Krankenversicherung: über 25-jährigen Schüler

Hallo,

ich habe vor ab August 2013 mein Abitur auf dem zweiten Bildungsweg (in Vollzeit, 1 Jahr) nachzuholen. Dafür habe ich beim Zuständigen Amt elternuabhägiges Schüler-BaföG beantragt.

Derzeit bin ich über meinen Arbeitgeber versichert.
Auf Nachfrage teilte mir meine Krankenkasse mit, dass ich während meiner Ausbildung keinen Studententarif in Anspruch nehmen kann und kein spezieller Taruf für Schüler existiert. Die monatlichen Beiträge beliefen sich dann zukünftig auf etwa 155€.

Meine Recherchen ließen mich aber auf § 5 I Nr. 10 SGB V aufmerksam werden. Ich habe in zahlreichen Foren gelesen, dass dieser auf eine Gleichstellung von Auszubildenden des zweiten Bildungsweges mit Praktikanten abzielt. Steht mir dann ein Studententarif zu?

Ich bitte um Hilfe! Ich verzweifele!
Vielen Danke und einen schönen Abend.
T.

Hallo und nein, das passt nicht, denn Sie sind kein Auszubildender.

Im Rahmen des Schüler BAFöG können Sie einen Zuschuss zur KV bekommen, aber bei 155 EUR ist das vermutlich nicht ausreichend.

Am besten wäre, wenn Sie nebenher Teilzeit für 451 + x EUR arbeiten könnten, da entsteht Pflichtversicherung und das ist am billigsten. Ich weiß nur nicht, wie sich das mit dem BAFöG verträgt.

Viel Glück

Barmer

Studenten sind Studenten. Du bist dann Schüler und dafür gibt es keinen Sondertarif. Die Krankenkasse hat dir ja schon richtig den Mindestbeitrag genannt.

Hallo, ich gehe einmal davon aus, dass mit Beginn Schulausbildungdeine Berufstätigkeit (Versicherung über AG) endet. Dass es bei einer KK keinen Schüler oder Studententarif gibt, höre ich zum ersten Mal. Frage da noch einmal genau nach; ggfs. auch einmal unverbindlich bei einer anderen Krankenkasse. Die haben m. E. alle günstige Schüler bzw. Studententarife. In wie weit der genannte § 5 Abs. 1 Nr. 10 dir in der Beitragshöhe weiter hilft, kann ich leider nicht beurteilen. Er setzt m. E. nur eine Verbindung zu Praktikanten her, aber nicht für einen günstigen Schülerbeitrag.
VG
ayro

Tut mir leid: 2.Bildungsweg und bafög-ehrlich keine Ahnung. Studentische Krankenversicherung fällt denke ich fällt aus.

MfG
-Leo!

Hallo,

Schüler auf allgemeinbildenen Schule, die keinen Anspruch auf Familienversicherung haben (z.B. >25 Lj. oder Eltern privat versichert), zahlen tats. 150,00 € im Monat.
Bei Dir müsste es aber anders laufen, wenn:

  • keine allgm. bildene Schule
  • zuvor schon im Berufsleben
  • ggf. abgeschlossene Berufsausb.
  • für die Aufnahem der Schule ist der bisherige Berufsverlauf notwendig

Dann müsste eigentlich Versicherungspflicht nach § 5,1,10 vorliegen und der Studententarif (78,00 €) zum tragen kommen

VG OM

Dann müsste eigentlich Versicherungspflicht nach § 5,1,10
vorliegen und der Studententarif (78,00 €) zum tragen kommen.

Der Meinung war ich eigentlich auch, nur meinte die Krankenkasse dazu nur: „mit Paragraphen brauchen sie hier niemandem kommen…“.

Danke für die schnellen Antworten!

Hallo, leider nicht mein Fachgebiet, aber auf www.das-neue-bafoeg.de kannst du vielleicht noch hilfreiche Hinweise finden.
Aus meinem Bekanntenkreis habe ich aber eine Info, dass es einen Zuschuß zur Krankenversicherung gibt.

Gruß

fair123

Ich war heute morgen noch einmal bei der IKK.
Nachdem ich der Angestellten noch einmal meine Situation beschrieben habe, gab es plötzlich doch eine Lösung:

Ich bin nun freiwillig gesetzlich versichert, bezahle aber „nur“ 64,77 € + 13,73 €.

Schade, dass man der Versicherung erst die halbe Arbeit abnehmen muss, damit sich intensiv mit dem Fall beschäftigt wird.

Ich danke für die Hilfe!
Liebe Grüße
T.

