Krankenversicherung rückwirkend Pflicht?

Person x ist nicht selbständig tätig,sondern bekommt einmal einen Übungsleiterfreibetrag (ca. 1000€ monatlich),und hat noch einen 450 € Job.Die Krankenkasse hat in eine familienversicherung über den Ehepartner eingewilligt.
Nun ist der Übungsleiterfreibetrag ausgeschöpft,und Person x hat ab 1.6. deshalb 2 Minijobs.
Die Krankenkasse kündigte die Famileinversicherung zum 3.7. wegen der Überschreitung der 450 € Grenze für Familienversicherungen.Seit 1.9. hat Person X einen Teilzeitvertrag,und ist wieder ganz normal gesetzlich versichert.
Nun möchte die Kasse eine freiwillige Versicherung vom 4.7. bis 31.8.
Es sind aber in dieser Zeit keinerlei Arztbesuche etc. gewesen,was die Krankenkasse finanziell belasten würde.
Kann die Krankenkasse Person x trotzdem zwingen,für die angegebene Zeit,rückwirkend eine freiwillige Versicherung zu zahlen?
Person x kann die rückwirkende freiwillige Versicherung nicht zahlen,weil Person x mit ihrem Teilzeitvertrag viel weniger verdient,als für die angegebene Zeit nachgefordert wird.
Danke im voraus

Hallo,

Darum geht es aber nicht.

Natürlich.

Gruß,
Steve

Das ist dann aber nicht mehr steuerfrei. Für die Übungsleiterpauschale gilt der Höchstbetrag von 2.400 € pro Jahr. Wenn die Einnahmen aus dieser Tätigkeit höher sind, sind sie im Rahmen einer Einkunftsart zu berücksichtigen, meist als selbständige Arbeit. Oder meinst du 1.000 € pro Jahr?

Und das

funktioniert doch auch nicht so, oder?

Hallo,
also, wenn die 1000,00 € mtl. bezogen wurden, dann geht die Familienversicherung nicht und wenn die Krankenkasse das trotzdem fälschlicherweise gemacht hat dann hat der Betroffene Glück gehabt (bis jetzt).
Zwei geringfügige Beschäftigungen, das geht schon, die dürfen aber zusammen die 450,00 € Grenze nicht überschreiten.
Gruss
Czauderna

Solange die Summe der beiden Minijobs unter der 450€-Grenze bleibt, geht das. Aber wenn die 450€ insgesamt überschritten werden, dann natürlich nicht mehr.

Die die erlaubten 450 € überschreiten?
Dann tritt sofort Sozialversicherungspflicht ein, für beide Minijobs! Heißt, dass die Familienversicherung ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zuständig ist.

Warum nicht vorher?

Ich empfehle einen klärenden Anruf bei beiden AG der Minijobs und danach einen Anruf bei der Krankenkasse. Es kann durchaus sein, dass beide AG nichts voneinander wussten (z.B., weil es ihnen der AN nicht mitgeteilt hat) und deswegen weiterhin mit Minijob abgerechnet haben.

So, wie ich dich verstehe, wurde der Übungsleiterfreibetrag einmalig mit 1.000 € in einem Monat gezahlt?

Soon

ja, zweifellos, wir haben Versicherungspflicht in Deutschland.

Versicherungen nur zu bezahlen, wenn man Leistungen bezogen hat, kann nicht funktionieren.

Viel Glück

Barmer

Hallo,

die Angaben sind mehrdeutig.

Was er von Januar bis August jeweils monatlich als Übungsleiter Bekommen? Was Brutto? Was netto?

Bekommt er im 2. Job genau 450 Euro monatlich brutto?

Wie hat die Krankenkasse in die Familienversicherung eingewilligt?

Welche Angaben lagen der Krankenkasse zum Zeitpunkt der „Einwilligung“ schriftlich vor?

Gruß
RHW

Hallo
Beim Übungsleiter ist Brutto gleich netto.Im Mai und Juni wurde soviel verdient,dass der Übungleiterfreibetrag von 2400€ im Jahr ausgeschöpft war.(Mai 1200€,und Juni 1000€).
Beim 2. Job wurden genau 450 Euro gezahlt.
Die Krankenkasse hat schriftlich eingewilligt.
Der Krankenkasse lagen zu diesem Zeitpunkt Kopien von Kontoauszügen übern den tatsächlichen Verdienst von Person x vor.

Gruß

Sorry,meinte beim Übungsleiterfreibetrag einmal 600 € im Mai,einmal 1200€ im Juni,und letztmals 600€ wegen ausschöpfung des jährlichen Freibetrages

Was hat er im Juli und August tatsächlich als Übungsleiter bekommen?