Hallo,
ich habe vor ab August 2013 mein Abitur auf dem zweiten Bildungsweg (in Vollzeit, 1 Jahr) nachzuholen. Dafür habe ich beim Zuständigen Amt elternuabhägiges Schüler-BaföG beantragt.
Derzeit bin ich über meinen Arbeitgeber versichert.
Auf Nachfrage teilte mir meine Krankenkasse mit, dass ich während meiner Ausbildung keinen Studententarif in Anspruch nehmen kann und kein spezieller Taruf für Schüler existiert. Die monatlichen Beiträge beliefen sich dann zukünftig auf etwa 155€.
Meine Recherchen ließen mich aber auf § 5 I Nr. 10 SGB V aufmerksam werden. Ich habe in zahlreichen Foren gelesen, dass dieser auf eine Gleichstellung von Auszubildenden des zweiten Bildungsweges mit Praktikanten abzielt. Steht mir dann ein Studententarif zu?
Ich bitte um Hilfe! Ich verzweifele!
Vielen Danke und einen schönen Abend.
T.