Krankenversicherung

Hallo,

mal folgenden Fall angenommen: Der Mann bekommt Altersrente und ist der gesetzlichen Krankversicherung. Seine Ehefrau hört zum Arbeiten auf, bekommt aber noch keine Altersrente. Muss die Frau sich in diesem Fall selbst krankenversichern oder geht das über Ihren Ehemann (Familienversicherung?)?

Gruß
Robert

Hallo,

wenn er in der gesetzlichen Krankenversicherung ist und sie keine monatlichen Bruttoeinkünfte von mehr als 435 Euro monatlich hat, kann die kostenlose Familienversicherung bei der Krankenkasse des Ehemannes beantragt werden. Das Formular gibt es bei seiner Krankenkasse (ggf. auch auf deren Internetseite).

Einzelheiten: § 10 SGB V

Gruß
RHW

Wenn sie einen Rentenantrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellt, ist (wird) sie ab diesem Tag meistens selbst Mitglied der bisherigen Krankenkasse (auch vor Beginn der Rentenzahlung und vor dem Rentenbescheid). Ggf. bei der Rentenversicherung erkundigen, wann die Stellung des Rentenantrages frühestens sinnvoll/möglich ist. Ggf. lässt sich ein kurzzeitiger Krankenkassenwechsel damit vermeiden.

Einzelheiten: § 189 SGB V

Hallo RHW,

danke für die schnelle Antwort.

Robert

Gern geschehen!