Klingt gut…und ist n guter Ansatz…was sagt denn Ihre Krankenkasse dazu?
Wenn Sie verheiratet sind können Sie sich auch familienversichern, wenn ihr Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt.
Wenn Sie über 30 sind greift tatsächlich kein studentischer Tarif.

Aber um das genau beurteilen zu können geben >Sie zuwenige Informationen.
Wenden Sie sich bitte erneut an Ihre KK

Hallo T.,

mein Spezialgebiet ist die Private Krankenversicherung, ich versuche deine Frage trotzdem bestmöglichst zu beantworten.

Als Student kannst du dich auf jeden Fall bei der GKV versichern. Der Beitrag dort beträgt 78,50 € mtl. inclusive Pflegeversicherung. Der von dir zitierte § 5 SGB trifft nicht auf dich zu, da du älter als 25 Jahre bist und damit keinen Anspruch mehr auf kostenlose Mitversicherung im Rahmen der Familienhilfe hast.

Während deiner Ausbildung zählst du als freiwilliges Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenkasse und da ist der Beitrag von 155 € wohl zutreffend. Mein Tipp:
Versuche, wenn möglich bei deinem jetzigen Arbeitgeber einen Job zu kriegen, der mit ca. 500 € entlohnt wird, dann bist du weiter gesetzlich versichert. Der Beitrag in der GKV beläuft sich dann auf ca 80,00 €.

Ich hoffe ich konnte dir helfen.

Gruß Signaljonny.

Hallo auch,
ich kann dazu nur einige Sätze vom Studentenrundschreiben zitieren:
Für Absolventen des Zweiten Bildungswegs wird die Altersgrenze für die Krankenversicherung der Studenten um die Zeit hinausgeschoben, die die Absolventen vor Vollendung des 30. Lebensjahres in einer entsprechenden Ausbildungsstätte für den Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung benötigt haben; die nach Vollendung des 30. Lebensjahres im Zweiten Bildungsweg verbrachte Zeit rechtfertigt ein Hinausschieben der Altersgrenze dagegen nicht. Die Zeit einer vor Beschreiten des Zweiten Bildungswegs ausgeübten Berufstätigkeit rechtfertigt ein Hinausschieben der Altersgrenze für die Krankenversicherung der Studenten nur, soweit die Berufstätigkeit Voraussetzung für das Beschreiten des Zweiten Bildungswegs gewesen ist (vgl. BSG, 30.09.1992 - 12 RK 3/91 - USK 92118). Die Zeit einer längeren als für die Beschreitung des Zweiten Bildungswegs erforderlichen Berufstätigkeit rechtfertigt hingegen kein Hinausschieben der Altersgrenze (vgl. BSG, 23.06.1994 -12 RK 71/93 - USK 9419). Eine Verlängerung der Altersgrenze um die Zeit des Erwerbes der Zugangsvoraussetzungen zum Studium in einer Ausbildungsstätte des Zweiten Bildungsweges kann daher nur in Frage kommen, wenn bei objektiver Betrachtungsweise erkennbar ist, dass die Hochschulzugangsberechtigung zügig erlangt wurde.
Ausgedeutscht heißt das: wenn Deine Ausbildung zum Zwecke des Studiums war, dann kannst Du evtl. den Studentenbeitrag beanspruchen - ich nehme mal an, dass das Deine Krankenkasse richtig beurteilt hat. Dann sind leider ca. 155,-- € mtl. Beitrag fällig!!
MfG
Frankie

…schreib noch mal kurz, welche Art von Schule Du besuchts und welche Voraussetzungen für den Schulbesuch
erforderlich sind.

Hallo,

als Schüler des 2. Bildungsweg zahlt man nach § 5 Absatz 1 Nr. 10 SGB V nur den Studententarif. Es gibt viele Krankenkassenmitarbeiter, die diesen Tarif (leider!)nicht kennen. Evtl. nach einer Krankenkase mit gut geschultem Personal umsehen:

http://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung…

Der Studententarif liegt aktuell bei allen Krankenkassen bei 78,50 euro monatlich (mit Kindern bei 77,01 Euro) - jeweils inkl. Pflegeversicherung.

Gruß

RHW

Ich kann die Aussage von GKV nur bestätigen.

Gruß Sergij Titarcuk

http://www.pkv-beitrag-sparen24.de

hallo,

sorry für die späte Antwort,

nach Aussage der BKK Pfalz ist ein Studententarif möglich, wenn eine Fachhochschule oder eine Hochschule auf dem 2. Bildungsweg besucht wird, ansonsten ist die freiwillige Versicherung möglich.
Gruß
Franjo