Krankenversicherung Selbstständiger Insolvenz

Hallo schönen guten Abend,

ein Bekannter braucht Hilfe. Er war Selbständiger mit Architekturbüro und hat für immer Feierabend gemacht. Jetzt lebt er von Ersparnissen. Einige Tausend Euro sind in Aktien angelegt, sie bringen nur minimale Erträge. Jetzt macht er sich Gedanken um die Krankenversicherung bzw. um den monatlichen Beitrag, den er an seine gesetzliche Krankenversicherung bezahlen muss. Zur weiteren Information: Er hat ein Haus mit Garten und ist alleinstehend bzw. geschieden, keine Kinder. Auf dem Formular der Krankenkasse steht " Einnahmen aus Kapitalanlagen bzw. Zinsen ", muss er die dann angeben und daraus berechnet die Krankenkasse den Mitgliedsbeitrag? Er ist als oder wird dann als freiwillges Mitglied bei der Krankenkasse geführt. Auf dem Bankkonto ist noch Geldvermögen ( Girokonto ), also diese Ersparnisse, von denen er lebt. Bitte um eine hilfreiche Antwort. Vielen Dank.

Mit freundlichem Gruss

Christiane

Hallo,
in welchem Zusammenhang steht in der Überschrift die Insolvenz ?.
Also, er ist nicht mehr selbständig und freiwillig bei der GKV-Kasse versichert - wenn seine Kapitalerträge weniger als der Sparerfreibetrag lt. Steuergesetz sind, muss er sie nicht angeben - die erscheinen ja auch nicht im entsprechenden Einkommensteuerbescheid.
Bestreitet er seinen Lebensunterhalt von vorhandenem Barvermögen, so muss er dies nur erklären, dafür aber keine Beiträge zahlen - dazu ein
überspitztes Beispiel - 1 Million zu hause unterm Kopfkissen und davon lebt er - dann muss er in der Krankenversicherung nur den Mindestsatz von ca. 153,00 € Euro zahlen - hat er die Million allerdings auf dem Giro-Konto und bekommt dafür 0,5% Zinsen - dann wären das pro Monat 417,00 € beitragspflichtige Einnahmen, ergäbe immer noch den Mindestbeitrag - legt er seine Million richtig gut an, sagen wir mal mit 5% - dann hat er mtl. 4166,00 € Zinsen, was dann den Höchstbeitrag in der Krankenversicherung von ca. 661,00 € mtl.
ergibt.
Gruss
Czauderna

Hallo,

glücklicherweise ist er im Gegensatz zu den meisten Kollegen nicht privat versichert.

Die GKV berechnet den Beitrag nach den Einkünften, dazu zählen auch Zinsen etc.

Wenn er nur vom Kapitalverzehr lebt, muss er nur den Mindestbeitrag zahlen. Später wird ja hoffentlich eine Rente vom Versorgungswerk kommen.

Hallo.

Wo ist denn jetzt die Insolvenz versteckt bzw. welchen Mehrwert soll die Information aus der Überschrift haben?

Hallo schönen guten Morgen Guenter Czauderna,

vielen herzlichen Dank für diese ausführliche Antwort, das wird ihm bestimmt weiter helfen.

Hallo,
in welchem Zusammenhang steht in der Überschrift die Insolvenz
?.

Die Insolvenzverfahren ist schon lange abgeschlossen.

Also, er ist nicht mehr selbständig und freiwillig bei der
GKV-Kasse versichert - wenn seine Kapitalerträge weniger als
der Sparerfreibetrag lt. Steuergesetz sind, muss er sie nicht
angeben - die erscheinen ja auch nicht im entsprechenden
Einkommensteuerbescheid.

Im Moment ist er arbeitlos und hat keinen Einkommenssteuerbescheid. Welche Höhe hat dieser Sparerfreibetrag?

Bestreitet er seinen Lebensunterhalt von vorhandenem
Barvermögen, so muss er dies nur erklären, dafür aber keine
Beiträge zahlen

Ja, er lebt von dem Geld, also von diesen Ersparnissen. - dazu ein

überspitztes Beispiel - 1 Million zu hause unterm Kopfkissen
und davon lebt er - dann muss er in der Krankenversicherung
nur den Mindestsatz von ca. 153,00 € Euro zahlen - hat er die
Million allerdings auf dem Giro-Konto und bekommt dafür 0,5%
Zinsen - dann wären das pro Monat 417,00 € beitragspflichtige
Einnahmen, ergäbe immer noch den Mindestbeitrag

So ganz genau weiss ich seine finanziellen Verhältnisse nicht, so wie er es gesagt hat, es sind wohl etwas über 120000 Euro, davon 100000 Euro auf seinem Girokonto und die anderen 20000 Euro sind diese Aktien. Zu Hause hat er kein Bargeld.- legt er

seine Million richtig gut an, sagen wir mal mit 5% - dann hat
er mtl. 4166,00 € Zinsen, was dann den Höchstbeitrag in der
Krankenversicherung von ca. 661,00 € mtl.
ergibt.
Gruss
Czauderna

nochmal vielen Dank für die Hilfe

Mit freundlichem Gruss

Christiane

Hallo schönen guten Morgen Barmer,

vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort.

Hallo,

glücklicherweise ist er im Gegensatz zu den meisten Kollegen
nicht privat versichert.

Die GKV berechnet den Beitrag nach den Einkünften, dazu zählen
auch Zinsen etc.

Ja, so steht es auch auf dem Formular der Krankenkasse, das er mir gezeigt hat.

Wenn er nur vom Kapitalverzehr lebt, muss er nur den
Mindestbeitrag zahlen.

Diese Auskunft wird ihn sicher beruhigen.

Später wird ja hoffentlich eine Rente

vom Versorgungswerk kommen.

Ja, er ist schon älter, 53 Jahre und körperbehindert durch einen Unfall, er beantragt im Moment einen Behinderten-Ausweis, aber das ist abgelenhnt worden und er muss vor dem Sozial-Gericht klagen, eine Erwerbsminderungsrente hat er noch nicht beantragt, er hat das aber vor, zu machen, da er aus gesundheitlichen Gründen Schwierigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt hat. Ich denke, er muss der Krankenkasse berichten, das er körperbehindert ist und eine Erwerbsminderungsrente beantragen wird, oder?

Mit freundlichem Gruss

Christiane

Hallo schönen guten Morgen Claude Burgard,

Hallo.

Wo ist denn jetzt die Insolvenz versteckt bzw. welchen
Mehrwert soll die Information aus der Überschrift haben?

Ich habe das nur zur Information geschrieben, das Insolvenzverfahren ist schon lange abgeschlossen.

Mit freundlichem Gruss

Christiane