommesarten zu Grunde gelegt und dann der Beitrag berechnet.
Gruß
Franjo

Hallo,

seit dem 01.04.2007 besteht für jeden Bürger eine Krankenversicherungspflicht lt. Gesetz!
Für Ihre Eltern bedeutet dies: Die letzt Krankenkasse (egal ob gesetzlich oder privat) bei der Ihre Elterns in Deutschland versichert waren, MUSS ihre Eltern aufnehmen.
Bei der privaten Krankenvesicherungen wurden hierfür extra neue Beitragsklassen mit der Mindestleistung ins Leben gerufen.
M.f.G.

Hallo Z.Urwani,

wo waren sie denn vor 23 Jahren versichert?
Die Krankenversicherung muss sie doch wieder aufnehmen, aufgrund der herrschenden Versicherungspflicht.

Wenn sie eine gesetzliche Rente erhalten werden sie dadurch krankenversicherungspflichtig.

Gruß
TripleZ

Es ist ganz einfach vorzugehen. Wir haben Versicherungspflicht in der KV. Wer sich jetzt versichern möchte und derzeit unversichert ist, MUSS von derjenigen KV (egal, ob gesetzlich oder privat) aufgenommen werden, wo er zuletzt versichert war.
Das wissen (eigentlich) auch die Kassen.

Hallo!

Ich sehe das genauso. Zumindest müsste die frühere Kasse Ihre Eltern aufnehmen. Zu welchen Bedingungen, weiß ich allerdings nicht. Da ich nicht genau Bescheid weiß, würde ich Ihnen Raten, mal bei der Rentenversicherung nachzufragen.

Alles Gute für Ihre Eltern!

H.C. Sanders

hallo!

Es besteht eine Versicherungspflicht. Nimmt die gesetzliche Krankenkasse Ihre Eltern nicht, so bleibt nur die private Krankenversicherung. Gerne erstellen ich für Ihre Eltern ein Angebot, wenn dies gewünscht wird. Ansonsten bleibt in der privaten nur der so genannte Basistarif.

LG

Janette Behrndt

Hallo Z. Urwani,

entschuldige die sehr verspätet Antwort.

Deine Eltern müssen von ihrer letzten Kasse (vor dem Wegzug) wieder als Mitglieder versichert und aufgenommen werden. Da hat die letzte Kasse gar keine Wahlmöglichkeit. Genauso kannst du dir auch keine andere Kasse auswählen.
Das ist die von dir angesprochene „Versicherungspflicht in Deutschland“

viele Grüße
sigi-der-schwabe