Krankenversicherung und Auslandsaufenthalt

Hallo,

jemand verlegt seinen Wohnsitz ins Ausland. Seine private Krankenversicherung erklärt ihm, dass sie 3 Jahre lang alle erforderlichen Leistungen voll übernimmt, er aber, falls er länger verbleibt, ab dann einen Zuschlag bezahlen muss.

Wenn er nun nach drei Jahren für zwei Wochen nach D zurückkommt, beginnt die Frist dann wieder von vorn?
Oder muss er länger in D bleiben, damit das eintritt?
Falls ja: Muss er sich dann polizeilich anmelden, oder genügt Rückmeldung und die eine oder andere Arztrechnung aus D, die anzeigt, dass er wieder da ist?

Grübelt
Carsten

Hallo Carsten,

woher sollen wir dies wissen ?

Wir kennen weder den Versicherer, noch den Tarif, noch die Richtlinien des Versicherers.

Also ein Tipp - beim Versicherer nachfragen.

Gruß Merger

Guten Tag,

Merger hat schon korrekt geantwortet.

Man sollte aber auch die PKV nicht für dümmer halten als sich selbst. Also eine polizeiliche Anmeldung hier ist sicher das mindeste, was verlangt wird. Einige Arztrechnungen reichen sicher nicht.

Viel Glück

Barmer