Hallo,
jemand verlegt seinen Wohnsitz ins Ausland. Seine private Krankenversicherung erklärt ihm, dass sie 3 Jahre lang alle erforderlichen Leistungen voll übernimmt, er aber, falls er länger verbleibt, ab dann einen Zuschlag bezahlen muss.
Wenn er nun nach drei Jahren für zwei Wochen nach D zurückkommt, beginnt die Frist dann wieder von vorn?
Oder muss er länger in D bleiben, damit das eintritt?
Falls ja: Muss er sich dann polizeilich anmelden, oder genügt Rückmeldung und die eine oder andere Arztrechnung aus D, die anzeigt, dass er wieder da ist?
Grübelt
Carsten